Zweite Eintragung für Luxemburg nach Springprozession
Die „Haupeschbléiser“und die Kunst des „Trompe de chasse“– Blasens gehören fortan zum immateriellen Unesco-Kulturerbe. Die Entscheidung fiel am Donnerstag in einer Videokonferenz, in der sich die Unesco-Länderkommissionen zusammentrafen. Geschützt und auch gewürdigt wird mit dem Unesco-Label eine musikalische Kunst des Trompetenblasens, eine Instrumentaltechnik, die mit Gesang, Atemkontrolle, Vibrato, Ortsresonanz, aber auch mit Geselligkeit zu tun hat.
Für Luxemburg ist es die zweite Einschreibung eines immateriellen Elements in des Welterbe, genau zehn Jahre nach nachdem die Echternacher Springprozession aufgenommen wurde.
Die musikalische Kunst der Trompeter wurde im 18. Jahrhundert am französischen Königshof geboren. Seitdem ist sie in unseren Regionen zu einer lebendigen Tradition geworden. Heute treffen sich in unserem Land Männer und Frauen verschiedener Nationalitäten, Altersgruppen und sozialer Hintergründe in ihrer Freizeit, um dieses kulturelle Erbe am Leben zu erhalten. Diese Musiker werden bei uns „Haupeschbléiser“genannt nach dem Heiligen Hubertus, ihrem Schutzpatron. Ihr Instrument hat keine Ventile und wird mit sehr körperlichen Atemtechniken zum Erklingen gebracht, vorzugsweise in der Natur, wo sein archaisches Timbre frei ertönen kann. Auch der Gesang spielt eine wichtige Rolle bei der Vermittlung dieser Musikkunst. Ohne Partitur und in Gehröcken drehen die Musiker dem Publikum den Rücken zu, damit es den Klang ihrer Trompeten so gut wie möglich hören kann.
Geselligkeit, die Verbundenheit mit der Natur und das Teilen dieser Werte über die Grenzen hinweg sind wesentliche Merkmale dieser lebendigen Tradition.
Neben dem internationalen klassischen Repertoire erklingen und komponieren die „Haupeschbléiser“auch Partituren für Blaskapellen. Die „Haupeschbléiser“nehmen aktiv am kulturellen Leben des Großherzogtums teil und sind Mitglieder der Union GrandDuc Adolphe (UGDA) sowie des Benelux-Trompetenverbands (FTB) und der Internationalen Föderation der französischen Trompeten (FITF).
Die Musikkunst der Trompeter ist seit dem 28. November 2018 in das nationale Inventar des immateriellen Kulturerbes des Großherzogtums Luxemburg aufgenommen worden. Am 29. März 2019 reichte Luxemburg gemeinsam mit Frankreich, Belgien und Italien bei der UNESCO eine multinationale Kandidatur ein. C/mt.