Zu schnell und ohne Führerschein
Fahrer muss sich nach tödlichem Unfall im Oktober 2017 bei Bissen vor Gericht verantworten
Luxemburg. Er hatte noch einen Abendkurs gegeben und wollte dann nach Hause fahren. Doch dort kam der bekannte Musiker Patrick Hartert am 3. Oktober 2017 nicht an: Gegen 20.25 Uhr war der 53Jährige auf dem CR 306 zwischen Bissen und Roost mit seinem Fahrzeug in eine Kollision verwickelt und starb an der Unfallstelle.
Der Unfallverursacher, damals 23 Jahre alt, musste sich nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Er hatte sich an jenem Abend hinters Steuer gesetzt, obwohl er nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins war – die Prüfung hierfür sollte er ein paar Tage nach dem Unfall ablegen.
Das Fahren ohne Führerschein soll aber nicht der einzige Fehler gewesen sein, den Rafael A. an jenem Abend begangen hat. Er soll auf der recht unübersichtlichen Strecke auch zu schnell gefahren sein. Einem Gutachter zufolge soll der Wagen des Unfallverursachers zum Zeitpunkt der Kollision mit 110 bis 125 km/h unterwegs gewesen sein, jener des Opfers mit 60 bis 70 km/h. Die Ausgangsgeschwindigkeit vor der Kollision könne er nicht ermitteln, sagte der Experte. Er könne nicht ausschließen, dass diese noch höher war, er habe aber auch keinen Nachweis dafür, dass gebremst wurde. Mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h gerate ein Wagen in jener Kurve, bei der sich der Unfall ereignete, allerdings bereits in eine „kritische Situation“.
Es sei demnach wahrscheinlich, dass der Wagen des Unfallverursachers durch die erhöhte Geschwindigkeit auf die Gegenfahrbahn geraten war und dort frontal mit dem Wagen des Opfers kollidierte. Auf diesen Unfallverlauf wiesen nicht nur die Spuren vor Ort hin, auch ein Zeuge, der die Straße hinter dem Wagen des Opfers
befahren hatte, bestätigte dies. „Ein Fahrzeug kam uns auf unserer Fahrspur entgegen“, erklärte der Zeuge und betonte, dass er selbst dieses Fahrzeug erst im letzten Moment erblickt hatte. Während er noch bremsen konnte, blieb dem Opfer „keine ausreichende Zeitspanne, um eine adäquate Verteidigungshandlung durchzuführen“, so der Experte.
Vorfälle nach dem Unfall
Gegen Rafael A. spricht zudem, dass er nach dem Unfall noch drei weitere Male – 2018, 2019 und in diesem Jahr – ohne gültigen Führerschein im Straßenverkehr erwischt wurde. Wie er vor Gericht erklärte, habe es sich dabei um ein Missverständnis gehandelt. Die beiden ersten Male sei er beruflich unterwegs gewesen und der Meinung gewesen, dass er zu diesem Zweck fahren dürfe. Beim dritten Mal habe es sich um einen Notfall gehandelt. Einsicht, dass er damit einen Fehler begangen hat, zeigte er aber nicht.
Vor Gericht verantworten muss sich zudem die ehemalige Freundin des Fahrers. Denn das Paar befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls in jenem Wagen, der der damals 19-jährigen Frau zur Verfügung stand. Dass Rafael A. nicht im Besitz eines Führerscheins gewesen sei, habe sie erst nach dem Unfall erfahren, erklärte die junge Frau. Der Mann habe ein eigenes Fahrzeug gehabt und sei auch immer damit unterwegs gewesen. Deshalb habe sie nie daran gezweifelt, dass er eine Fahrlizenz habe. Ihre Anwältin forderte denn auch einen Freispruch.
Der Prozess soll am 27. Januar abgeschlossen werden.