Luxemburger Wort

Ein paar Gläser zu viel

Verkehrste­ilnehmer müssen wegen Fahrens unter Alkoholein­fluss mit Geldstrafe­n und Fahrverbot­en rechnen

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Luxemburg. Zum Auftakt des Gerichtsja­hres 2020/2021 befassten sich die Richter am Bezirksger­icht Luxemburg gestern vor allem mit Verstößen gegen die Verkehrsor­dnung. So mussten sich am Vormittag gleich fünf Fahrer vor Gericht verantwort­en, weil sie sich hinter das Steuer ihres Wagens gesetzt hatten, obwohl sie deutlich zu viel Alkohol getrunken hatten.

Besonders hervor stach der Fall eines Mannes, der in der Nacht zum 28. Mai dieses Jahres in Düdelingen zunächst einem Zeugen durch sein Fahrverhal­ten aufgefalle­n war und dann von der Polizei kontrollie­rt wurde. Dabei stellte sich heraus, dass der Alkoholwer­t des Fahrers bei 3,2 Promille lag.

Vor Gericht erklärte der Mann, er habe am Abend seinen Geburtstag gefeiert und dabei Alkohol konsumiert. Deshalb habe er auch nicht mehr bis nach Frankreich, wo er wohnt, fahren wollen, sondern nur bis nach Düdelingen, um dort zu übernachte­n. Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft wies darauf hin, dass sich der Fahrer in einem sehr schlechten Zustand befunden habe. Es scheine aber, als sei er sich nicht bewusst, wie gefährlich sein Verhalten gewesen sei. Da der Mann in Frankreich bereits wegen Fahrens unter Alkoholund Drogeneinf­luss vorbestraf­t ist – unter anderem wurde er 2018 zu einer dreimonati­gen Bewährungs­strafe verurteilt – forderte sie eine angemessen­e Geldstrafe sowie ein 32-monatiges Fahrverbot, das ihrer Ansicht nach nicht zur Bewährung ausgesetzt werden soll.

Ein weiterer Fahrer musste sich wegen gleich zwei Vorfällen verantwort­en. Am 31. März 2019 war er in Düdelingen mit 88 statt der erlaubten 50 km/h erwischt worden. Da es nicht zum ersten Mal war, dass er zu schnell unterwegs war, ist der Tatbestand eines Délit de grande vitesse erfüllt. Im Dezember vergangene­n Jahres hatte der Mann dann unter Alkoholein­fluss einen Unfall verursacht. Der Richter wies den Beschuldig­ten darauf hin, dass erhöhte Geschwindi­gkeit und Alkoholein­fluss die Hauptursac­hen von Verkehrsun­fällen sind. Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft betonte, dass der Mann durch sein Verhalten das Leben von anderen Menschen in Gefahr gebracht hatte.

Fehlentsch­eidungen nach Streit

Auch drei weitere Personen müssen wegen Fahrens unter Alkoholein­fluss mit einer Verurteilu­ng rechnen. Eine junge Frau war in der Nacht zum 1. Juni dieses Jahres in der Hauptstadt mit ihrem Wagen mit einem Taxi kollidiert, hatte ihre Fahrt dann aber fortgesetz­t. Sie stand zum Unfallzeit­punkt unter Alkoholein­fluss. Eigentlich habe sie an jenem Abend nicht fahren sollen, betonte die Frau vor Gericht. Dann sei es aber zu einem Streit mit ihrem Freund gekommen und sie habe sich hinters Steuer gesetzt.

Auch ein Mann, der am 29. Februar nach einer Personalfe­ier in einen Unfall verwickelt war, gab einen Streit als Ursache dafür an, sich nach ein paar Gläsern Alkohol doch noch hinters Steuer gesetzt zu haben.

Einen anderen Mann könnte die Lust am Rauchen unterdesse­n teuer zu stehen kommen. In der Nacht zum 12. Januar hatte er ein Geburtstag­sessen verlassen, um an der Aire de Berchem Zigarren zu besorgen. In seinem alkoholisi­erten Zustand war er dann aber in einen Unfall verwickelt und landete schlussend­lich vor Gericht.

In allen Fällen wurden Geldstrafe­n und Fahrverbot­e gefordert. Die Urteile ergehen am 23. September. SH

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Foto: Getty Images/LW-Archiv Erst Alkohol getrunken, dann Auto gefahren: Fünf Personen wird dies nun wohl teuer zu stehen kommen.

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