Spanien: gesetzliche Basis für Homeoffice
Madrid. Die spanische Regierung hat die in der Corona-Krise stark zugenommene Arbeit von zu Hause aus auf eine rechtliche Basis gestellt. Demnach muss das Arbeiten abhängig Beschäftigter in den eigenen vier Wänden freiwillig sowie umkehrbar sein. Arbeitgeber haben zudem die Kosten für Geräte, aber auch für Möbel zu übernehmen, wie die Zeitung „La Vanguardia“und andere Medien gestern berichteten. Die Arbeit im Homeoffice ist in Spanien wie in den meisten anderen Ländern seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie in die Höhe geschnellt. Während noch 2019 nur knapp fünf Prozent aller Beschäftigten nach eigenen Angaben zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiteten, waren es 2020 schon 34 Prozent, wie eine Umfrage des Instituts für Wirtschaftsstudien in Valencia (IVIE) ergab. Das neue Gesetz geht von Heimarbeit aus, wenn mindestens 30 Prozent der Arbeit während drei Monaten von zu Hause aus erfolgen. Es schreibt vor, dass Beschäftigte im Homeoffice mit den anderen Angestellten eines Unternehmens gleichgestellt sein müssen. Eine Kontrolle von Arbeitsleistung und -zeit des Mitarbeiters im Homeoffice ist grundsätzlich erlaubt, das Wie im Gesetz aber nicht spezifiziert. Bei neuen Arbeitsverhältnissen muss die Heimarbeit im Vertrag geregelt sein. Bei schon bestehender Heimarbeit ist dies nicht erforderlich. Bereits bestehende betriebliche Vereinbarungen zum Homeoffice bleiben von dem neuen Gesetz für maximal drei Jahre unberührt. dpa