Ein paar Gläser zu viel
Verkehrsteilnehmer müssen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss mit Geldstrafen und Fahrverboten rechnen
Luxemburg. Zum Auftakt des Gerichtsjahres 2020/2021 befassten sich die Richter am Bezirksgericht Luxemburg gestern vor allem mit Verstößen gegen die Verkehrsordnung. So mussten sich am Vormittag gleich fünf Fahrer vor Gericht verantworten, weil sie sich hinter das Steuer ihres Wagens gesetzt hatten, obwohl sie deutlich zu viel Alkohol getrunken hatten.
Besonders hervor stach der Fall eines Mannes, der in der Nacht zum 28. Mai dieses Jahres in Düdelingen zunächst einem Zeugen durch sein Fahrverhalten aufgefallen war und dann von der Polizei kontrolliert wurde. Dabei stellte sich heraus, dass der Alkoholwert des Fahrers bei 3,2 Promille lag.
Vor Gericht erklärte der Mann, er habe am Abend seinen Geburtstag gefeiert und dabei Alkohol konsumiert. Deshalb habe er auch nicht mehr bis nach Frankreich, wo er wohnt, fahren wollen, sondern nur bis nach Düdelingen, um dort zu übernachten. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wies darauf hin, dass sich der Fahrer in einem sehr schlechten Zustand befunden habe. Es scheine aber, als sei er sich nicht bewusst, wie gefährlich sein Verhalten gewesen sei. Da der Mann in Frankreich bereits wegen Fahrens unter Alkoholund Drogeneinfluss vorbestraft ist – unter anderem wurde er 2018 zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt – forderte sie eine angemessene Geldstrafe sowie ein 32-monatiges Fahrverbot, das ihrer Ansicht nach nicht zur Bewährung ausgesetzt werden soll.
Ein weiterer Fahrer musste sich wegen gleich zwei Vorfällen verantworten. Am 31. März 2019 war er in Düdelingen mit 88 statt der erlaubten 50 km/h erwischt worden. Da es nicht zum ersten Mal war, dass er zu schnell unterwegs war, ist der Tatbestand eines Délit de grande vitesse erfüllt. Im Dezember vergangenen Jahres hatte der Mann dann unter Alkoholeinfluss einen Unfall verursacht. Der Richter wies den Beschuldigten darauf hin, dass erhöhte Geschwindigkeit und Alkoholeinfluss die Hauptursachen von Verkehrsunfällen sind. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft betonte, dass der Mann durch sein Verhalten das Leben von anderen Menschen in Gefahr gebracht hatte.
Fehlentscheidungen nach Streit
Auch drei weitere Personen müssen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss mit einer Verurteilung rechnen. Eine junge Frau war in der Nacht zum 1. Juni dieses Jahres in der Hauptstadt mit ihrem Wagen mit einem Taxi kollidiert, hatte ihre Fahrt dann aber fortgesetzt. Sie stand zum Unfallzeitpunkt unter Alkoholeinfluss. Eigentlich habe sie an jenem Abend nicht fahren sollen, betonte die Frau vor Gericht. Dann sei es aber zu einem Streit mit ihrem Freund gekommen und sie habe sich hinters Steuer gesetzt.
Auch ein Mann, der am 29. Februar nach einer Personalfeier in einen Unfall verwickelt war, gab einen Streit als Ursache dafür an, sich nach ein paar Gläsern Alkohol doch noch hinters Steuer gesetzt zu haben.
Einen anderen Mann könnte die Lust am Rauchen unterdessen teuer zu stehen kommen. In der Nacht zum 12. Januar hatte er ein Geburtstagsessen verlassen, um an der Aire de Berchem Zigarren zu besorgen. In seinem alkoholisierten Zustand war er dann aber in einen Unfall verwickelt und landete schlussendlich vor Gericht.
In allen Fällen wurden Geldstrafen und Fahrverbote gefordert. Die Urteile ergehen am 23. September. SH