Schutz vor Mogelpackungen
Landwirtschaftsminister Romain Schneider präsentiert Gesetzesprojekt für neue Lebensmittelzertifizierung
In Luxemburg werden eine ganze Reihe von Lebensmitteln hergestellt, im Supermarkt ist es für den Kunden aber nicht immer klar erkennbar, dass sie auch aus dem Großherzogtum stammen und welchen Qualitätskriterien sie entsprechen. Um das zu ändern, hat Landwirtschaftsminister Romain Schneider (LSAP) ein Gesetz für ein neues nationales Zertifizierungssystem auf den Weg gebracht, das er gestern auf einer Pressekonferenz präsentiert hat. Eigentlich hätte dieses bereits Ende Juli vom Ministerrat abgesegnet werden sollen, doch es wurden noch einmal Veränderungen vorgenommen. Das Gesetz wurde durch eine EU-Direktive notwendig, die dazu führt, dass das staatliche Gütesiegel Marque Nationale in seiner jetzigen Form verschwindet.
Schneider ist es wichtig zu betonen, dass es sich nicht um ein neues Label, sondern „um eine Art Stempel handelt, der dem Kunden zeigt, dass das Produkt gewisse Mindeststandards erfüllt“. Das Logo orientiert sich dabei am „X“des Nation Branding. Später sollen noch QR-Codes auf den Verpackungen hinzukommen. Außerdem wird eine spezielle Internetseite aufgebaut.
Drei Säulen mit zwölf Kategorien Unterschieden wird zwischen einem Zertifizierungs- und einem Qualitätssystem. Um die Zertifizierung zu erhalten, müssen gewisse Basiskriterien erfüllt und ein Lastenheft erstellt werden. Jede Produktionsgemeinschaft kann die Zertifizierung beantragen. Als Produktionsgemeinschaft
gilt ein Zusammenschluss von mindestens zwei landwirtschaftlichen Betrieben, nach oben gibt es keine Grenze. Über die Ausstellung des Zertifikats und das spätere Einhalten der Auflagen entscheidet eine interministerielle Kommission.
Zusätzlich zur Zertifizierung kann ein Qualitätssystem erworben werden. Hierfür müssen zusätzliche Kriterien erfüllt werden. Dieses System fußt auf drei Säulen, der Geschmacksqualität, der Regionalität sowie der Umweltverträglichkeit respektive dem Tierwohl. Die drei Säulen sind wiederum in zwölf Kriterien unterteilt. Um den Stempel des Qualitätssystems zu erhalten, müssen in jeder Säule mindestens drei Kriterien erfüllt werden.
Die Kriterien reichen von der Nährwertkennzeichnung, über die Herkunftsangaben bis hin zu Zusatzauflagen beim Tierwohl. Besonderer Wert soll auf die Innovation gelegt werden, die als Kriterium in allen drei Säulen enthalten ist. Die Anzahl der erfüllten Kriterien ist ausschlaggebend für die staatlichen Beihilfen bei Kontrollund Werbekosten. Diese liegen zwischen 40 und 80 Prozent.
In den kommenden Wochen will der Minister noch einmal mit mehreren Organisationen aus dem Agrar- und Umweltsektor Konsultationsdebatten führen und deren Anregungen gegebenenfalls in den Text einfließen lassen.
Keine Kritik aus der Opposition
Bereits am Morgen hatte Schneider den Gesetzesentwurf in der zuständigen Chamberkommission präsentiert. Von der Opposition wird der Text eher wohlwollend bewertet. So bezeichnet Jeff Engelen ihn als „Schritt in die richtige Richtung“. Man müsse sich aber die konkreten Ausführungsbestimmungen noch genauer ansehen.
Ali Kaes (CSV) verteidigt die von mehreren Bauern- und Umweltverbänden kritisierte Definition des Begriffes „regional“. Als regional gelten alle Produkte, die im Umkreis von 250 Kilometern hergestellt werden. Dies könne zwar Nach-, aber auch Vorteile haben. Beispielsweise könnten andernfalls Eintagsküken kein luxemburgisches Gütesiegel bekommen. Engelen hätte zwar einen kleineren Umkreis, bis zu 120 Kilometer, bevorzugt, aber der Wert sei nun einmal in einer EU-Direktive festgehalten, so dass kein Handlungsspielraum bestehe.
Es handelt sich um eine Art Stempel, der zeigt, dass das Produkt gewisse Mindeststandards erfüllt. Romain Schneider