93 Lehrer trotz Quarantäne in der Schule
Ausnahmegenehmigungen könnten laut Ministerin Lenert auch im Gesundheitssektor ausgestellt werden
Luxemburg. Der Fall hat für viel Wirbel in den sozialen Medien gesorgt: Ein Lehrer sollte trotz angeordneter Quarantäne weiter unterrichten. Möglich machte dies eine Sondergenehmigung der Santé-Direktion (siehe LW von gestern). Und der Mann ist kein Einzelfall, wie nun aus der Antwort von Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) auf eine dringliche parlamentarische Frage der CSVAbgeordneten Martine Hansen hervorgeht.
Nicht nur für Lehrkräfte
Der Gesundheitsministerin zufolge seien zwischen dem 15. und dem 21. September bereits 93 solcher Ausnahmegenehmigungen ausgestellt worden. Und dies ausschließlich an Lehrkräfte. Angedacht sei aber, so die Ministerin weiter, dass auch die Gesundheitsberufe von dieser Regelung profitieren könnten. Insbesondere wenn es zu Personalengpässen kommen sollte. Grundsätzlich könnte eine solche Ausnahmegenehmigung von jedem Bürger, der sich in Quarantäne
befindet, angefragt werden. Die individuelle Prüfung obliege jedoch alleine der Direktion der Santé.
Der Fall des Lehres in Quarantäne zeigt, dass beim Umgang mit Corona-Infektionen in Schulen sich auch weiterhin viele Fragen stellen: Wer wird wann informiert und welche Konsequenzen zieht
Corona bestimmt weiterhin den Schulalltag. das nach sich? Auch Bildungsminister Claude Meisch (DP) ist um Aufklärung bemüht, wie seine Antwort auf eine dringliche parlamentarische Frage des ADR-Abgeordneten Fernand Kartheiser zeigt.
Information noch am selben Tag
Dem Bildungsminister zufolge zufolge würden Lehrer spätestens durch das Contact Tracing über einen positiven Fall in ihrer Klasse unterrichtet. Dies von der sogenannten Cellule de coordination des Bildungsministeriums, die mit der Santé zusammenarbeitet. Die Eltern der Schüler werden indes noch am selben Tag, an dem ein Kind positiv auf Corona getestet wurde, von der Inspection sanitaire darüber in Kenntnis gesetzt.
Zudem habe jede Schuldirektion eine sogenannte Cellule Covid gegründet, die die Eltern der Schüler über die Folgen eines positiven Falls in der Klasse aufklärt. Zusätzlich würde das Vorliegen eines Corona-Falls in der Schule entweder von der Regionaldirektion oder Lyzeumsdirektion an die
Schulgemeinschaft kommuniziert. Für die Schüler einer betroffenen Klasse in der Grundschule hat ein positiver Fall zunächst zwei Folgen: Sie dürfen nicht mehr an außerschulischen Aktivitäten teilnehmen und nicht mehr die Maison relais besuchen. Betroffene Eltern können deshalb Congé pour raisons familiales beantragen.
Der Schulweg stellt laut Bildungsministerium indes keine Infektionsgefahr dar. Die Erkenntnisse der ersten Welle hätten gezeigt, dass Ansteckungen im Schultransport nicht vorgekommen seien. Deshalb können Kinder aus einer Klasse mit einem infizierten Schüler, den Schultransport, unter Einhaltung der Hygienevorschriften, normal nutzen.
Für Eltern und Geschwister eines Kindes, das sich wegen eines positiven Falls in der Klasse in Quarantäne befindet, ändert sich indes wenig. Insofern sie keinen direkten Kontakt mit dem Infizierten hatten, sind sie nicht dazu angehalten, sich in Quarantäne zu begeben. P.S.