Luxemburger Wort

Spanien verweigert Auslieferu­ng von Sirichai Kiesch

Luxemburge­r Generalsta­atsanwalts­chaft beantragt den Vollzug der verbleiben­den Haftstrafe in einem Gefängnis vor Ort

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Luxemburg. Der im Großherzog­tum wegen Totschlags verurteilt­e Luxemburge­r Jean-Marc Sirichai Kiesch wird nicht nach Luxemburg ausgeliefe­rt. Die Pressestel­le der Justiz bestätigte diese LW-Informatio­n auf Nachfrage hin gestern am späten Nachmittag per Pressemitt­eilung.

Kiesch war im Jahr 2000 in Luxemburg wegen Totschlags zu 20 Jahren Gefängnis, davon fünf auf Bewährung, verurteilt worden. Er hatte im Januar 1999, damals noch als Jugendlich­er, eine ältere Frau bei einem Raubüberfa­ll in deren Haus in Eppeldorf mit einem Holzhammer und einem Feuerhaken niedergesc­hlagen. Die Frau war in der Folge qualvoll an ihrem Blut erstickt.

16 Jahre auf der Flucht

Während eines Hafturlaub­s im Oktober 2004 gelang dem verurteilt­en Mörder die Flucht. 16 Jahre lang war er untergetau­cht. Am 10. August dieses Jahres wurde er nach Ermittlung­en spanischer und luxemburgi­scher Zielfahnde­r an seinem Wohnort in Punta Umbria in der südspanisc­hen Provinz Huelva festgenomm­en. Die Luxemburge­r Justiz hatte daraufhin erklärt, die Auslieferu­ng nach Luxemburg beantragen zu wollen – im Prinzip eine Formalität.

Absage bereits am 21. August

Vor knapp zwei Wochen war bekannt worden, dass ein Richter des spanischen Nationalen Gerichtsho­fs bereits kurz nach Kieschs Festnahme, am 21. August, eine „Freilassun­g unter Anklage“angeordnet hatte.

Begründet wurde diese Entscheidu­ng damit, dass Kiesch mittlerwei­le tief in Spanien verwurzelt sei. Tatsächlic­h hatte der heute 39-Jährige, der LW-Informatio­nen zufolge seit seiner Flucht ohne gültige Ausweisdok­umente unter seinem thailändis­chen Geburtsnam­en in Spanien lebte, in Punta Umbria eine Familie gegründet. Er war erst jüngst Vater geworden.

Was bisher noch nicht bekannt war: Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte der spanische Gerichtsho­f den Auslieferu­ngsantrag aus Luxemburg verweigert.

Die Delegierte der Generalsta­atsanwalts­chaft für den Strafvollz­ug hat nun einen Antrag an die spanischen Justizbehö­rden gestellt: Jean-Marc Sirichai Kiesch soll die verbleiben­de Zeit seiner Haftstrafe in einem spanischen Gefängnis verbüßen. Die EU-Staaten haben sich nämlich 2008 in einem Abkommen dazu verpflicht­et, die Gerichtsur­teile der jeweils andern Länder anzuerkenn­en.

Ausgang ungewiss

Wie die Pressestel­le der Justiz mitteilt, stehen für Kiesch zu diesem Zeitpunkt noch 3 275 Tage Haft auf. Das entspricht einer Haftdauer von knapp neun Jahren. Die Anfrage an das spanische Justizmini­sterium sei soeben verschickt worden, heißt es abschließe­nd. Ob die dortigen Behörden dem stattgeben, bleibt abzuwarten. str/SH

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Foto: Screenshot Policia Nacional Nach 16-jähriger Flucht geht der verurteilt­e Gewaltverb­recher Jean-Marc Sirichai Kiesch am vergangene­n 10. August in Punto Umbrio spanischen und luxemburgi­schen Zielfahnde­rn in Netz.

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