Start in ein neues Leben
Dank der Hilfe des Roten Kreuzes können Flüchtlinge auf dem privaten Markt Wohnungen mieten
Luxemburg. „Diese Wohnung ist ein neuer Anfang für uns.“Mahmoud Almohamad ist deutlich anzusehen, wie wichtig es ihm ist, mit seiner Familie in einer eigenen Wohnung zu leben. Für ihn ist es ein erster Schritt, um sich in Luxemburg zu etablieren. Doch der Weg in die eigenen vier Wände war alles andere als leicht. Ende 2015 kommt Mahmoud Almohamad aus Syrien nach Luxemburg und lebt zunächst in einer Flüchtlingsunterkunft. Anderthalb Jahre nach seiner Ankunft wird dem Mann der Statut des Asylbewerbers anerkannt. Er lässt seine Angehörigen nachkommen. In den Unterkünften gestaltet sich das Familienleben aber schwer. Die Privatsphäre fehlt, die Kinder erkranken oft, die Familie ist verzweifelt.
Die Suche nach einer eigenen Wohnung für ihn, seine Frau und die drei Kinder erweist sich für Mahmoud Almohamad allerdings als schwierig. Mit einem befristeten Arbeitsvertrag hat er auf dem privaten Markt kaum eine Chance, dies obwohl er mit seinem Ersparten über ein finanzielles Polster verfügt.
Monate und Jahre verstreichen. Dann erfolgt durch die CoronaPandemie ein weiterer Rückschlag auf dem Weg, sich in Luxemburg zu etablieren. Im Mai dürfen Mahmoud Almohamad und seine Familie dann aber aufatmen. Durch die Hilfe des Lëtzebuerger Integratiouns- a Sozialkohäsiounszenter (Lisko) des Roten Kreuzes kann die Familie endlich eine Mietwohnung beziehen. „Man hat mir gesagt, dass diese Wohnung eigentlich zu teuer für mich sei. Doch ich wollte sie haben, für mich und meine Kinder“, erklärt Mahmoud Almohamad.
Die Kinder können nun die lokale Schule besuchen. Ein großer Schritt in Richtung Integration. Mahmoud Almohamad ist dem Roten Kreuz dankbar, denn ohne die Unterstützung hätte er die Wohnung wohl kaum beziehen können. „Ich war verzweifelt“, sagt er und erklärt auch, dass er nicht wisse, wo er ohne die Hilfe heute stehen würde.
Garantie mit Bedingungen
Wie ihm hat das Rote Kreuz in den vergangenen Jahren zahlreichen Flüchtlingsfamilien auf dem Weg in die eigene Wohnung geholfen. Möglich ist das, indem die Mitarbeiter des Service logement der Croix-Rouge zum einen den künftigen Mietern in Workshops das nötige Wissen vermitteln, das Rote Kreuz zum anderen aber auch dem Vermieter gegenüber als Garant einspringt. 2018/19 konnten dadurch 175 Wohnungen angemietet werden. Viele weitere Familien wären eigentlich bereit, in eine eigene Wohnung zu ziehen. Doch das passende Objekt muss noch gefunden werden.
„Das Angebot auf dem privaten Markt reicht nicht aus“, erklärt Sam Saberin von der Cellule logement des Roten Kreuzes. Resultat:
Für eine Wohnung interessieren sich gleich mehrere Personen. Dass die Vermieter die Interessenten bevorzugen, die ihnen die größtmöglichen Garantien bieten, ist nicht verwunderlich. Menschen mit einem befristeten Arbeitsvertrag oder geringem Verdienst stellt dies aber vor Probleme: Sie haben auf dem privaten Markt kaum Chancen, eine Wohnung zu finden.
Die Mietgarantie des Roten Kreuzes soll hier helfen, denn durch sie ist der Vermieter abgesichert. Wohl wird der Mietvertrag zwischen dem Vermieter und dem Mieter zum normalen Marktpreis unterzeichnet, allerdings wird in dem Vertrag festgehalten, dass das Rote Kreuz einspringt, falls der Mieter seine monatlichen Raten nicht zahlen kann. Auch eventuelle Schäden sind durch die Mietgarantie abgedeckt: Der Eigentümer kann bis zu 3 000 Euro vom Roten Kreuz verlangen.
In der Regel greift die Garantie ein Jahr lang. Dies entspreche aus Erfahrung dem Zeitraum, in dem eventuelle Probleme auftreten, heißt es seitens der Croix-Rouge. Seit 2016 habe jedoch lediglich in einem Fall auf die Garantie zurückgegriffen werden müssen.
Dies hängt wohl auch damit zusammen, dass das Rote Kreuz darauf achtet, die betroffenen Personen zu schulen, bevor sie überhaupt als Mieter mit Mietgarantie infrage kommen. Ziel ist es, am Ende jenen Menschen eine Wohnung auf dem privaten Markt zukommen zu lassen, die auch hierfür bereit sind und mit denen der Vermieter in der Folge keine Probleme bekommen dürfte.
In der Praxis bewährt
Zudem wird darauf geachtet, dass der Mieter über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, um die Kaution, die erste Miete und gegebenenfalls eine Provision zu zahlen. Und dass ihm dabei noch ausreichend Mittel zum Leben zur Verfügung stehen. „Wir wollen niemanden in eine prekäre Lage oder gar in eine Armutssituation bringen“, sagt Enes Agovic vom Lisko.
Der Mieter muss, solange die Garantie des Roten Kreuzes greift, belegen, dass er seinen Zahlungen nachgekommen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, stellen die Mitarbeiter des Roten Kreuzes zusammen mit dem Betroffenen einen Haushaltsplan auf. Dabei werden die Prioritäten so gesetzt, dass die Zahlung der Miete zum normalen Marktpreis gewährt wird.
Dass das System funktioniert, kann Romy Federspiel bestätigen. Sie ist Eigentümerin einer Wohnung, die sie vermietet. Seit 2018 lebt in dieser Wohnung eine Familie aus Syrien, dies zunächst mit einer Mietgarantie des Roten Kreuzes. „Ich fühle mich damit sicherer, als wenn ich die Wohnung privat vermieten würde“, sagt die Eigentümerin und fügt hinzu: „Zudem kann ich damit Menschen helfen.“