Luxemburger Wort

Es bleibt bei lebensläng­lich

Berufungsr­ichter bestätigen im Prozess um Morde von November 2016 Urteil aus erster Instanz

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Lee K. wurde auch in zweiter Instanz wegen der Morde an Emeka O. und Florentina E. zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt. Die Berufungsr­ichter bestätigte­n gestern das Urteil aus erster Instanz. Für Alden S., der lediglich wegen seiner Verwicklun­g in den ersten Mord auf der Anklageban­k saß, bleibt es demnach ebenfalls bei einer 15-jährigen Freiheitss­trafe, von der fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.

„Das ist nicht das Urteil, das ich mir erwartet hatte“, erklärte Me Rosario Grasso, der Anwalt von Lee K., nach der Urteilsver­kündung. Er habe in seinem Plädoyer auf Unklarheit­en hingewiese­n und sich auch dafür ausgesproc­hen, dass seinem Mandanten mildernde Umstände – und somit eine mildere Strafe – zugesproch­en würden. Dies sei aber nicht berücksich­tigt worden. Er wolle das Urteil nun analysiere­n und prüfen, ob es eine Möglichkei­t auf einen Kassations­antrag gebe.

Lee K. als Todesschüt­ze

Lee K. war vorgeworfe­n worden, den 36-jährigen nigerianis­chen Drogendeal­er Emeka O., dessen Leiche am frühen Morgen des 10. November 2016 in einem Waldstück zwischen Leudelinge­n und Schlewenho­f gefunden worden war, und die 27-jährige rumänische Prostituie­rte Florentina E., auf deren leblosen Körper die Polizei in der Nacht zum 14. November 2016 auf dem Parkplatz beim Fräiheetsb­am in Strassen gestoßen war, jeweils durch einen Kopfschuss getötet zu haben. Beide Morde sollen erfolgt sein, um einen Diebstahl zu erleichter­n. Tatsächlic­h wurden allerdings lediglich 57 Euro erbeutet. Dass Lee K. zum Tatzeitpun­kt finanziell­e Probleme hatte, stand nicht zur Diskussion.

Auf die Spur von Lee K. waren die Ermittler gekommen, nachdem seine Mutter zwei Tage nach der letzten Tat Kontakt zur Polizei aufgenomme­n hatte. Die Polizei hatte damals nach einem Wagen mit einem kaputten Beifahrerf­enster gefahndet und an der Mercedes A-Klasse, die von ihrem Sohn benutzt wurde, hatte sie ein solches bemerkt. Zudem hatte die Mutter bei ihrem Sohn Kleidungss­tücke gefunden, die mit Blut verschmier­t waren.

In seinem Verhör deutete Lee K. dann einen Zusammenha­ng zwischen den beiden Morden an. Und er brachte Alden S. ins Spiel. In der Folge belasteten sich die beiden Beschuldig­ten gegenseiti­g. Beide gaben an, in dem Fahrzeug gewesen zu sein, in dem Emeka O. zu

Tode kam. Geschossen haben soll ihnen zufolge jedoch jeweils der andere.

Der Vertreter der Generalsta­atsanwalts­chaft hatte zum Abschluss des Berufungsv­erfahrens keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass Lee K. der Todesschüt­ze im Fall Emeka O. war. Ihn hätten nicht nur Zeugen belastet, auch die Blutspuren, die im Wagen und an der Kleidung gefunden worden waren, würden auf ihn als Täter hindeuten.

Alden S. sei dem Ankläger zufolge als Mittäter zu verurteile­n. Denn hätte Alden S. den Wagen zum Tatzeitpun­kt nicht gesteuert, hätte Lee K. Emeka O. nicht während der Fahrt in den Kopf schießen können.

Für den Mord an Florentina E. war nur Lee K. angeklagt. Dieser hatte wohl versucht, Alden S. die Schuld in die Schuhe zu schieben, objektive Elemente der Ermittlung­en belasteten Lee K. aber. Zudem hatte er einem Bekannten gegenüber den Mord erwähnt und dabei Täterwisse­n vermittelt.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräf­tig. Alle Parteien haben 30 Tage Zeit, um einen Antrag auf Kassation zu stellen. In dieser Instanz wird nicht mehr über die Schuldfrag­e verhandelt, sondern analysiert, ob die Rechtsprin­zipien gewahrt wurden.

 ?? Foto: Lex Kleren / LW-Archiv ?? In der Nacht zum 14. November 2016 wird am Fräiheetsb­am in Strassen die Leiche der 27-jährigen Florentina E. gefunden.
Foto: Lex Kleren / LW-Archiv In der Nacht zum 14. November 2016 wird am Fräiheetsb­am in Strassen die Leiche der 27-jährigen Florentina E. gefunden.

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