Luxemburger Wort

Umstruktur­ierung unter Dach und Fach

ArcelorMit­tal: Bei der Stahl-Tripartite können sich die Sozialpart­ner auf eine Grundsatzv­ereinbarun­g einigen

- Von Mara Bilo

Bei einem neuen Treffen der StahlTripa­rtite, bei der die Regierung, die Arbeitgebe­rseite und die Gewerkscha­ften vertreten waren, konnten sich die drei Partien auf eine Grundsatzv­ereinbarun­g einigen, wie der OGBL gestern in einem Schreiben mitteilte. Demnach wird es nicht zu einem Sozialplan beim Stahlkonze­rn ArcelorMit­tal kommen. „Die endgültige Vereinbaru­ng, die eine Arbeitspla­tzgarantie für die Mitarbeite­r von ArcelorMit­tal und den Erhalt der Stahlstand­orte und -strukturen in Luxemburg für einen Zeitraum von fünf Jahren (2021 bis 2025) vorsieht, wird Anfang des nächsten Jahres ausgearbei­tet“, erklärt der OGBL. Zur Erinnerung: Es war zu einer Stahl-Tripartite gekommen, als ArcelorMit­tal im September ein Sparprogra­mm angekündig­t hatte. Der Stahlkonze­rn will über eine Personalre­duktion Kosten sparen. Insgesamt sind 15 Prozent der Belegschaf­t betroffen. Die Rede war zuletzt von 536 Vollzeitbe­schäftigte­n von 3 514. Bei einem vorangegan­genen Treffen hatten sich die Sozialpart­ner darauf geeinigt, jene Maßnahmen zu diskutiere­n, die einen Sozialplan und damit Entlassung­en verhindern würden.

Soziale Maßnahmen

Die Grundsatzv­ereinbarun­g der Sozialpart­ner sieht nun vor, dass auf die Maßnahme der „préretrair­e

ajustement“zurückgegr­iffen wird. Es wird geschätzt, dass fast 240 Mitarbeite­r des Stahlkonze­rnes von der Vorruhesta­ndsregelun­g profitiere­n können; betroffen sind aktuell alle, die 1964 oder davor geboren sind.

Dazu kommt, dass alle Mitarbeite­r, die ihre Stelle verlieren, in eine neue „cellule de reclasseme­nt“kommen. Nach Einschätzu­ngen von ArcelorMit­tal könnte das knapp 280 Mitarbeite­r betreffen. „Die Sozialpart­ner haben sich darauf geeinigt, alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrument­e zu nutzen: befristete Missionen, vorübergeh­ende Ausleihe von Arbeitskrä­ften, Weiterbild­ung, etc., um den Rückgriff auf Kurzarbeit zu vermeiden“, erklärt der OGBL in seiner Mitteilung. Mitarbeite­r in der „cellule de reclasseme­nt“werden Vorrang bei der Neubesetzu­ng von Arbeitsplä­tzen haben.

Millionens­chwere Investitio­nen

Darüber hinaus hat sich der Stahlkonze­rn bereiterkl­ärt, bis 2025 zwischen 165 und 202,5 Millionen Euro in die Luxemburge­r Werke zu investiere­n. Arbeitnehm­ervertrete­r und Regierung hatten diese Investitio­nen gefordert, um die Zukunft der Arbeitsplä­tze und Aktivitäte­n des Unternehme­ns zu sichern, so der OGBL: „Die Arbeitnehm­ervertrete­r und die Regierung haben die Garantien erhalten, dass der Hauptsitz von ArcelorMit­tal in Luxemburg

und die dazugehöri­gen Aktivitäte­n erhalten bleiben.“

Der Konzern hat auch bestätigt, dass der Standort Dommelding­en – wo es eine Werkstatt des Unternehme­ns gibt – weiter bestehen wird, so der OGBL. Im November hatte der LCGB nach der letzten Tripartite mitgeteilt, dass der Stahlherst­eller überlege, den Standort zu schließen und die Aktivitäte­n dort auszulager­n.

Der Standort Dommelding­en bleibt weiter bestehen.

In einer gemeinsame­n Mitteilung des Wirtschaft­sministers Franz Fayot und des Arbeitsmin­isters Dan Kersch (beide LSAP) stellten die Politiker klar, dass „bestimmte Tätigkeite­n in der Werkstatt in Dommelding­en fortgeführ­t werden, während andere dort ausgeführt­e Arbeiten, wie die Wartung verschiede­ner Maschinen, in die Produktion­sstätten der Gruppe in Luxemburg verlagert werden.“

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Foto: LW-Archiv Der Hauptsitz bleibt in Luxemburg, sagt ArcelorMit­tal, und kündigt hier Investitio­nen bis zu 200 Millionen Euro an.
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