Vergleichbarer Fall in Luxemburg
Während die Entscheidung des spanischen Gerichts zu Jean-Marc Kiesch in Luxemburg mitunter heftig kritisiert wurde, sind derartige Vorgänge auch im Großherzogtum nicht unüblich. So ist dem „Luxemburger Wort“etwa ein vergleichbarer Fall bekannt: Ein Mann begeht in Portugal eine schwere Gewalttat und wird deswegen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Bei einem Hafturlaub flüchtet er nach Luxemburg. Hier geht er dann aber einer geregelten Arbeit nach, heiratet eine Frau und gründet eine Familie. Dann holt den Mann aber doch irgendwann die Vergangenheit ein: Die portugiesische Staatsanwaltschaft nimmt zehn Jahre später mehrere Dossiers von Flüchtigen auf, deren Haftstrafe noch aussteht. Es wird auch gegen den in Luxemburg lebenden Mann ein europäischer Haftbefehl ausgestellt und dieser wird im Großherzogtum festgenommen. Eine Ratskammer setzt ihn jedoch unter Auflagen wieder auf freien Fuß, auch weil er, seit er im Großherzogtum lebt, nie mit dem Gesetz in Konflikt kam, ununterbrochen beim gleichen Arbeitgeber angestellt ist und der Alleinversorger seiner Familie ist. Zudem besteht den Richtern zufolge keine Fluchtgefahr. Es steht allerdings außer Zweifel, dass auch das Urteil aus Portugal in Luxemburg vollstreckt werden muss. Aber, wie es scheint, mit sehr viel Entgegenkommen: Um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nicht zu gefährden und die Existenz der in Luxemburg lebenden Familie nicht in Gefahr zu bringen, kommt der Mann bereits nach kurzer Zeit nach Givenich in den halboffenen Vollzug, von wo aus er seiner gewohnten Arbeit nachgehen kann.