Allein unter einem Dach
Corona-Virus: Unterschiede zwischen Quarantäne und Isolierung können zu Verwirrungen führen
Luxemburg. Es ist der Anruf, den zurzeit wohl jeder vermeiden will. Das Contact-Tracing-Team der Santé ist am Telefon, um mitzuteilen, dass jemand aus dem eigenen Umfeld positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Ab jetzt heißt es also: zu Hause bleiben. Doch für wie lange? Darf man noch mit anderen Personen im Haushalt Kontakt haben? Ist man jetzt in Quarantäne oder in Isolation? Und ist das nicht das Gleiche? Es sind diese feinen Unterschiede, die immer noch für Verwirrung in der Bevölkerung sorgen. Dies zeigten einmal mehr die Diskussionen um die Teil-Quarantäne in den Schulen. Doch kann jeder in eine solche Situation kommen. Dann heißt es, die offiziellen Vorgaben zu beachten.
Sowohl bei einer Quarantäne als auch bei einer Isolation ist man gesetzlich verpflichtet, zu Hause zu bleiben. Doch da enden schon die Ähnlichkeiten.
Denn eine Quarantäne wird verordnet, wenn man längeren Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Die Santé geht von einem Risiko-Kontakt aus, wenn man entweder mindestens 15 Minuten mit einer infizierten Person gesprochen hat oder angeniest beziehungsweise angehustet wurde. Ob man selbst infiziert ist, ist bei einer Quarantäne also lediglich eine Vermutung. Eine Isolation hingegen wird verordnet, wenn man positiv auf das Virus getestet wurde – die Infektion zur Gewissheit geworden ist, die Symptome jedoch so milde sind, dass kein Krankenhausaufenthalt nötig ist.
Isolation auch in den eigenen vier Wänden
Befindet man sich in Quarantäne, muss man zwar zu Hause bleiben, kann sich jedoch in den eigenen vier Wänden frei bewegen. Anders ist dies bei der Isolation. Teilt man sein Dach mit mehreren Personen, gilt bei der Isolation der Rückzug in einen eigenen Raum. Kontakt mit Familie oder Mitbewohnern soll vermieden werden. Der Raum soll nur verlassen werden, wenn dies unbedingt nötig ist.
Zudem rät das Gesundheitsministerium, nach Möglichkeit ein abgetrenntes Badezimmer zu nutzen und eigenes Geschirr für die Mahlzeiten zu nehmen. Wer alleine wohnt, sollte sich Lebensmittel und Einkäufe nach Hause liefern lassen. Personen, die sich nach einem positiven Corona-Test in Isolation befinden, werden zudem medizinisch betreut. Dies über eine telemedizinische Plattform der Santé genannt „Maela“.
Wird eine Isolation angeordnet, hat dies zudem Konsequenzen für Familienmitglieder und andere Personen, mit denen man sein zu Hause teilt. Denn für sie gilt dann automatisch eine Quarantäne.
Unterschiede zwischen Quarantäne und Isolation gibt es auch bei der Möglichkeit, eine Ausgangserlaubnis zu beantragen. Ist man nachweislich infiziert und befindet sich in Isolation, darf man das Haus nicht verlassen. Besteht hingegen nur ein Verdacht und man ist in Quarantäne, kann man bei der Santé-Direktion eine Ausgangserlaubnis beantragen, die einer Einzelfallprüfung unterliegt.
Auch bei der Dauer der beiden Maßnahmen gibt es Unterschiede. Eine Quarantäne gilt, nach dem diese Woche in der Abgeordnetenkammer verabschiedeten Gesetz, mindestens für sechs Tage. Denn erst ab diesem Zeitpunkt kann ein Corona-Test erfolgen. Grund dafür sind laut Gesundheitsministerin Paulette Lenert (LSAP) neue wissenschaftliche Erkenntnisse, nach denen erste Krankheitssymptome erst nach dieser Zeit auftreten können.
Die Gesetzesanpassung vom 23. September sieht auch Änderungen bei der Dauer der Isolation vor. War bisher eine Isolation von zwei Wochen gesetzlich verankert, passt der neue Text diese auf zehn Tage an. Ist der Covid-Test nach dieser Frist negativ, endet die Isolation.
Laut einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums sieht die aktuelle Regelung nicht vor, dass die Quarantäne-Zeit der Isolation gutgeschrieben wird. Wer also nach sechs Tagen in Quarantäne positiv auf das Virus getestet wird, muss danach trotzdem für zehn Tage in Isolation.
Gesetz regelt Sanktionen und Einspruchsmöglichkeiten
Übrigens: Wer sich nicht an die Quarantäne oder die Isolation hält, dem drohen seit Inkrafttreten des Covid-Gesetzes vom 17. Juli Geldstrafen zwischen 50 und 500 Euro.
Sowohl bei einer Quarantäne als auch bei einer Isolation kann man sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ein Entbindung von der Schulpflicht ausstellen lassen. Zudem hat man die Möglichkeit, gegen eine verordnete Quarantäne oder eine Isolation rechtlichen Einspruch einzulegen. Dieser muss spätestens drei Tage nach der Anordnung einer Quarantäne oder Isolation bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht werden. Dieses ist dann verpflichtet, binnen drei Tagen über den Einspruch zu entscheiden.