Neue Standards bei der Bewilligung von Immobilienkrediten
Wegen der explosionsartigen Entwicklung der Preise am Luxemburger Immobilienmarkt hat das „Comité du risque systémique“vor einigen Wochen zur Wachsamkeit aufgerufen und der„Commission de surveillance du secteur financier“(CSSF) empfohlen, das Gesetz vom 4. Dezember 2019 zu aktivieren, „um den Schwachstellen bei Wohnkrediten Rechnung zu tragen“, wie es offiziell in einer Pressemitteilung heißt. Gemeint sind nicht nur die weiter stark gestiegenen Kaufpreise, sondern auch die stets wachsende Verschuldung der Haushalte. Deshalb werden nun strengere Bedingungen bei der Bewilligung von
Immobilienkrediten empfohlen. „Das Gesetz vom 4. Dezember 2019 legt die maximale Höhe der Verschuldung unter Berücksichtigung der Situation des Kreditnehmers (Erstkäufer oder nicht) und des Zwecks des Kredits (Eigennutzung oder Vermietung) fest“, erklärt Claude Krecké, Direktor der Abteilung „Credit Enhancement“bei der Banque Internationale à Luxembourg (BIL). Demnach sei es noch zu früh, um sich zu den genauen Folgen für das tägliche Bankgeschäft zu äußern. „Es könnte aber bedeuten, dass die Banken in bestimmten Fällen mehr Eigenkapital als heute verlangen werden müssen.“„Diese
Empfehlung des Komitees spiegelt eine gewisse Besorgnis über die Entwicklung der Immobilienpreise wider“, heißt es bei ING Luxembourg. „Bei der Vergabe von Immobilienkrediten sollten sich Banken künftig vorsichtiger zeigen“, sagt Pascal Fraselle, Retail Lending Specialist, „und nur maximal 80 Prozent des Wertes der Immobilie finanzieren. Dabei gibt es Ausnahmen, insbesondere für Erstkäufer. „Wir halten uns bereits in etwa an solche Standards“, erklärt er. „Allgemein zeigen wir uns bei der Vergabe von Immobilienkrediten strenger mit Investoren als mit Menschen, die ihren Hauptwohnsitz kaufen.“