Mehr Geld für die Parteien
Die Mitglieder der parlamentarischen Institutionenkommission sind dabei, der Reform des Parteienfinanzierungsgesetzes den letzten Schliff zu geben, wie es auf der Internetseite des Parlaments heißt. Die Pauschalbeträge werden von 100 000 auf 135 000 Euro angehoben. Die Parteien müssen im Gegenzug bei den Nationalwahlen in allen vier Wahlbezirken mit einer kompletten Liste antreten und landesweit mindestens zwei Prozent der Stimmen erreichen. Für jeden zusätzlichen Prozentpunkt an Stimmen gibt es zwischen 14 200 und 15 000 Euro. Parteien, die nur bei den Europawahlen teilnehmen und die Zwei-Prozent-Hürde erreichen, erhalten einen Pauschalbetrag von 35 000 Euro. Die staatlichen Zuwendungen dürfen nicht mehr als 80 Prozent der Gesamteinnahmen einer Partei ausmachen. Bislang lag die Obergrenze bei 75 Prozent. Kommerzielle Aktivitäten sollen verboten werden. Wenn zwei Parteien oder Gruppierungen mit einer gemeinsamen Liste antreten, unterliegen beide den Regeln des Finanzierungsgesetzes. Spätestens einen Monat nach den Wahlen muss jeder Kandidat eine Ehrbarkeitserklärung abgeben, in der er versichert, dass er erhaltene Spenden ordnungsgemäß angegeben beziehungsweise keine unrechtmäßigen Spenden angenommen hat. Das Gesetz sieht Sanktionen im Falle von Verstößen vor. Privat finanzierte Wahlkampagnen einzelner Kandidaten sind verboten. mig