Die Position der Stadt Esch
Am Freitag, am Vortag der Protestaktion, hat die Stadt Esch ihren Standpunkt zu den Wohngemeinschaften in einer langen Mitteilung kundgetan. Auf die Frage, ob die Stadt gegen Wohngemeinschaften sei, lautete die Antwort in der Mitteilung: „Nein.
Nein. Nein. Dreimal nein.“Sie seien sogar explizit im allgemeinen Bebauungsplan (PAG) vorgesehen. Allerdings weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass WG nicht gleich WG ist.
Für die Stadt besteht eine WG nur, wenn die Mieter über einen gemeinsamen Mietvertrag (Bail commun) mit dem Eigentümer verfügen. Wenn aber zum Beispiel eine Person anderen Mitbewohnern Zimmer untervermiete, handle es sich nicht mehr um eine Wohngemeinschaft. Die Stadt zählt zahlreiche Gründe auf, warum sie auf den Bail commun für WGs hält. Einerseits soll so ein Untervermieten zu schlechten Bedingungen – Stichwort Cafézimmer – verhindert werden. Andererseits treibe die Untervermietung die Preise der Häuser in die Höhe. Der Wert eines Hauses, in dem bis sieben Zimmer untervermietet werden, könne sich verdoppeln und so zurr Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt beitragen.
Auch wolle die Stadt eine Diversität in den Wohnvierteln aufrechterhalten, damit Familien weiterhin dort wohnen können. Die Stadt führt auch die Parkplatzproblematik an sowie die Notwendigkeit, über adäquate öffentliche Infrastrukturen in den Vierteln zu verfügen. Zudem weist sie darauf hin, dass bereits seit 2004 zahlreiche Häuser im Stadtzentrum als Maison unifamiliale klassiert sind und dort keine Einzelzimmer vermietet werden dürfen. Auch erklärt sie, dass die Brandschutzbestimmungen für Häuser, in denen eine Familie lebt, andere sind als für Häuser mit WGs.
Des Weiteren macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass WGs der Verwaltung, genauer der Police des bâtisses, gemeldet sein müssen. Eventuell können Veränderungen verordnet werden, um den Sicherheitsstandards zu entsprechen. Deshalb sei es wichtig, diese Fragen vor Mietsantritt zu regeln. Da jeder Fall anders sei, sei es wichtig, im Vorfeld einen Termin bei der Police des bâtisses zu beantragen.