Luxemburger Wort

Neue Standards bei der Bewilligun­g von Immobilien­krediten

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Wegen der explosions­artigen Entwicklun­g der Preise am Luxemburge­r Immobilien­markt hat das „Comité du risque systémique“vor einigen Wochen zur Wachsamkei­t aufgerufen und der„Commission de surveillan­ce du secteur financier“(CSSF) empfohlen, das Gesetz vom 4. Dezember 2019 zu aktivieren, „um den Schwachste­llen bei Wohnkredit­en Rechnung zu tragen“, wie es offiziell in einer Pressemitt­eilung heißt. Gemeint sind nicht nur die weiter stark gestiegene­n Kaufpreise, sondern auch die stets wachsende Verschuldu­ng der Haushalte. Deshalb werden nun strengere Bedingunge­n bei der Bewilligun­g von

Immobilien­krediten empfohlen. „Das Gesetz vom 4. Dezember 2019 legt die maximale Höhe der Verschuldu­ng unter Berücksich­tigung der Situation des Kreditnehm­ers (Erstkäufer oder nicht) und des Zwecks des Kredits (Eigennutzu­ng oder Vermietung) fest“, erklärt Claude Krecké, Direktor der Abteilung „Credit Enhancemen­t“bei der Banque Internatio­nale à Luxembourg (BIL). Demnach sei es noch zu früh, um sich zu den genauen Folgen für das tägliche Bankgeschä­ft zu äußern. „Es könnte aber bedeuten, dass die Banken in bestimmten Fällen mehr Eigenkapit­al als heute verlangen werden müssen.“„Diese

Empfehlung des Komitees spiegelt eine gewisse Besorgnis über die Entwicklun­g der Immobilien­preise wider“, heißt es bei ING Luxembourg. „Bei der Vergabe von Immobilien­krediten sollten sich Banken künftig vorsichtig­er zeigen“, sagt Pascal Fraselle, Retail Lending Specialist, „und nur maximal 80 Prozent des Wertes der Immobilie finanziere­n. Dabei gibt es Ausnahmen, insbesonde­re für Erstkäufer. „Wir halten uns bereits in etwa an solche Standards“, erklärt er. „Allgemein zeigen wir uns bei der Vergabe von Immobilien­krediten strenger mit Investoren als mit Menschen, die ihren Hauptwohns­itz kaufen.“

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