Verteidigung fordert Freispruch
Der Prozess um den Mord an Ana Lopes im Januar 2017 neigt sich dem Ende zu
Luxemburg. Ihr Mandant sei schlicht und einfach freizusprechen: Dies forderte die Verteidigung des Angeklagten im Prozess um den Mord an Ana Lopes. Sollten die Richter nicht zu diesem Schluss kommen, so sei eine Rekonstitution der Handhabung des Klebebandes, das in unmittelbarer Nähe des ausgebrannten Wagens in Roussy-le-Village (F) gefunden worden war, anzuordnen.
In dem Wagen hatte die französische Gendarmerie am Nachmittag des 16. Januar 2017 die verkohlte Leiche von Ana Lopes gefunden. Den Ermittlungen zufolge soll die damals 25-jährige Frau, ExFreundin des nun angeklagten Marco B. und Mutter des gemeinsamen Sohnes, in der Nacht zum 16. Januar bereits gegen 1 Uhr in Luxemburg-Bonneweg überwältigt und anschließend in ihrem eigenen Fahrzeug ins französische Grenzgebiet gebracht worden sein.
Eben dort war das Klebeband gefunden worden. Experten hatten daran neben DNS-Spuren des Opfers auch Spuren gefunden, die auf zwei weitere Personen schließen ließen. Bei einer dieser Personen soll es sich um ein männliches Mitglied aus der Familie des Beschuldigten handeln. Der Verdacht gegen Marco B. hatte sich daraufhin erhärtet.
Der Anwalt des Angeklagten, Me Gennaro Pietropaolo, betonte nun, dass die klebende Seite, an der die auswertbare DNS-Spur gefunden worden war, leicht losgelöst war. Einer der Experten hatte sich zwar nicht auf eine Hypothese festlegen wollen, er hatte jedoch erklärt, dass die sehr geringe Menge an männlicher DNS, die an dem Klebestreifen haftete, eher auf einen indirekten Transfer hinweisen könne. Ein weiterer Experte hatte unterdessen einen direkten Transfer bevorzugt. Der Verteidigung zufolge stellte sich allerdings nicht nur die Frage der Art des Transfers, sondern auch jene, wann und wo die DNS auf das Band gekommen war. Dies müsse nicht zur Tatzeit am Tatort gewesen sein.
Kabelbinder und Ortungsdaten
Auch durch den Kabelbinder, der an dem Tatort in Bonneweg gefunden worden war, lasse sich keine direkte Verbindung zu Marco B. herstellen. In der Werkstatt der Familie des Beschuldigten befand sich wohl ähnlicher Kabelbinder, ob alle Teile aus einer und derselben Verpackung stammten, konnte aber nicht zweifelsfrei erwiesen werden. Wie ein Ermittler gestern betonte, hatten Nachmessungen ergeben, dass es bei der Länge zwischen den einzelnen Stücken minimale Unterschiede gibt.
Und auch die Ortungsdaten seien der Verteidigung zufolge nur mit Vorsicht zu genießen. Das Handy des Beschuldigten war am Nachmittag des 16. Januar 2017 in Frankreich lokalisiert worden – möglicherweise, weil sich Marco B. erneut zum Tatort bei Roussyle-Village begeben hatte. In der angegebenen Zeitspanne sei der Weg zum Tatort allerdings nicht zurückzulegen. Zudem sei auch die Frage, wie Marco B., wenn er denn der Täter wäre, in der Nacht vom Tatort zurück nach Hause gekommen sei, immer noch unbeantwortet.
Der Prozess wird aller Voraussicht nach heute abgeschlossen. Bei der Anklagerede der Staatsanwaltschaft dürfte der Ton dabei ein ganz anderer sein.