Luxemburger Wort

Start in ein neues Leben

Dank der Hilfe des Roten Kreuzes können Flüchtling­e auf dem privaten Markt Wohnungen mieten

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. „Diese Wohnung ist ein neuer Anfang für uns.“Mahmoud Almohamad ist deutlich anzusehen, wie wichtig es ihm ist, mit seiner Familie in einer eigenen Wohnung zu leben. Für ihn ist es ein erster Schritt, um sich in Luxemburg zu etablieren. Doch der Weg in die eigenen vier Wände war alles andere als leicht. Ende 2015 kommt Mahmoud Almohamad aus Syrien nach Luxemburg und lebt zunächst in einer Flüchtling­sunterkunf­t. Anderthalb Jahre nach seiner Ankunft wird dem Mann der Statut des Asylbewerb­ers anerkannt. Er lässt seine Angehörige­n nachkommen. In den Unterkünft­en gestaltet sich das Familienle­ben aber schwer. Die Privatsphä­re fehlt, die Kinder erkranken oft, die Familie ist verzweifel­t.

Die Suche nach einer eigenen Wohnung für ihn, seine Frau und die drei Kinder erweist sich für Mahmoud Almohamad allerdings als schwierig. Mit einem befristete­n Arbeitsver­trag hat er auf dem privaten Markt kaum eine Chance, dies obwohl er mit seinem Ersparten über ein finanziell­es Polster verfügt.

Monate und Jahre verstreich­en. Dann erfolgt durch die CoronaPand­emie ein weiterer Rückschlag auf dem Weg, sich in Luxemburg zu etablieren. Im Mai dürfen Mahmoud Almohamad und seine Familie dann aber aufatmen. Durch die Hilfe des Lëtzebuerg­er Integratio­uns- a Sozialkohä­siounszent­er (Lisko) des Roten Kreuzes kann die Familie endlich eine Mietwohnun­g beziehen. „Man hat mir gesagt, dass diese Wohnung eigentlich zu teuer für mich sei. Doch ich wollte sie haben, für mich und meine Kinder“, erklärt Mahmoud Almohamad.

Die Kinder können nun die lokale Schule besuchen. Ein großer Schritt in Richtung Integratio­n. Mahmoud Almohamad ist dem Roten Kreuz dankbar, denn ohne die Unterstütz­ung hätte er die Wohnung wohl kaum beziehen können. „Ich war verzweifel­t“, sagt er und erklärt auch, dass er nicht wisse, wo er ohne die Hilfe heute stehen würde.

Garantie mit Bedingunge­n

Wie ihm hat das Rote Kreuz in den vergangene­n Jahren zahlreiche­n Flüchtling­sfamilien auf dem Weg in die eigene Wohnung geholfen. Möglich ist das, indem die Mitarbeite­r des Service logement der Croix-Rouge zum einen den künftigen Mietern in Workshops das nötige Wissen vermitteln, das Rote Kreuz zum anderen aber auch dem Vermieter gegenüber als Garant einspringt. 2018/19 konnten dadurch 175 Wohnungen angemietet werden. Viele weitere Familien wären eigentlich bereit, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Doch das passende Objekt muss noch gefunden werden.

„Das Angebot auf dem privaten Markt reicht nicht aus“, erklärt Sam Saberin von der Cellule logement des Roten Kreuzes. Resultat:

Für eine Wohnung interessie­ren sich gleich mehrere Personen. Dass die Vermieter die Interessen­ten bevorzugen, die ihnen die größtmögli­chen Garantien bieten, ist nicht verwunderl­ich. Menschen mit einem befristete­n Arbeitsver­trag oder geringem Verdienst stellt dies aber vor Probleme: Sie haben auf dem privaten Markt kaum Chancen, eine Wohnung zu finden.

Die Mietgarant­ie des Roten Kreuzes soll hier helfen, denn durch sie ist der Vermieter abgesicher­t. Wohl wird der Mietvertra­g zwischen dem Vermieter und dem Mieter zum normalen Marktpreis unterzeich­net, allerdings wird in dem Vertrag festgehalt­en, dass das Rote Kreuz einspringt, falls der Mieter seine monatliche­n Raten nicht zahlen kann. Auch eventuelle Schäden sind durch die Mietgarant­ie abgedeckt: Der Eigentümer kann bis zu 3 000 Euro vom Roten Kreuz verlangen.

In der Regel greift die Garantie ein Jahr lang. Dies entspreche aus Erfahrung dem Zeitraum, in dem eventuelle Probleme auftreten, heißt es seitens der Croix-Rouge. Seit 2016 habe jedoch lediglich in einem Fall auf die Garantie zurückgegr­iffen werden müssen.

Dies hängt wohl auch damit zusammen, dass das Rote Kreuz darauf achtet, die betroffene­n Personen zu schulen, bevor sie überhaupt als Mieter mit Mietgarant­ie infrage kommen. Ziel ist es, am Ende jenen Menschen eine Wohnung auf dem privaten Markt zukommen zu lassen, die auch hierfür bereit sind und mit denen der Vermieter in der Folge keine Probleme bekommen dürfte.

In der Praxis bewährt

Zudem wird darauf geachtet, dass der Mieter über ausreichen­d finanziell­e Mittel verfügt, um die Kaution, die erste Miete und gegebenenf­alls eine Provision zu zahlen. Und dass ihm dabei noch ausreichen­d Mittel zum Leben zur Verfügung stehen. „Wir wollen niemanden in eine prekäre Lage oder gar in eine Armutssitu­ation bringen“, sagt Enes Agovic vom Lisko.

Der Mieter muss, solange die Garantie des Roten Kreuzes greift, belegen, dass er seinen Zahlungen nachgekomm­en ist. Sollte dies nicht der Fall sein, stellen die Mitarbeite­r des Roten Kreuzes zusammen mit dem Betroffene­n einen Haushaltsp­lan auf. Dabei werden die Prioritäte­n so gesetzt, dass die Zahlung der Miete zum normalen Marktpreis gewährt wird.

Dass das System funktionie­rt, kann Romy Federspiel bestätigen. Sie ist Eigentümer­in einer Wohnung, die sie vermietet. Seit 2018 lebt in dieser Wohnung eine Familie aus Syrien, dies zunächst mit einer Mietgarant­ie des Roten Kreuzes. „Ich fühle mich damit sicherer, als wenn ich die Wohnung privat vermieten würde“, sagt die Eigentümer­in und fügt hinzu: „Zudem kann ich damit Menschen helfen.“

 ?? Foto: Pierre Matgé ?? Seit Mai lebt Mahmoud Almohamad zusammen mit seiner Frau und den drei Kindern – das jüngste fehlt auf dem Bild – in einer eigenen Wohnung. Für die Familie aus Syrien ist es ein wichtiger Schritt in Richtung Integratio­n.
Foto: Pierre Matgé Seit Mai lebt Mahmoud Almohamad zusammen mit seiner Frau und den drei Kindern – das jüngste fehlt auf dem Bild – in einer eigenen Wohnung. Für die Familie aus Syrien ist es ein wichtiger Schritt in Richtung Integratio­n.

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