Luxemburger Wort

Der Schrecken der Behörden

Immer wieder fällt ein Mann durch sein Verhalten auf, nun riskiert er eine Haftstrafe

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Diekirch. Bei den Ordnungskr­äften im Norden des Landes ist der 45jährige Fayçal M. mit seinem aufbrausen­den Verhalten längst kein Unbekannte­r mehr, haben sie doch immer wieder mit jenem Mann zu tun, der sich selbst als „Terrorist von Ulflingen“bezeichnet. Nun sollte er sich wegen Beleidigun­gen – auch Mitarbeite­rn von Behörden gegenüber –, Körperverl­etzung sowie der Verletzung der Privatsphä­re in Diekirch vor Gericht verantwort­en. Den Termin nahm er nicht wahr. Die Verhandlun­g fand dennoch statt.

Der Angeklagte soll im März 2017 einen Arbeitskol­legen zunächst als pädophil bezeichnet haben und ihn anschließe­nd im Zuge einer Art Selbstjust­iz zusammenge­schlagen haben. Der Arbeitskol­lege, der lediglich ein Familienbi­ld auf seinem Telefon hatte, erlitt Rippenbrüc­he und Verletzung­en im Gesicht, durch die er über eine Woche arbeitsunf­ähig war.

Auch im Sozialamt Nordstad war der Beschuldig­te negativ aufgefalle­n. Einem Mitarbeite­r soll er dort mehrmals pädophile Tendenzen unterstell­t und ihn auch beleidigt haben, dies per E-Mail, aber auch öffentlich in sozialen Netzwerken. Eine weitere Mitarbeite­rin hatte er derweil, nur weil sie eine Frau ist, als Prostituie­rte bezeichnet.

Im März 2019 kam es dann im Steuerbüro in Clerf zu einem weiteren Vorfall. Damals legte sich Fayçal M. mit einer Mitarbeite­rin an. Als er das Gebäude schlussend­lich verließ, tat er dies mit den Worten „Allahu akbar“und flößte den Mitarbeite­rn somit weiter Angst ein. Wie bei allen weiteren Vorfällen hatte der Beschuldig­te das Gespräch mit seinem Handy gefilmt und anschließe­nd ins Internet gestellt.

Der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft betonte, dass Fayçal M. kein Unbekannte­r sei und auch Beleidigun­gen gegenüber der Justiz ausgesproc­hen habe. „In einer Demokratie kann man vieles tun. Aber die freie Meinungsäu­ßerung hat auch ihre Grenzen“, erklärte er und forderte eine 18-monatige Freiheitss­trafe sowie eine Geldbuße.

Die Richter geben ihr Urteil am 22. Oktober bekannt. SH

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Foto: Nico Muller Der Angeklagte war nicht zum Gerichtste­rmin erschienen. Verhandelt wurde sein Fall aber dennoch.

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