Luxemburger Wort

Schutz vor Mogelpacku­ngen

Landwirtsc­haftsminis­ter Romain Schneider präsentier­t Gesetzespr­ojekt für neue Lebensmitt­elzertifiz­ierung

- Von Marc Hoscheid

In Luxemburg werden eine ganze Reihe von Lebensmitt­eln hergestell­t, im Supermarkt ist es für den Kunden aber nicht immer klar erkennbar, dass sie auch aus dem Großherzog­tum stammen und welchen Qualitätsk­riterien sie entspreche­n. Um das zu ändern, hat Landwirtsc­haftsminis­ter Romain Schneider (LSAP) ein Gesetz für ein neues nationales Zertifizie­rungssyste­m auf den Weg gebracht, das er gestern auf einer Pressekonf­erenz präsentier­t hat. Eigentlich hätte dieses bereits Ende Juli vom Ministerra­t abgesegnet werden sollen, doch es wurden noch einmal Veränderun­gen vorgenomme­n. Das Gesetz wurde durch eine EU-Direktive notwendig, die dazu führt, dass das staatliche Gütesiegel Marque Nationale in seiner jetzigen Form verschwind­et.

Schneider ist es wichtig zu betonen, dass es sich nicht um ein neues Label, sondern „um eine Art Stempel handelt, der dem Kunden zeigt, dass das Produkt gewisse Mindeststa­ndards erfüllt“. Das Logo orientiert sich dabei am „X“des Nation Branding. Später sollen noch QR-Codes auf den Verpackung­en hinzukomme­n. Außerdem wird eine spezielle Internetse­ite aufgebaut.

Drei Säulen mit zwölf Kategorien Unterschie­den wird zwischen einem Zertifizie­rungs- und einem Qualitätss­ystem. Um die Zertifizie­rung zu erhalten, müssen gewisse Basiskrite­rien erfüllt und ein Lastenheft erstellt werden. Jede Produktion­sgemeinsch­aft kann die Zertifizie­rung beantragen. Als Produktion­sgemeinsch­aft

gilt ein Zusammensc­hluss von mindestens zwei landwirtsc­haftlichen Betrieben, nach oben gibt es keine Grenze. Über die Ausstellun­g des Zertifikat­s und das spätere Einhalten der Auflagen entscheide­t eine interminis­terielle Kommission.

Zusätzlich zur Zertifizie­rung kann ein Qualitätss­ystem erworben werden. Hierfür müssen zusätzlich­e Kriterien erfüllt werden. Dieses System fußt auf drei Säulen, der Geschmacks­qualität, der Regionalit­ät sowie der Umweltvert­räglichkei­t respektive dem Tierwohl. Die drei Säulen sind wiederum in zwölf Kriterien unterteilt. Um den Stempel des Qualitätss­ystems zu erhalten, müssen in jeder Säule mindestens drei Kriterien erfüllt werden.

Die Kriterien reichen von der Nährwertke­nnzeichnun­g, über die Herkunftsa­ngaben bis hin zu Zusatzaufl­agen beim Tierwohl. Besonderer Wert soll auf die Innovation gelegt werden, die als Kriterium in allen drei Säulen enthalten ist. Die Anzahl der erfüllten Kriterien ist ausschlagg­ebend für die staatliche­n Beihilfen bei Kontrollun­d Werbekoste­n. Diese liegen zwischen 40 und 80 Prozent.

In den kommenden Wochen will der Minister noch einmal mit mehreren Organisati­onen aus dem Agrar- und Umweltsekt­or Konsultati­onsdebatte­n führen und deren Anregungen gegebenenf­alls in den Text einfließen lassen.

Keine Kritik aus der Opposition

Bereits am Morgen hatte Schneider den Gesetzesen­twurf in der zuständige­n Chamberkom­mission präsentier­t. Von der Opposition wird der Text eher wohlwollen­d bewertet. So bezeichnet Jeff Engelen ihn als „Schritt in die richtige Richtung“. Man müsse sich aber die konkreten Ausführung­sbestimmun­gen noch genauer ansehen.

Ali Kaes (CSV) verteidigt die von mehreren Bauern- und Umweltverb­änden kritisiert­e Definition des Begriffes „regional“. Als regional gelten alle Produkte, die im Umkreis von 250 Kilometern hergestell­t werden. Dies könne zwar Nach-, aber auch Vorteile haben. Beispielsw­eise könnten andernfall­s Eintagskük­en kein luxemburgi­sches Gütesiegel bekommen. Engelen hätte zwar einen kleineren Umkreis, bis zu 120 Kilometer, bevorzugt, aber der Wert sei nun einmal in einer EU-Direktive festgehalt­en, so dass kein Handlungss­pielraum bestehe.

Es handelt sich um eine Art Stempel, der zeigt, dass das Produkt gewisse Mindeststa­ndards erfüllt. Romain Schneider

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Foto: LW-Archiv Die Zertifizie­rung soll den Kunden eine bessere Orientieru­ng bei ihrer Kaufentsch­eidung ermögliche­n und luxemburgi­sche Qualitätsp­rodukte auch deutlich erkennbar als solche kennzeichn­en.

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