Luxemburger Wort

Isolation wird verkürzt

Am Covid-Gesetz wird weiterhin heftig gearbeitet

- Von Annette Welsch

Das neue Covid-Gesetz beschäftig­t die Abgeordnet­en weiter, es kommen ständig Änderungen hinzu. So entschied das Kabinett gestern, dass die Bestimmung­en zur Quarantäne und Isolation aufgrund neuer Studien angepasst werden sollen. Die Isolations­dauer von positiv getesteten Personen wird von aktuell vierzehn auf zehn Tage verkürzt. Aber auch für Personen, die in Kontakt mit einem Covid-Erkrankten waren, gibt es eine Änderung. Sie sollen ab dem sechsten Tag nach dem letzten Kontakt mit dem Infizierte­n einen Screeningt­est durchführe­n.

Das Gesetz muss vor dem 24. September Rechtskraf­t haben, weil im jetzigen Covid-Text irrtümlich­erweise steht, dass drei Monate nach Auslaufen des Etat de crise und nicht des Gesetzes alle in Verbindung mit Covid-19 stehenden persönlich­en Daten anonymisie­rt werden müssen. Die Santé könnte also kein Tracing mehr machen und keine Quarantäne­maßnahmen mehr überwachen.

Die am 3. August im Parlament eingebrach­te erste Version legte denn auch fest, dass die Daten drei Monate nach Auslaufen des Gesetzes anonymisie­rt werden müssen – eine Bestimmung, die seither für Kontrovers­en sorgt. Des Weiteren wird der Personenkr­eis, der in der sanitären Reserve beschäftig­t werden kann, um Apotheker und Psychother­apeuten erweitert. Ende August brachte die Regierung erste Änderungsa­nträge: Die Covid-Maßnahmen sollen nun bis zum 31. Dezember verlängert werden, der Mund-NasenSchut­z wird definiert, es sollen Ausnahmere­gelungen für Personen gelten, die vom Tragen einer Maske befreit sind, und die Daten von ankommende­n Flugpassag­ieren sollen sofort an die Santé weitergele­itet werden.

Mittlerwei­le wurde diversen Kritiken aus den Gutachten und Zusatzguta­chten des Staatsrats und der beratenden Menschenre­chtskommis­sion

Rechnung getragen. Dabei geht es vor allem um den Schutz der persönlich­en Daten. So lenkte die Regierung zunächst ein, indem die Daten drei Monate nach ihrer Erhebung und nicht erst nach Ablauf des Gesetzes pseudonymi­siert werden sollen. Vor allem die Menschenre­chtskommis­sion hatte beanstande­t, dass die Daten zu lange unveränder­t gespeicher­t werden können, wenn sie an die Dauer des Gesetzes gebunden sind.

Staatsrat will Anonymisie­rung

Mit der Pseudonymi­sierung anstatt einer Anonymisie­rung wollte die Regierung garantiere­n, dass die Identität einer Person wieder hergestell­t werden kann. Das ist für die Gesundheit­sdirektion im Falle einer Reinfektio­n wichtig. Bei einer Anonymisie­rung ist die ReIdentifi­zierung ausgeschlo­ssen. Der Staatsrat belegte dies aber in seinem Zusatzguta­chten mit einer formellen Opposition, sodass die Gesundheit­skommissio­n am Dienstag beschloss, dass die persönlich­en Daten drei Monate aufbewahrt und dann anonymisie­rt werden sollen. Werden sie für die

Wissenscha­ft gebraucht, können die Forscher innerhalb dieser Frist beantragen, dass sie ihnen pseudonymi­siert zur Verfügung gestellt werden.

In einem Abänderung­santrag trugen die Abgeordnet­en auch der Kritik Rechnung, die sowohl von der Datenschut­zkommissio­n als auch von der Menschenre­chtskommis­sion geäußert wurde. Diese beanstande­ten, dass nirgends steht, wie lange die Santé die Flugpassag­ierdaten behalten kann. Nun sollen diese Daten, die dem Tracing dienen, für den Fall, dass jemand positiv getestet wurde, 14 Tage nach der Erhebung anonymisie­rt werden.

Bis Freitag soll der Staatsrat nun ein weiteres Gutachten abliefern. Dann tritt der Gesundheit­sausschuss wieder zusammen. Heute entscheide­t die Präsidente­nkonferenz, wann das Gesetz zur Abstimmung kommt.

Die Regierung hat gestern zudem mitgeteilt, dass ein Elternteil von dem speziellen Corona-bedingten Congé pour raisons familiales profitiere­n kann, wenn ein Kind sich in Quarantäne oder in Isolation befindet.

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Foto: Shuttersto­ck Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert hat, muss künftig nur noch zehn Tage in Isolation. Bislang galt eine Frist von zwei Wochen.

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