Protestaktion im Februar
Gewerkschaften des edukativen und psychosozialen Personals stellen Bildungsminister Claude Meisch ein Ultimatum
Die fünf Gewerkschaften und Personalvertretungen* des edukativen und psychosozialen Personals im Bildungswesen setzen Bildungsminister Claude Meisch (DP) ein Ultimatum. Wenn er bis zum 14. Januar nicht einlenkt, werden die Gewerkschaften ein Schlichtungsverfahren einleiten. Für den 9. Februar ist um 16 Uhr eine Protestaktion vor der Chamber geplant, „um gegen die illegale Vorgehensweise des Bildungsministers und gegen eine Abwertung der Arbeit des edukativen und psychosozialen Personals im Fondamental, im Secondaire und in den Kompetenzzentren vorzugehen“, wie es gestern in einer gemeinsamen Pressemitteilung hieß.
Hintergrund ist der Konflikt mit dem Minister im Zusammenhang mit den neuen Arbeitsbedingungen des edukativen und psychosozialen Personals. Sie wurden im Sommer einseitig vom Bildungsministerium ohne vorherige Verhandlungen mit den Gewerkschaften geändert. Diese fordern seit dem Sommer vom Bildungsminister, die neuen und aus ihrer Sicht schlechteren Arbeitsbedingungen für neues Personal zurückzuziehen und neue Arbeitsbedingungen im Dialog mit den Schulpartnern auszuhandeln.
Bei einem Treffen am 6. Oktober haben die Gewerkschaften dem Minister ein juristisches Gutachten vorgelegt, wonach die 44-Stunden-Woche illegal sei. Seither warten die Gewerkschaften auf einen neuen Gesprächstermin und eine Rückmeldung des Ministers auf das Gutachten.
Minister sieht das anders
Der Minister sieht das offenbar anders. In seiner Antwort vom 15. Dezember auf eine parlamentarische Frage des linken Abgeordneten David Wagner, in der dieser sich erkundigt, ob der Minister bereit sei, die Neuregelung der Arbeitsbedingungen rückgängig zu machen, erklärt Claude Meisch, er warte auf eine Stellungnahme der Gewerkschaften zu einer Publikation des Bildungsministeriums vom 15. September. In dieser Pressemitteilung gab der Minister Präzisionen zu den Arbeitsbedingungen des Personals.
Per Pressekommuniqué drückten die Gewerkschaften gestern ihr Erstaunen und ihren Unmut über die Antwort des Bildungsministers aus. Es sei verwunderlich, dass von Gewerkschaften neuerdings erwartet werde, offiziell Stellung zu Pressekommuniqués zu beziehen. Die Antwort sei umso bizarrer, da am 6. Oktober ein Treffen mit dem Bildungsministerium stattgefunden habe, bei dem die Gewerkschaften dem Minister das juristische Gutachten vorgelegt sowie Vorschläge zur Neuregelung der Arbeitsbedingungen unterbreitet und diese schriftlich hinterlegt hätten. „Bis heute haben wir weder eine Antwort auf unsere Vorschläge erhalten, noch auf das juristische Gutachten“, so die Gewerkschaften und Personalvertreter
in ihrer Pressemitteilung vom 17. Dezember.
Mitteilung vom 15. September
Tatsächlich handelt es sich bei dem vom Minister erwähnten Pressekommuniqué um eine Mitteilung des Bildungsministeriums an die Pressevertreter, die am Vormittag des 15. September an die Redaktionen geschickt worden war – wenige Stunden vor dem Besuch der Gewerkschaftsvertreter im Ministerium und ihrer anschließenden Pressekonferenz. Darin erklärt der Minister, „que les agents actuellement en service ne sont pas concernés par les discussions actuelles. En ce qui concerne le recrutement de nouveaux agents, le ministère est ouvert à toute discussion concernant les modalités de mise en oeuvre des deux types de tâche“. Und: „Le ministère propose aux syndicats de poursuivre les échanges dans les semaines à venir.“
Schlichtungsverfahren geplant
Seit drei Jahren suche man das Gespräch mit dem Minister, um über die Arbeitsbedingungen des Personals zu sprechen, das in den unterschiedlichen Schulstrukturen
Bis heute haben wir weder eine Antwort auf unsere Vorschläge erhalten, noch auf das juristische Gutachten. Gewerkschaften des edukativen und psychosozialen Personals
mit „Enfants à besoins spécifiques“arbeite, heißt es weiter in dem Schreiben der Gewerkschaften. Zwei Termine, die nach dem 6. Oktober hätten stattfinden sollen, wurden vom Minister verschoben. Nun steht ein neuer Termin im Raum: der 14. Januar 2021. Sollte der Minister bis dahin nicht einlenken, sei für die Gewerkschaften ein Schlichtungsverfahren unausweichlich. „Eine Ausnahmezeit darf nicht missbraucht werden, um demokratische Prozesse auszuhebeln und die Bildungsqualität zu verschlechtern“, so noch die Gewerkschaften.