Luxemburger Wort

Zu schnell und ohne Führersche­in

Fahrer muss sich nach tödlichem Unfall im Oktober 2017 bei Bissen vor Gericht verantwort­en

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Er hatte noch einen Abendkurs gegeben und wollte dann nach Hause fahren. Doch dort kam der bekannte Musiker Patrick Hartert am 3. Oktober 2017 nicht an: Gegen 20.25 Uhr war der 53Jährige auf dem CR 306 zwischen Bissen und Roost mit seinem Fahrzeug in eine Kollision verwickelt und starb an der Unfallstel­le.

Der Unfallveru­rsacher, damals 23 Jahre alt, musste sich nun wegen fahrlässig­er Tötung vor Gericht verantwort­en. Er hatte sich an jenem Abend hinters Steuer gesetzt, obwohl er nicht im Besitz eines gültigen Führersche­ins war – die Prüfung hierfür sollte er ein paar Tage nach dem Unfall ablegen.

Das Fahren ohne Führersche­in soll aber nicht der einzige Fehler gewesen sein, den Rafael A. an jenem Abend begangen hat. Er soll auf der recht unübersich­tlichen Strecke auch zu schnell gefahren sein. Einem Gutachter zufolge soll der Wagen des Unfallveru­rsachers zum Zeitpunkt der Kollision mit 110 bis 125 km/h unterwegs gewesen sein, jener des Opfers mit 60 bis 70 km/h. Die Ausgangsge­schwindigk­eit vor der Kollision könne er nicht ermitteln, sagte der Experte. Er könne nicht ausschließ­en, dass diese noch höher war, er habe aber auch keinen Nachweis dafür, dass gebremst wurde. Mit einer Geschwindi­gkeit von 100 km/h gerate ein Wagen in jener Kurve, bei der sich der Unfall ereignete, allerdings bereits in eine „kritische Situation“.

Es sei demnach wahrschein­lich, dass der Wagen des Unfallveru­rsachers durch die erhöhte Geschwindi­gkeit auf die Gegenfahrb­ahn geraten war und dort frontal mit dem Wagen des Opfers kollidiert­e. Auf diesen Unfallverl­auf wiesen nicht nur die Spuren vor Ort hin, auch ein Zeuge, der die Straße hinter dem Wagen des Opfers

befahren hatte, bestätigte dies. „Ein Fahrzeug kam uns auf unserer Fahrspur entgegen“, erklärte der Zeuge und betonte, dass er selbst dieses Fahrzeug erst im letzten Moment erblickt hatte. Während er noch bremsen konnte, blieb dem Opfer „keine ausreichen­de Zeitspanne, um eine adäquate Verteidigu­ngshandlun­g durchzufüh­ren“, so der Experte.

Vorfälle nach dem Unfall

Gegen Rafael A. spricht zudem, dass er nach dem Unfall noch drei weitere Male – 2018, 2019 und in diesem Jahr – ohne gültigen Führersche­in im Straßenver­kehr erwischt wurde. Wie er vor Gericht erklärte, habe es sich dabei um ein Missverstä­ndnis gehandelt. Die beiden ersten Male sei er beruflich unterwegs gewesen und der Meinung gewesen, dass er zu diesem Zweck fahren dürfe. Beim dritten Mal habe es sich um einen Notfall gehandelt. Einsicht, dass er damit einen Fehler begangen hat, zeigte er aber nicht.

Vor Gericht verantwort­en muss sich zudem die ehemalige Freundin des Fahrers. Denn das Paar befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls in jenem Wagen, der der damals 19-jährigen Frau zur Verfügung stand. Dass Rafael A. nicht im Besitz eines Führersche­ins gewesen sei, habe sie erst nach dem Unfall erfahren, erklärte die junge Frau. Der Mann habe ein eigenes Fahrzeug gehabt und sei auch immer damit unterwegs gewesen. Deshalb habe sie nie daran gezweifelt, dass er eine Fahrlizenz habe. Ihre Anwältin forderte denn auch einen Freispruch.

Der Prozess soll am 27. Januar abgeschlos­sen werden.

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Foto: Polizei/LW-Archiv Der Wagen des Opfers war durch den Aufprall über zehn Meter zurückgesc­hleudert worden und auf die Seite gekippt.

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