Eine Warnung und ihre Folgen
Ministerin gibt Auskunft über Notfälle in der Trinkwasserversorgung
Grevenmacher. Der TrinkwasserAlarm am vergangenen Freitag in den Gemeinden des Syndikats Sidere war auf einen nicht identifizierbaren Film auf der Wasseroberfläche in zwei Behältern zurückzuführen.
Das geht aus der Antwort von Umweltministerin Carole Dieschbourg (Déi Gréng) auf eine parlamentarische Frage des CSV-Abgeordneten Léon Gloden hervor. Wie die Ministerin erklärt, war am 11. Dezember von Mitarbeitern des Syndikates Sidere im Rahmen einer Routinebegehung ein nichtidentifizierbarer Wasserfilm in zwei der regionalen Trinkwasserbehälter festgestellt worden. Da weder die Art noch die Herkunft des Films geklärt werden konnten, wurde die Wasserverwaltung benachrichtigt und um Hilfe gebeten, so wie es das Trinkwasserreglement vorsieht.
Zusätzliche Proben
Bakteriologische Proben wurden in ein privates Laboratorium gebracht. Für die Auswertung wurden aber mindestens 48 Stunden benötigt.
Um die Natur und die Beschaffenheit des Filmes zu klären, habe die Wasserverwaltung die Entnahme zusätzlicher Proben angeordnet. Diese seien von den Mitarbeitern der Wasserverwaltung auf freiwilliger Basis über Nacht analysiert worden. Das Resultat habe daraufhin bereits am Samstagmorgen zur Verfügung gestanden.
Es habe sich herausgestellt, dass der Film aus einer Eisen-ManganMischung bestanden habe und keine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstelle. Daraufhin sei eine erste Entwarnung gegeben worden. Nachdem die Resultate der anderen Proben vorlagen, sei dann eine komplette Entwarnung gegeben worden.
Der Zwischenfall am Wochenende ging glimpflich aus.
Auf die Frage von Léon Gloden, ob es zu solchen Vorfällen einen nationalen Notfallplan gebe, verweist die Ministerin auf den Plan d'intervention urgence eau potable, der vom Haut Commissariat de la Protection Nationale (HCPN) in Zusammenarbeit mit der Wasserverwaltung und den regionalen Trinkwasserversorgern ausgearbeitet worden war. Dieser könne, wenn große Teile der Bevölkerung betroffen sind, vom HCPN ausgerufen werden. Darüber hinaus seien nationale und regionale Versorger verpflichtet, einen sogenannten Plan de continuité des activités auszuarbeiten.
Unbürokratisch gehandelt
Auf die Frage nach der Notwendigkeit, eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, verweist die Ministerin auf Artikel 10 des Trinkwasserreglements. Daraus ergebe sich die Verpflichtung, der Trinkwasserversorger zu gewährleisten, dass Daten zur Wasserqualität analysiert und kommuniziert werden können.
In dem spezifisch vorliegenden Fall habe die Wasserverwaltung ihre Ressourcen in den Dienst der Bürger gestellt und unbürokratisch gehandelt, erklärt die Ministerin. L.E.