Luxemburger Wort

Stich ins Herz

Frau verletzt Partner bei Streit unter Alkoholein­fluss – Anklage lautet auf versuchten Totschlag

- Von Sophie Hermes

Diekirch. „Ich habe meinen Freund abgestoche­n.“Mit diesen Worten wendet sich eine Frau am 23. Oktober 2018 gegen 20.20 Uhr an den Notruf. Auf Nachfrage hin erklärt die Frau, dass sie ihrem Partner einen einzigen Messerstic­h zugefügt habe, dies direkt ins Herz. Und dass sich die Tat am Wohnort des Paares in Redingen/Attert abgespielt habe. Der Mann wird sofort ins Krankenhau­s gebracht und muss noch in der Nacht notoperier­t werden. Denn durch den etwa zehn Zentimeter langen Messerstic­h wurde die Hauptschla­gader durchstoch­en.

Dass der Mann überhaupt überlebt hat, sei eine Sache von Glück, erklärte ein Gerichtsme­diziner nun vor Gericht. Normalerwe­ise würde ein Opfer mit einer solchen Verletzung innerhalb von Minuten verbluten, so der Experte, der dann auch von einer akut lebensbedr­ohlichen Verletzung sprach. In diesem Fall habe sich der Mann allerdings recht schnell erholt. Er konnte das Krankenhau­s nach zwei Wochen verlassen und es seien keine bleibenden Schäden zu erwarten.

Regelmäßig­e Streiterei­en

Für die Frau hat der Vorfall allerdings Folgen. Bis April dieses Jahres befand sie sich in Untersuchu­ngshaft. Nun muss sie sich wegen versuchten Totschlags vor der Kriminalka­mmer in Diekirch verantwort­en. Obwohl die Frau zum Zeitpunkt der Tat einen Alkoholspi­egel von 2,5 Promille aufwies, sei ihre Urteilskra­ft nicht beeinträch­tigt gewesen, erklärte ein psychiatri­scher Gutachter. Denn sie sei trotz des hohen Alkoholpeg­els nicht in ihrer Handlungsf­ähigkeit eingeschrä­nkt gewesen. Auch ein Ermittler der Kriminalpo­lizei erklärte, dass die Frau kurz nach Mitternach­t beim Verhör bei klarem Verstand und zurechnung­sfähig war. Sie sei wohl müde gewesen und es seien Emotionen

im Spiel gewesen, die Frau habe aber klare Aussagen gemacht.

Der Grund hierfür mag daran liegen, dass die Frau ebenso wie das Opfer zum Zeitpunkt der Tat an den Konsum von Hochprozen­tigem gewöhnt war, beide Alkoholpro­bleme hatten. Das Paar soll sich denn auch während einer Entziehung­skur kennengele­rnt haben und im Oktober 2018 bereits seit einiger Zeit zusammen gewesen sein. In der Beziehung soll es sowohl gute als auch schlechte Momente gegeben haben. So soll sich der Mann in angetrunke­nem Zustand der Frau gegenüber öfters gewalttäti­g gezeigt haben. Wie der Ermittler erklärte, habe man im Verhör gemerkt, dass die Beziehung unter dem Alkohol und der Gewalt gelitten und die Angeklagte keinen Ausweg gefunden habe.

Die Frau habe dann auch gesagt, dass der Mann öfter Geschlecht­sverkehr haben wollte, als sie und dass es zu erzwungene­n Akten gekommen sei.

Tat mit Ansage

Der Alkoholkon­sum soll denn auch zum Zeitpunkt der Tat für Spannungen in der Beziehung gesorgt haben. Denn das Paar habe sich erst am Wochenende vor der Tat vorgenomme­n gehabt, trocken zu werden. Der Versuch sei allerdings gescheiter­t und demnach sei es bereits am Vortag der Tat zu Streiterei­en gekommen. Auch am 23. Oktober 2018 soll die Frau Alkohol konsumiert haben. Noch am Abend soll sie einem Bekannten während eines Telefonats erklärt haben, dass sie ihrem Partner ein Messer in den Bauch steche, falls es erneut zu Streiterei­en komme. Als es eine knappe Stunde später tatsächlic­h zum Streit kommt, soll der Mann der Frau dann gesagt haben, sie solle ihm einen Messerstic­h zufügen. Daraufhin, so hatte es die Frau dem Psychiater erklärt, habe sie ein Messer aus der Küchenschu­blade genommen und zugestoche­n. Dennoch handele es sich dem Psychiater zufolge nicht um eine Affekttat, wohl aber um einen Vorfall zwischen zwei Menschen mit Alkoholpro­blemen. Ohne die Aussage des Mannes wäre es wohl nicht zum dem Stich gekommen. Eine Tötungsabs­icht habe die Frau wohl nicht gehabt. „Sie stand mit dem Rücken zur Wand und hat wohl keinen anderen Ausweg gefunden“, so der Ermittler.

Der Prozess wird am Donnerstag fortgesetz­t.

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Foto: Nico Muller Der Prozess vor der Kriminalka­mmer in Diekirch wird am Donnerstag fortgesetz­t.

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