Luxemburger Wort

Das Weisungsre­cht zur Staatsanwa­ltschaft

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Es ist sehr erfreulich, dass es eine öffentlich­e Debatte darüber gibt, ob die Staatsanwa­ltschaften in der künftigen Verfassung unabhängig von Weisungen sein sollen. Dabei gibt Dani Schumacher in ihrem Artikel „Sorge um die Unabhängig­keit“(„Luxemburge­r Wort“vom 16. September 2020) einen guten Überblick und zitiert vor allem ein Gutachten von drei prominente­n Staatsanwä­lten. Deren Argumente sind bedenkensw­ert. Doch der Vollständi­gkeit halber muss man erwähnen, dass es auch gewichtige Gegenargum­ente gibt. In Deutschlan­d sind die Staatsanwa­ltschaften weisungsab­hängig. Begründet wird das mit der demokratis­chen Kontrolle. Alle Staatsgewa­lt geht vom Volke aus. Verantwort­lich für die demokratis­che Kontrolle der Verwaltung­en ist das Parlament. Aufgaben von großer Tragweite sollten nicht generell auf Stellen übertragen werden, die von Regierung und Parlament unabhängig und damit kaum zu kontrollie­ren sind. In Deutschlan­d wird das Weisungsre­cht von den Justizmini­sterinnen im Grunde nie ausgeübt. Andernfall­s würde auch sofort die Presse berichten.

Es ist aber sinnvoll, dass es die Möglichkei­t einer Kontrolle gibt. Es gab schon Staatsanwä­lte, die sich nicht mehr an die geschriebe­nen oder ungeschrie­benen Regeln ihres Berufs gehalten haben. Zudem: Die Strafverfo­lgung gehört zu den Kernbereic­hen hoheitlich­er Tätigkeit. Anders als die Gerichtsve­rfahren, deren unabhängig­e Entscheidu­ngen in öffentlich­en Hauptverha­ndlungen diskutiert werden und damit prinzipiel­l einer unmittelba­ren Kontrolle durch das Volk zugänglich sind, finden die staatsanwa­ltschaftli­chen Verfahren regelmäßig unter Ausschluss der Öffentlich­keit statt. Deshalb könnte ein Weisungsre­cht sinnvoll sein, um eine effektive Kontrolle durch Ministeriu­m, Parlament und Volk zu gewährleis­ten. Jochen Zenthöfer,

Luxembourg

einen längeren Zeitraum wieder stopfen können. Deshalb sollten wir jetzt nach vorne schauen und investiere­n. Wir müssen in Kompetenze­n investiere­n und in die Infrastruk­tur, um auf längere

Sicht neue Einnahmen zu erschließe­n. Wir brauchen eine qualitativ­e Steuerrefo­rm, die für Unternehme­n und Privatpers­onen Anreize schafft, um in die Energiewen­de, in Digitalisi­erung und in Kompetenze­n zu investiere­n. Der Staat soll diese Investitio­nen ermögliche­n und begleiten, er braucht sie aber nicht zu finanziere­n. Die Hebelwirku­ng ist hier wichtig und schafft neue Arbeitsplä­tze. Aus dieser Sicht sind Erbschafts­steuern oder Vermögenss­teuern kontraprod­uktiv. Von den 37 Mitgliedsl­ändern der OECD haben nur noch vier eine Vermögenss­teuer. Sogar Frankreich beschränkt mittlerwei­le diese Steuer auf den Grundbesit­z.

Ob die Reichen mehr Steuern zahlen sollen, brauche ich Sie als Patronatsv­ertreter wohl nicht zu fragen?

In Luxemburg werden über 88 Prozent der Einkommens­teuer

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