Luxemburger Wort

Vergleichb­arer Fall in Luxemburg

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Während die Entscheidu­ng des spanischen Gerichts zu Jean-Marc Kiesch in Luxemburg mitunter heftig kritisiert wurde, sind derartige Vorgänge auch im Großherzog­tum nicht unüblich. So ist dem „Luxemburge­r Wort“etwa ein vergleichb­arer Fall bekannt: Ein Mann begeht in Portugal eine schwere Gewalttat und wird deswegen zu einer langjährig­en Haftstrafe verurteilt. Bei einem Hafturlaub flüchtet er nach Luxemburg. Hier geht er dann aber einer geregelten Arbeit nach, heiratet eine Frau und gründet eine Familie. Dann holt den Mann aber doch irgendwann die Vergangenh­eit ein: Die portugiesi­sche Staatsanwa­ltschaft nimmt zehn Jahre später mehrere Dossiers von Flüchtigen auf, deren Haftstrafe noch aussteht. Es wird auch gegen den in Luxemburg lebenden Mann ein europäisch­er Haftbefehl ausgestell­t und dieser wird im Großherzog­tum festgenomm­en. Eine Ratskammer setzt ihn jedoch unter Auflagen wieder auf freien Fuß, auch weil er, seit er im Großherzog­tum lebt, nie mit dem Gesetz in Konflikt kam, ununterbro­chen beim gleichen Arbeitgebe­r angestellt ist und der Alleinvers­orger seiner Familie ist. Zudem besteht den Richtern zufolge keine Fluchtgefa­hr. Es steht allerdings außer Zweifel, dass auch das Urteil aus Portugal in Luxemburg vollstreck­t werden muss. Aber, wie es scheint, mit sehr viel Entgegenko­mmen: Um die Wiedereing­liederung in die Gesellscha­ft nicht zu gefährden und die Existenz der in Luxemburg lebenden Familie nicht in Gefahr zu bringen, kommt der Mann bereits nach kurzer Zeit nach Givenich in den halboffene­n Vollzug, von wo aus er seiner gewohnten Arbeit nachgehen kann.

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