Spanien verweigert Auslieferung von Sirichai Kiesch
Luxemburger Generalstaatsanwaltschaft beantragt den Vollzug der verbleibenden Haftstrafe in einem Gefängnis vor Ort
Luxemburg. Der im Großherzogtum wegen Totschlags verurteilte Luxemburger Jean-Marc Sirichai Kiesch wird nicht nach Luxemburg ausgeliefert. Die Pressestelle der Justiz bestätigte diese LW-Information auf Nachfrage hin gestern am späten Nachmittag per Pressemitteilung.
Kiesch war im Jahr 2000 in Luxemburg wegen Totschlags zu 20 Jahren Gefängnis, davon fünf auf Bewährung, verurteilt worden. Er hatte im Januar 1999, damals noch als Jugendlicher, eine ältere Frau bei einem Raubüberfall in deren Haus in Eppeldorf mit einem Holzhammer und einem Feuerhaken niedergeschlagen. Die Frau war in der Folge qualvoll an ihrem Blut erstickt.
16 Jahre auf der Flucht
Während eines Hafturlaubs im Oktober 2004 gelang dem verurteilten Mörder die Flucht. 16 Jahre lang war er untergetaucht. Am 10. August dieses Jahres wurde er nach Ermittlungen spanischer und luxemburgischer Zielfahnder an seinem Wohnort in Punta Umbria in der südspanischen Provinz Huelva festgenommen. Die Luxemburger Justiz hatte daraufhin erklärt, die Auslieferung nach Luxemburg beantragen zu wollen – im Prinzip eine Formalität.
Absage bereits am 21. August
Vor knapp zwei Wochen war bekannt worden, dass ein Richter des spanischen Nationalen Gerichtshofs bereits kurz nach Kieschs Festnahme, am 21. August, eine „Freilassung unter Anklage“angeordnet hatte.
Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass Kiesch mittlerweile tief in Spanien verwurzelt sei. Tatsächlich hatte der heute 39-Jährige, der LW-Informationen zufolge seit seiner Flucht ohne gültige Ausweisdokumente unter seinem thailändischen Geburtsnamen in Spanien lebte, in Punta Umbria eine Familie gegründet. Er war erst jüngst Vater geworden.
Was bisher noch nicht bekannt war: Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte der spanische Gerichtshof den Auslieferungsantrag aus Luxemburg verweigert.
Die Delegierte der Generalstaatsanwaltschaft für den Strafvollzug hat nun einen Antrag an die spanischen Justizbehörden gestellt: Jean-Marc Sirichai Kiesch soll die verbleibende Zeit seiner Haftstrafe in einem spanischen Gefängnis verbüßen. Die EU-Staaten haben sich nämlich 2008 in einem Abkommen dazu verpflichtet, die Gerichtsurteile der jeweils andern Länder anzuerkennen.
Ausgang ungewiss
Wie die Pressestelle der Justiz mitteilt, stehen für Kiesch zu diesem Zeitpunkt noch 3 275 Tage Haft auf. Das entspricht einer Haftdauer von knapp neun Jahren. Die Anfrage an das spanische Justizministerium sei soeben verschickt worden, heißt es abschließend. Ob die dortigen Behörden dem stattgeben, bleibt abzuwarten. str/SH