Doch noch ein kleines Adventskonzert
„Mat Chrëschtmusek durch d’Stad“, so das Motto des „OPL Brass Bus“, der musizierend zu Senioren und Kranken fuhr
Seit Monaten konnten sie nicht Krankenhäuser und Altenheime verlassen: Um Senioren und Kranke etwas mit festlicher Musik und bekannten Weihnachtsliedern zu erfreuen, mietete die Philharmonie-Stiftung „EME – Ecouter pour mieux s’entendre“einen der bekannten Touristenbusse, lud OPLMusikerinnen und Musiker ein und fuhr musizierend los ... Zur Fondation Pescatore, zum Seniorenheim Rham, zum Haus Omega, zum Hôpital Robert Schuman, zum CHL Eich und zur Fondation Lëtzebuerger Kannerduerf in Alzingen.
Die Aufkleber geben Aufschluss, weshalb dieser Bus unterwegs ist.
Ein großes „Merci“auch des Pflegepersonals.
Blechbläser in winterlicher Sonne.
Esch/Alzette. 174 km/h zeigt das Digitaltacho, als der Film beginnt. Durch die schnulzige Hiphop-Musik, die im Auto läuft, dringen Motorengeräusche. Der Wagen wird hörbar beschleunigt. Es ist nachts und das Auto fährt auf einer Autobahn. Als nach zwölf Sekunden die Heckleuchten eines Sattelschleppers vorbeihuschen, leuchtet die Zahl 267 auf der Anzeige.
Mit 312 km/h Richtung Tunnel
In der Dunkelheit reihen sich langgezogene Kurven aneinander. Der Fahrer hält das Handy offensichtlich mit der rechten Hand und hat nur die linke am Lenkrad. Er wechselt die Fahrspuren, ohne den Blinker zu setzen.
Nach 30 Sekunden überholt der Fahrer mit 305 km/h ein Auto. Dann taucht die Beleuchtung einer Autobahnausfahrt auf. Das Tacho zeigt 312 km/h. Die Farben der Schilder lassen keinen Platz für Zweifel. Die Szene spielt sich auf einer Luxemburger Autobahn ab. Ortskundige erkennen: Es ist die Ausfahrt Frisingen und die Fahrt geht Richtung Deutschland.
Gleich nach der Ausfahrt folgt ein Autobahntunnel mit geneigter Fahrbahn und mit unübersichtlichem Linksdreh. Bei der Einfahrt in den Tunnel zeigt das Digitaltacho 269 km/h. Als das Video kurz vor dem Tunnelende abbricht, ist noch 225 auf der Anzeige zu lesen.
Die nächste Szene zeigt einen Tankstutzen mit der Aufschrift „102 Oktan“in einem weißen Auto. Nur drei Tankstellen im Land führen diesen Kraftstoff, der im übrigen auch in der Formel 1 zum Einsatz kommt. Dann schwenkt die Handykamera, zeigt das Fahrzeugheck eines modifizierten Audi RS3 mit Luxemburger Kennzeichen.
Die beiden Videos werden in der Nacht vom 31. März 2020 auf den 1. April in einer Instagram-Story veröffentlicht – und verbreiten sich rasend schnell. So auch in einer Whatsapp-Gruppe, in der auch Autobahnpolizisten Mitglied sind. Der Fahrzeughalter ist anhand des Autokennzeichens schnell identifiziert. Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren ein. Nun, acht Monate später, wurde der Fall vor dem Escher Polizeigericht verhandelt. Der Angeklagte lässt sich von seinem Anwalt vertreten – der Mann habe Angst vor Corona und komme deswegen nicht selbst, heißt es.
Angst vor Beschlagnahme
Bei seiner Anhörung durch die Verkehrspolizei, die ihn kurz nach dem Vorfall vorlädt, räumt er ein, dass der Film ein reines „Bretzvideo“sei. Er habe angeben wollen. Allerdings bestreitet der 25-Jährige, der Fahrer aus dem Video zu sein. Er habe den Film nur hochgeladen und er sei der Mann von der Tankstelle. Zu einem gewissen Zeitpunkt stellt er aber auch klar, dass er Angst habe, dass man sein Auto für immer beschlagnahmen könnte. Deshalb verweigere er lieber die Aussage, anstatt sich selbst zu belasten.
Allerdings, und darüber klärt ihn der vernehmende Polizeibeamte auch auf, ist das in dieser Prozedur und in diesem Kontext im Gesetz nicht vorgesehen. Doch der Mann bleibt dabei.
474 PS bei 732 Nm Drehmoment
Die Polizei stellt aber noch andere Unregelmäßigkeiten fest. So sind die Bremsscheiben des Audi völlig abgewetzt. Das Auto wurde sowohl optisch, wie auch technisch umgerüstet, ohne, dass dies in den Fahrzeugdokumenten vermerkt wurde: Von einer Leistungssteigerung auf 474 PS und 732 Nm Drehmoment, über die Stoßdämpfer, Spoiler, Schürzen bis hin zu einer geräuschsteigernden Pop&BangAuspuffanlage, die ohnehin nicht erlaubt ist.
Die letztgenannten Verstöße einzugestehen, fällt dem Verteidiger des 25-Jährigen nicht schwer. Inzwischen sei der Wagen regelkonform abgerüstet worden. Allerdings betont der Anwalt, dass sich aufgrund der Videoaufnahmen nicht beweisen lasse, wer den Wagen tatsächlich gesteuert habe. Er habe es überprüft: Es gebe in Luxemburg insgesamt 310 Audi RS3 mit der gleichen Tachoanzeige.
Die Staatsanwaltschaft sieht das im Prozess erwartungsgemäß anders: Die Fortsetzung des Videos an der Tankstelle sei zweifelsfrei als eine Inanspruchnahme, eine Revendication, zu verstehen. Der Fahrer habe klarstellen wollen: Ich bin derjenige, der den Wagen gesteuert hat. Aus der Videoauswertung und den Ermittlungen ergebe sich eine astreine Indizienkette.
Der Angeklagte sei demnach zunächst wegen der Geschwindigkeitsübertretung auf der Autobahn und im Tunnel zu verurteilen. Dabei gestehe man ihm eine per EU-Norm festgelegte Tachoabweichung von sieben Prozent zu, die dann dem Tatvorwurf einer Fahrgeschwindigkeit von 290 km/h bei erlaubten 130 km/h auf der Autobahn und 241 km/h bei erlaubten 90 km/h im Tunnel entspricht. Zudem müsse der Fahrer auch wegen seiner gefährlichen Fahrweise, der nicht angezeigten Fahrbahnwechsel, der Benutzung des Telefons während der Fahrt, und wegen der technischen Verstöße zu einer angemessenen Geldstrafe verurteilt werden. Dazu müsse auch ein Fahrverbot von zwölf Monaten kommen, so der Ankläger. Eine Bewährung oder Teilbewährung sei angesichts der Sachlage nicht angebracht. Das Urteil ergeht am 15. Januar.