Luxemburger Wort

Datenschut­z: Frankreich als Vorbild

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Am Montag haben die Mitglieder der parlamenta­rischen Kommission­en für Innere Sicherheit und Justiz in einer gemeinsame­n Sitzung die Arbeiten an einem Gesetzesvo­rentwurf in Bezug auf die Datenbanke­n bei der Polizei fortgesetz­t. Sowohl auf Seiten der Mehrheit als auch der Opposition zeigt man sich optimistis­ch. „Wir sind auf einem guten Weg“, so Laurent Mosar (CSV), Mitglied der Justizkomm­ission. Der Minister für Innere Sicherheit Henri Kox und Justizmini­sterin Sam Tanson (beide Déi Gréng) hätten die großen Leitlinien des Avant-projet de loi vorgestell­t. Luxemburg will sich künftig am französisc­hen Modell orientiere­n, was einer Forderung der Christsozi­alen entspreche. Künftig soll die zentrale Datenbank in eine „Partie active“und eine „Partie passive“aufgeteilt werden. Nach einer gewissen Zeit würden die Informatio­nen von Ersterer in Letztere wandern, wobei die Verweildau­er in der „Partie active“von der Schwere des Vergehens abhängt. Befindet sich eine Informatio­n erst einmal in der „Partie passive“, kann der Zugriff nur noch mit Zustimmung des Staatsanwa­lts erfolgen.

Stéphanie Empain (Déi Gréng), Vorsitzend­e des Ausschusse­s für Innere Sicherheit und Verteidigu­ng, unterstric­h die konstrukti­ve Zusammenar­beit zwischen Regierung und Parlament. „Ich habe noch nicht erlebt, dass die Chamber bereits bei einem Avant-projet de loi so eingebunde­n wurde.“Beide Politiker betonen die Bedeutung des Opfer- und Zeugenschu­tzes.

Seit Mitte 2019 wird über das Strafregis­ter diskutiert.

Aktuell werden Informatio­nen zu Zeugenauss­agen in Gerichtspr­ozessen nicht gelöscht. Für Empain geht es darum, „einen guten Mittelweg zu finden“. „In diesem Punkt muss noch nachgebess­ert werden“, so Mosar. Offene Fragen hat die CSV auch in Bezug darauf, wer genau Zugang zum „Fichier central“erhalten soll. Laut Mosar hätten die Minister angekündig­t, dass das Gesetzespr­ojekt noch vor Jahresende auf den Instanzenw­eg geschickt werden soll.

Mitte 2019 sorgte der Umgang mit persönlich­en Daten durch Justiz und Polizei für Schlagzeil­en, nachdem eine Person sich darüber beschwert hatte, dass sie während eines Bewerbungs­gesprächs bei der Justiz mit Informatio­nen konfrontie­rt wurde, die strafrecht­lich nicht relevant und deshalb auch nicht im Strafregis­ter eingetrage­n waren. In der Folge wurde bekannt, dass neben der Justiz auch die Polizei über Jahrzehnte hinweg auf gesetzlich fragwürdig­e Weise Daten sammelte und auf diese zurückgrif­f. MaH

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Foto: LW-Archiv

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