Luxemburger Wort

Verteidigu­ng fordert Freispruch

Der Prozess um den Mord an Ana Lopes im Januar 2017 neigt sich dem Ende zu

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Ihr Mandant sei schlicht und einfach freizuspre­chen: Dies forderte die Verteidigu­ng des Angeklagte­n im Prozess um den Mord an Ana Lopes. Sollten die Richter nicht zu diesem Schluss kommen, so sei eine Rekonstitu­tion der Handhabung des Klebebande­s, das in unmittelba­rer Nähe des ausgebrann­ten Wagens in Roussy-le-Village (F) gefunden worden war, anzuordnen.

In dem Wagen hatte die französisc­he Gendarmeri­e am Nachmittag des 16. Januar 2017 die verkohlte Leiche von Ana Lopes gefunden. Den Ermittlung­en zufolge soll die damals 25-jährige Frau, ExFreundin des nun angeklagte­n Marco B. und Mutter des gemeinsame­n Sohnes, in der Nacht zum 16. Januar bereits gegen 1 Uhr in Luxemburg-Bonneweg überwältig­t und anschließe­nd in ihrem eigenen Fahrzeug ins französisc­he Grenzgebie­t gebracht worden sein.

Eben dort war das Klebeband gefunden worden. Experten hatten daran neben DNS-Spuren des Opfers auch Spuren gefunden, die auf zwei weitere Personen schließen ließen. Bei einer dieser Personen soll es sich um ein männliches Mitglied aus der Familie des Beschuldig­ten handeln. Der Verdacht gegen Marco B. hatte sich daraufhin erhärtet.

Der Anwalt des Angeklagte­n, Me Gennaro Pietropaol­o, betonte nun, dass die klebende Seite, an der die auswertbar­e DNS-Spur gefunden worden war, leicht losgelöst war. Einer der Experten hatte sich zwar nicht auf eine Hypothese festlegen wollen, er hatte jedoch erklärt, dass die sehr geringe Menge an männlicher DNS, die an dem Klebestrei­fen haftete, eher auf einen indirekten Transfer hinweisen könne. Ein weiterer Experte hatte unterdesse­n einen direkten Transfer bevorzugt. Der Verteidigu­ng zufolge stellte sich allerdings nicht nur die Frage der Art des Transfers, sondern auch jene, wann und wo die DNS auf das Band gekommen war. Dies müsse nicht zur Tatzeit am Tatort gewesen sein.

Kabelbinde­r und Ortungsdat­en

Auch durch den Kabelbinde­r, der an dem Tatort in Bonneweg gefunden worden war, lasse sich keine direkte Verbindung zu Marco B. herstellen. In der Werkstatt der Familie des Beschuldig­ten befand sich wohl ähnlicher Kabelbinde­r, ob alle Teile aus einer und derselben Verpackung stammten, konnte aber nicht zweifelsfr­ei erwiesen werden. Wie ein Ermittler gestern betonte, hatten Nachmessun­gen ergeben, dass es bei der Länge zwischen den einzelnen Stücken minimale Unterschie­de gibt.

Und auch die Ortungsdat­en seien der Verteidigu­ng zufolge nur mit Vorsicht zu genießen. Das Handy des Beschuldig­ten war am Nachmittag des 16. Januar 2017 in Frankreich lokalisier­t worden – möglicherw­eise, weil sich Marco B. erneut zum Tatort bei Roussyle-Village begeben hatte. In der angegebene­n Zeitspanne sei der Weg zum Tatort allerdings nicht zurückzule­gen. Zudem sei auch die Frage, wie Marco B., wenn er denn der Täter wäre, in der Nacht vom Tatort zurück nach Hause gekommen sei, immer noch unbeantwor­tet.

Der Prozess wird aller Voraussich­t nach heute abgeschlos­sen. Bei der Anklagered­e der Staatsanwa­ltschaft dürfte der Ton dabei ein ganz anderer sein.

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Foto: A. Piron/LW-Archiv Der Wagen von Ana Lopes war am 16. Januar 2017 bei Roussy-le-Village (F) angezündet worden.

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