Eine Kollision mit tragischen Folgen
33-jähriger Mann muss sich nach tödlichem Unfall vor Gericht verantworten
Luxemburg. Auf der Nationalstraße 11 von Luxemburg-Stadt in Richtung Echternach kommt am 3. Mai 2018 gegen 14 Uhr ein Fahrer in einer Linkskurve kurz nach dem Ausgang von Dommeldingen von der Fahrbahn ab. Er gerät auf die Gegenspur, wo es zu einer Frontalkollision mit einem weiteren Fahrzeug kommt.
Eine ältere Frau, die sich in dem zweiten Fahrzeug befindet, wird bei dem Unfall schwer verletzt. Sie muss operiert werden und kann das Krankenhaus erst nach fast einem Monat verlassen. Ihre Enkelin erleidet leichte Blessuren. Auch dem Fahrer dieses Wagens, dem 78 Jahre alten Mann der schwer verletzten Frau und Großvater des Kindes, sind zunächst keine schweren Verletzungen anzusehen. Er ist ansprechbar und kann sich aus eigener Kraft zum Krankenwagen begeben. Im Krankenhaus wird bei ihm dann aber eine Verletzung am Brustkorb sowie eine Prellung im Bauchbereich festgestellt. Da dabei auch der Darm in Mitleidenschaft gezogen wurde, verschlechtert sich zwei Tage nach dem Unfall der Zustand des Mannes wesentlich. Drei weitere Tage später, am 8. Mai 2018, verstirbt er an multiplem Organversagen. Einem Gerichtsmediziner zufolge gibt es zwischen dem Tod und dem Unfall eine klare Kausalität: Ohne den Unfall wäre der Mann nicht verstorben.
Keine technischen Mängel
Der 33-jährige Unfallfahrer musste sich nun wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Wie genau es zu dem Unfall kommen konnte, konnte der Mann nicht erklären. Lediglich, dass er direkt vor dem Unfall gespürt habe, dass sein Fahrzeug „ein Problem“habe. Dadurch habe er die Kontrolle über seinen Wagen verloren, dieser sei nach links ausgeschert und dann auf die Gegenfahrbahn geraten. Er habe noch versucht, zu bremsen, allerdings sei alles sehr schnell gegangen.
Im Polizeiverhör hatte der Angeklagte von einem Problem mit der Steuerung gesprochen. Dieser Aussage widersprach allerdings ein Experte. Er betonte, dass das Fahrzeug, ein Opel Vectra, Baujahr 2008, am Fahrwerk, den Bremsen und der Lenkung auf technische Mängel untersucht wurde. „Es gibt keine Hinweise auf einen unfallverursachenden technischen Mangel“, so das Fazit des Sachverständigen. Auch am Fahrzeug des Unfallopfers seien keine Mängel festgestellt worden.
Zum Kollisionszeitpunkt habe sich den Ermittlungen zufolge der Wagen des Angeklagten in voller Breite auf der Gegenfahrbahn befunden. Warum, könne er nicht sagen. Ebenso wenig, ob einer der Fahrer vor der Kollision abgebremst hatte.
Überhöhte Geschwindigkeit kann unterdessen als Unfallursache ausgeschlossen werden. Zum Zeitpunkt des Unfalls waren beide Wagen mit einer Geschwindigkeit von 45 bis 55 km/h unterwegs. Zudem hatte keiner der Fahrer Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert.
Moment der Unaufmerksamkeit
Ebenso wie der Experte schloss auch der Vertreter der Staatsanwaltschaft einen technischen Mangel als Unfallursache aus. Der Angeklagte habe nicht glaubhaft vermitteln können, dass es an seinem
Wagen tatsächlich ein technisches Problem gegeben habe.
Aufgrund der Aussagen des Gutachters sowie des Umstands, dass am Unfallort keine Bremsspuren zu sehen waren, gehe er eher davon aus, dass der Fahrer unaufmerksam war oder gar in einen Sekundenschlaf gefallen war.
Er forderte ein 24-monatiges Fahrverbot, eine dreimonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, sowie eine angemessene Geldstrafe. Auf den Unfallverursacher könnten zudem hohe Schadenersatzzahlungen zukommen. Die Angehörigen des Opfers forderten insgesamt 350 000 Euro.
Das Urteil des Gerichts ergeht am 29. Oktober.