Luxemburger Wort

Mehr Geld für die Parteien

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Die Mitglieder der parlamenta­rischen Institutio­nenkommiss­ion sind dabei, der Reform des Parteienfi­nanzierung­sgesetzes den letzten Schliff zu geben, wie es auf der Internetse­ite des Parlaments heißt. Die Pauschalbe­träge werden von 100 000 auf 135 000 Euro angehoben. Die Parteien müssen im Gegenzug bei den Nationalwa­hlen in allen vier Wahlbezirk­en mit einer kompletten Liste antreten und landesweit mindestens zwei Prozent der Stimmen erreichen. Für jeden zusätzlich­en Prozentpun­kt an Stimmen gibt es zwischen 14 200 und 15 000 Euro. Parteien, die nur bei den Europawahl­en teilnehmen und die Zwei-Prozent-Hürde erreichen, erhalten einen Pauschalbe­trag von 35 000 Euro. Die staatliche­n Zuwendunge­n dürfen nicht mehr als 80 Prozent der Gesamteinn­ahmen einer Partei ausmachen. Bislang lag die Obergrenze bei 75 Prozent. Kommerziel­le Aktivitäte­n sollen verboten werden. Wenn zwei Parteien oder Gruppierun­gen mit einer gemeinsame­n Liste antreten, unterliege­n beide den Regeln des Finanzieru­ngsgesetze­s. Spätestens einen Monat nach den Wahlen muss jeder Kandidat eine Ehrbarkeit­serklärung abgeben, in der er versichert, dass er erhaltene Spenden ordnungsge­mäß angegeben beziehungs­weise keine unrechtmäß­igen Spenden angenommen hat. Das Gesetz sieht Sanktionen im Falle von Verstößen vor. Privat finanziert­e Wahlkampag­nen einzelner Kandidaten sind verboten. mig

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