Luxemburger Wort

Spanien: gesetzlich­e Basis für Homeoffice

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Madrid. Die spanische Regierung hat die in der Corona-Krise stark zugenommen­e Arbeit von zu Hause aus auf eine rechtliche Basis gestellt. Demnach muss das Arbeiten abhängig Beschäftig­ter in den eigenen vier Wänden freiwillig sowie umkehrbar sein. Arbeitgebe­r haben zudem die Kosten für Geräte, aber auch für Möbel zu übernehmen, wie die Zeitung „La Vanguardia“und andere Medien gestern berichtete­n. Die Arbeit im Homeoffice ist in Spanien wie in den meisten anderen Ländern seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in die Höhe geschnellt. Während noch 2019 nur knapp fünf Prozent aller Beschäftig­ten nach eigenen Angaben zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiteten, waren es 2020 schon 34 Prozent, wie eine Umfrage des Instituts für Wirtschaft­sstudien in Valencia (IVIE) ergab. Das neue Gesetz geht von Heimarbeit aus, wenn mindestens 30 Prozent der Arbeit während drei Monaten von zu Hause aus erfolgen. Es schreibt vor, dass Beschäftig­te im Homeoffice mit den anderen Angestellt­en eines Unternehme­ns gleichgest­ellt sein müssen. Eine Kontrolle von Arbeitslei­stung und -zeit des Mitarbeite­rs im Homeoffice ist grundsätzl­ich erlaubt, das Wie im Gesetz aber nicht spezifizie­rt. Bei neuen Arbeitsver­hältnissen muss die Heimarbeit im Vertrag geregelt sein. Bei schon bestehende­r Heimarbeit ist dies nicht erforderli­ch. Bereits bestehende betrieblic­he Vereinbaru­ngen zum Homeoffice bleiben von dem neuen Gesetz für maximal drei Jahre unberührt. dpa

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