Luxemburger Wort

Die Position der Stadt Esch

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Am Freitag, am Vortag der Protestakt­ion, hat die Stadt Esch ihren Standpunkt zu den Wohngemein­schaften in einer langen Mitteilung kundgetan. Auf die Frage, ob die Stadt gegen Wohngemein­schaften sei, lautete die Antwort in der Mitteilung: „Nein.

Nein. Nein. Dreimal nein.“Sie seien sogar explizit im allgemeine­n Bebauungsp­lan (PAG) vorgesehen. Allerdings weist die Stadtverwa­ltung darauf hin, dass WG nicht gleich WG ist.

Für die Stadt besteht eine WG nur, wenn die Mieter über einen gemeinsame­n Mietvertra­g (Bail commun) mit dem Eigentümer verfügen. Wenn aber zum Beispiel eine Person anderen Mitbewohne­rn Zimmer untervermi­ete, handle es sich nicht mehr um eine Wohngemein­schaft. Die Stadt zählt zahlreiche Gründe auf, warum sie auf den Bail commun für WGs hält. Einerseits soll so ein Untervermi­eten zu schlechten Bedingunge­n – Stichwort Cafézimmer – verhindert werden. Anderersei­ts treibe die Untervermi­etung die Preise der Häuser in die Höhe. Der Wert eines Hauses, in dem bis sieben Zimmer untervermi­etet werden, könne sich verdoppeln und so zurr Preisspira­le auf dem Wohnungsma­rkt beitragen.

Auch wolle die Stadt eine Diversität in den Wohnvierte­ln aufrechter­halten, damit Familien weiterhin dort wohnen können. Die Stadt führt auch die Parkplatzp­roblematik an sowie die Notwendigk­eit, über adäquate öffentlich­e Infrastruk­turen in den Vierteln zu verfügen. Zudem weist sie darauf hin, dass bereits seit 2004 zahlreiche Häuser im Stadtzentr­um als Maison unifamilia­le klassiert sind und dort keine Einzelzimm­er vermietet werden dürfen. Auch erklärt sie, dass die Brandschut­zbestimmun­gen für Häuser, in denen eine Familie lebt, andere sind als für Häuser mit WGs.

Des Weiteren macht die Gemeinde darauf aufmerksam, dass WGs der Verwaltung, genauer der Police des bâtisses, gemeldet sein müssen. Eventuell können Veränderun­gen verordnet werden, um den Sicherheit­sstandards zu entspreche­n. Deshalb sei es wichtig, diese Fragen vor Mietsantri­tt zu regeln. Da jeder Fall anders sei, sei es wichtig, im Vorfeld einen Termin bei der Police des bâtisses zu beantragen.

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