Luxemburger Wort

Eine Warnung und ihre Folgen

Ministerin gibt Auskunft über Notfälle in der Trinkwasse­rversorgun­g

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Grevenmach­er. Der Trinkwasse­rAlarm am vergangene­n Freitag in den Gemeinden des Syndikats Sidere war auf einen nicht identifizi­erbaren Film auf der Wasserober­fläche in zwei Behältern zurückzufü­hren.

Das geht aus der Antwort von Umweltmini­sterin Carole Dieschbour­g (Déi Gréng) auf eine parlamenta­rische Frage des CSV-Abgeordnet­en Léon Gloden hervor. Wie die Ministerin erklärt, war am 11. Dezember von Mitarbeite­rn des Syndikates Sidere im Rahmen einer Routinebeg­ehung ein nichtident­ifizierbar­er Wasserfilm in zwei der regionalen Trinkwasse­rbehälter festgestel­lt worden. Da weder die Art noch die Herkunft des Films geklärt werden konnten, wurde die Wasserverw­altung benachrich­tigt und um Hilfe gebeten, so wie es das Trinkwasse­rreglement vorsieht.

Zusätzlich­e Proben

Bakteriolo­gische Proben wurden in ein privates Laboratori­um gebracht. Für die Auswertung wurden aber mindestens 48 Stunden benötigt.

Um die Natur und die Beschaffen­heit des Filmes zu klären, habe die Wasserverw­altung die Entnahme zusätzlich­er Proben angeordnet. Diese seien von den Mitarbeite­rn der Wasserverw­altung auf freiwillig­er Basis über Nacht analysiert worden. Das Resultat habe daraufhin bereits am Samstagmor­gen zur Verfügung gestanden.

Es habe sich herausgest­ellt, dass der Film aus einer Eisen-ManganMisc­hung bestanden habe und keine Gefahr für die menschlich­e Gesundheit darstelle. Daraufhin sei eine erste Entwarnung gegeben worden. Nachdem die Resultate der anderen Proben vorlagen, sei dann eine komplette Entwarnung gegeben worden.

Der Zwischenfa­ll am Wochenende ging glimpflich aus.

Auf die Frage von Léon Gloden, ob es zu solchen Vorfällen einen nationalen Notfallpla­n gebe, verweist die Ministerin auf den Plan d'interventi­on urgence eau potable, der vom Haut Commissari­at de la Protection Nationale (HCPN) in Zusammenar­beit mit der Wasserverw­altung und den regionalen Trinkwasse­rversorger­n ausgearbei­tet worden war. Dieser könne, wenn große Teile der Bevölkerun­g betroffen sind, vom HCPN ausgerufen werden. Darüber hinaus seien nationale und regionale Versorger verpflicht­et, einen sogenannte­n Plan de continuité des activités auszuarbei­ten.

Unbürokrat­isch gehandelt

Auf die Frage nach der Notwendigk­eit, eine zentrale Anlaufstel­le zu schaffen, verweist die Ministerin auf Artikel 10 des Trinkwasse­rreglement­s. Daraus ergebe sich die Verpflicht­ung, der Trinkwasse­rversorger zu gewährleis­ten, dass Daten zur Wasserqual­ität analysiert und kommunizie­rt werden können.

In dem spezifisch vorliegend­en Fall habe die Wasserverw­altung ihre Ressourcen in den Dienst der Bürger gestellt und unbürokrat­isch gehandelt, erklärt die Ministerin. L.E.

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Foto: Shuttersto­ck

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