Das Weisungsrecht zur Staatsanwaltschaft
Es ist sehr erfreulich, dass es eine öffentliche Debatte darüber gibt, ob die Staatsanwaltschaften in der künftigen Verfassung unabhängig von Weisungen sein sollen. Dabei gibt Dani Schumacher in ihrem Artikel „Sorge um die Unabhängigkeit“(„Luxemburger Wort“vom 16. September 2020) einen guten Überblick und zitiert vor allem ein Gutachten von drei prominenten Staatsanwälten. Deren Argumente sind bedenkenswert. Doch der Vollständigkeit halber muss man erwähnen, dass es auch gewichtige Gegenargumente gibt. In Deutschland sind die Staatsanwaltschaften weisungsabhängig. Begründet wird das mit der demokratischen Kontrolle. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Verantwortlich für die demokratische Kontrolle der Verwaltungen ist das Parlament. Aufgaben von großer Tragweite sollten nicht generell auf Stellen übertragen werden, die von Regierung und Parlament unabhängig und damit kaum zu kontrollieren sind. In Deutschland wird das Weisungsrecht von den Justizministerinnen im Grunde nie ausgeübt. Andernfalls würde auch sofort die Presse berichten.
Es ist aber sinnvoll, dass es die Möglichkeit einer Kontrolle gibt. Es gab schon Staatsanwälte, die sich nicht mehr an die geschriebenen oder ungeschriebenen Regeln ihres Berufs gehalten haben. Zudem: Die Strafverfolgung gehört zu den Kernbereichen hoheitlicher Tätigkeit. Anders als die Gerichtsverfahren, deren unabhängige Entscheidungen in öffentlichen Hauptverhandlungen diskutiert werden und damit prinzipiell einer unmittelbaren Kontrolle durch das Volk zugänglich sind, finden die staatsanwaltschaftlichen Verfahren regelmäßig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Deshalb könnte ein Weisungsrecht sinnvoll sein, um eine effektive Kontrolle durch Ministerium, Parlament und Volk zu gewährleisten. Jochen Zenthöfer,
Luxembourg
einen längeren Zeitraum wieder stopfen können. Deshalb sollten wir jetzt nach vorne schauen und investieren. Wir müssen in Kompetenzen investieren und in die Infrastruktur, um auf längere
Sicht neue Einnahmen zu erschließen. Wir brauchen eine qualitative Steuerreform, die für Unternehmen und Privatpersonen Anreize schafft, um in die Energiewende, in Digitalisierung und in Kompetenzen zu investieren. Der Staat soll diese Investitionen ermöglichen und begleiten, er braucht sie aber nicht zu finanzieren. Die Hebelwirkung ist hier wichtig und schafft neue Arbeitsplätze. Aus dieser Sicht sind Erbschaftssteuern oder Vermögenssteuern kontraproduktiv. Von den 37 Mitgliedsländern der OECD haben nur noch vier eine Vermögenssteuer. Sogar Frankreich beschränkt mittlerweile diese Steuer auf den Grundbesitz.
Ob die Reichen mehr Steuern zahlen sollen, brauche ich Sie als Patronatsvertreter wohl nicht zu fragen?
In Luxemburg werden über 88 Prozent der Einkommensteuer