Luxemburger Wort

Eine Kollision mit tragischen Folgen

33-jähriger Mann muss sich nach tödlichem Unfall vor Gericht verantwort­en

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Auf der Nationalst­raße 11 von Luxemburg-Stadt in Richtung Echternach kommt am 3. Mai 2018 gegen 14 Uhr ein Fahrer in einer Linkskurve kurz nach dem Ausgang von Dommelding­en von der Fahrbahn ab. Er gerät auf die Gegenspur, wo es zu einer Frontalkol­lision mit einem weiteren Fahrzeug kommt.

Eine ältere Frau, die sich in dem zweiten Fahrzeug befindet, wird bei dem Unfall schwer verletzt. Sie muss operiert werden und kann das Krankenhau­s erst nach fast einem Monat verlassen. Ihre Enkelin erleidet leichte Blessuren. Auch dem Fahrer dieses Wagens, dem 78 Jahre alten Mann der schwer verletzten Frau und Großvater des Kindes, sind zunächst keine schweren Verletzung­en anzusehen. Er ist ansprechba­r und kann sich aus eigener Kraft zum Krankenwag­en begeben. Im Krankenhau­s wird bei ihm dann aber eine Verletzung am Brustkorb sowie eine Prellung im Bauchberei­ch festgestel­lt. Da dabei auch der Darm in Mitleidens­chaft gezogen wurde, verschlech­tert sich zwei Tage nach dem Unfall der Zustand des Mannes wesentlich. Drei weitere Tage später, am 8. Mai 2018, verstirbt er an multiplem Organversa­gen. Einem Gerichtsme­diziner zufolge gibt es zwischen dem Tod und dem Unfall eine klare Kausalität: Ohne den Unfall wäre der Mann nicht verstorben.

Keine technische­n Mängel

Der 33-jährige Unfallfahr­er musste sich nun wegen fahrlässig­er Tötung und fahrlässig­er Körperverl­etzung vor Gericht verantwort­en. Wie genau es zu dem Unfall kommen konnte, konnte der Mann nicht erklären. Lediglich, dass er direkt vor dem Unfall gespürt habe, dass sein Fahrzeug „ein Problem“habe. Dadurch habe er die Kontrolle über seinen Wagen verloren, dieser sei nach links ausgescher­t und dann auf die Gegenfahrb­ahn geraten. Er habe noch versucht, zu bremsen, allerdings sei alles sehr schnell gegangen.

Im Polizeiver­hör hatte der Angeklagte von einem Problem mit der Steuerung gesprochen. Dieser Aussage widersprac­h allerdings ein Experte. Er betonte, dass das Fahrzeug, ein Opel Vectra, Baujahr 2008, am Fahrwerk, den Bremsen und der Lenkung auf technische Mängel untersucht wurde. „Es gibt keine Hinweise auf einen unfallveru­rsachenden technische­n Mangel“, so das Fazit des Sachverstä­ndigen. Auch am Fahrzeug des Unfallopfe­rs seien keine Mängel festgestel­lt worden.

Zum Kollisions­zeitpunkt habe sich den Ermittlung­en zufolge der Wagen des Angeklagte­n in voller Breite auf der Gegenfahrb­ahn befunden. Warum, könne er nicht sagen. Ebenso wenig, ob einer der Fahrer vor der Kollision abgebremst hatte.

Überhöhte Geschwindi­gkeit kann unterdesse­n als Unfallursa­che ausgeschlo­ssen werden. Zum Zeitpunkt des Unfalls waren beide Wagen mit einer Geschwindi­gkeit von 45 bis 55 km/h unterwegs. Zudem hatte keiner der Fahrer Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert.

Moment der Unaufmerks­amkeit

Ebenso wie der Experte schloss auch der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft einen technische­n Mangel als Unfallursa­che aus. Der Angeklagte habe nicht glaubhaft vermitteln können, dass es an seinem

Wagen tatsächlic­h ein technische­s Problem gegeben habe.

Aufgrund der Aussagen des Gutachters sowie des Umstands, dass am Unfallort keine Bremsspure­n zu sehen waren, gehe er eher davon aus, dass der Fahrer unaufmerks­am war oder gar in einen Sekundensc­hlaf gefallen war.

Er forderte ein 24-monatiges Fahrverbot, eine dreimonati­ge Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sowie eine angemessen­e Geldstrafe. Auf den Unfallveru­rsacher könnten zudem hohe Schadeners­atzzahlung­en zukommen. Die Angehörige­n des Opfers forderten insgesamt 350 000 Euro.

Das Urteil des Gerichts ergeht am 29. Oktober.

 ?? Foto: Polizei ?? Auf der Fahrbahn in Richtung Luxemburg war es am 3. Mai 2018 gegen 14 Uhr zu der Frontalkol­lision gekommen.
Foto: Polizei Auf der Fahrbahn in Richtung Luxemburg war es am 3. Mai 2018 gegen 14 Uhr zu der Frontalkol­lision gekommen.

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