Luxemburger Wort

Gutachten der Nationalen Ethikkommi­ssion

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Am 17. November befasste die Regierung die Nationale Ethikkommi­ssion mit einem Gutachten zu den ethischen Aspekten ihrer Priorisier­ung der gegen Covid-19 zu impfenden Personen und fragte nach ethischen Kriterien für die zu treffende Wahl, sollten sichere und effiziente Impfstoffe nicht für die ganze Bevölkerun­g zur Verfügung stehen. Die Position floss in die Impfstrate­gie der Regierung ein. Gestern stellte die Präsidenti­n Julie-Suzanne Bausch sie vor. „Sobald man von einer Impfung spricht, ist man automatisc­h bei der Ethik und im Spannungsv­erhältnis zwischen dem Solidaritä­tsgedanken und der Freiheit des Individuum­s“, erklärte sie. Frankreich gehe den Weg, die Personen, die am meisten gefährdet sind, zu schützen – die Alten und Vulnerable­n. „Wir haben überlegt, dass wir in einer Sackgasse landen, wenn wir nicht genug Impfstoff für alle haben. Denn wie wollen wir dann differenzi­eren, ohne in Diskrimini­erungen zu verfallen?“, fragte Bausch. Deswegen sei man auf die Frage gekommen, wo das Virus am gefährlich­sten ist, wer am meisten mit ihm in Kontakt kommt. „Das ist in den Krankenhäu­sern auf den Covidund Intensivst­ationen. Sie können nur funktionie­ren, wenn das für die Behandlung und Pflege notwendige Personal geschützt ist.“

Ob Arzt, Pfleger oder die Person, die dort reinigt. „Brechen die Spitalstru­kturen weg, sind auch die Cipa-Bewohner verloren“, argumentie­rt Bausch. „Die Krankheit gibt uns den Weg vor: Die, die an der Front stehen, sollten als Erstes geimpft werden, schlagen wir vor. Weil sie die Alten und Vulnerable­n schützen und weil sie keine Wahl haben. Sie müssen dorthin gehen, sie müssen ganz nahe an die Krankheit heran, weil es ihr Beruf ist. Es sind insgesamt auch weniger Personen als die Alten und Vulnerable­n, so dass keiner diskrimini­ert werden muss.“

Wenn die nächsten Impfdosen verfügbar sind, soll dieser Perimeter der Personen, die am nächsten an der Erkrankung dran sind, ausgeweite­t werden – das Kriterium für die als nächstes zu impfende Gruppe soll die Nähe zum Virus bleiben. „Es ist ein Gutachten des Augenblick­s – eine Momentaufn­ahme. Wir werden bestimmt noch mit dem Thema befasst, wenn sich die Situation weiter ändert“, sagte Bausch. Sie verwies aber auch darauf, dass ein juristisch­es Gutachten vonnöten ist, das sich mit den arbeitsrec­htlichen Fragen beschäftig­t, wie: Was passiert mit einer Pflegekraf­t, die sich nicht impfen lassen möchte?

Weitere Fragen, mit denen sich die Ethikkommi­ssion befassen wird, sind die Impfung von vulnerable­n Menschen, die keine autonome Wahl treffen können, weil sie Alzheimer haben oder psychisch krank sind. Oder die Unterschei­dung zwischen Informatio­nen über die Impfung geben und Reklame dafür machen. wel

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