Nachhilfe für Lycéedirektionen
Das Bildungsministerium erinnert die Gymnasien daran, dass sie ihren Angestellten den Congé politique zugestehen müssen
Um es politischen Mandatsträgern zu ermöglichen, ihrer Aufgabe im Sinne der Bürger bestmöglich nachkommen zu können, gibt es das Instrument des Congé politique. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Angestellten für eine gewisse Anzahl von Stunden, die von der Art des Mandats abhängig ist, freizustellen (für Details siehe Kasten). Diese Regelung gilt sowohl für Privatunternehmen als auch für die Gemeinden und den Staat. Allerdings kam es in der Vergangenheit zu mehreren Fällen, in denen die Direktionen von Lyzeen angehenden und „fertigen“Lehrern Steine in den Weg gelegt oder den politischen Urlaub sogar gänzlich verweigert haben. Dieser Umstand ruft nun das Bildungsministerium auf den Plan.
Auf die Problematik angesprochen, zeigt man sich sowohl im Bildungsals auch im Innenministerium überrascht, da man von solchen Fällen bisher noch nichts gehört habe. Aus dem Bildungsministerium heißt es, dass „die passive Ausübung des Wahlrechts über allem“stehe. Es mache dabei keinen Unterschied, ob sich die betroffene Person im Stage befindet oder diesen bereits abgeschlossen hat. Um sicherzustellen, dass sich solche Fälle in Zukunft nicht wiederholen, wird demnächst ein Rundschreiben an die Direktionen sämtlicher Lyzeen verschickt, in dem diese darauf hingewiesen werden, dass sie gesetzlich dazu verpflichtet sind, ihren Angestellten den politischen Urlaub zuzugestehen.
Im Bildungswesen haben aktuell 101 Personen ein Anrecht auf politischen Urlaub, 22 davon in der Grundschule und 79 im Secondaire. In der Grundschule befinden sich drei und im Secondaire zwei angehende Lehrer unter den Betroffenen.
Emile Eicher (CSV), Präsident des Gemeindesyndikats Syvicol, geht nicht von einem grundsätzlichen
Auch als Bürgermeister ist man derzeit durch den Congé politique nicht vor einer Entlassung gefeit. Unter anderem in diesem Bereich fordert das Gemeindesyndikat Syvicol gesetzliche Anpassungen. Problem im Bildungswesen aus, weiß aber ebenfalls von einem Fall zu berichten, wo sich ein Lehrer seinen politischen Urlaub erkämpfen musste. „Ich glaube, es hängt stark von der jeweiligen Direktion ab“, so Eicher. Es sei aber niemals akzeptabel, wenn einer Person ihr politischer Urlaub verwehrt werde: „Mit etwas gutem Willen müsste man das hinkriegen“. Auch Eicher stellt klar, dass es keinen Unterschied mache, ob eine Person sich noch im Stage befindet oder nicht, hier gelte das Prinzip der Gleichbehandlung.
Anpassungen beim Statut d'élu
Über den Congé politique hinaus sieht er generell Nachholbedarf beim Statut des lokalen Mandatsträgers. Vor allem im Bereich des Kündigungsschutzes habe die Entlassung des Bettemburger Bürgermeisters Laurent Zeimet (CSV) im Rahmen des jüngsten Sozialplans beim Medienhaus Saint-Paul für Aufsehen gesorgt. „Wenn jemand wie in diesem Fall 40 Stunden Congé politique erhält, wird die Firma immerhin dafür entschädigt und kann sich darauf einstellen, dass die Person über einen längeren Zeitraum ausfällt“, gibt Eicher zu bedenken.
Beim Schutz politisch aktiver Personen hinke Luxemburg im Vergleich mit seinen drei Nachbarländern teilweise weit hinterher: „In Belgien sind Sie sogar schon abgesichert, wenn Sie Wahlkampf machen.“Eine aus Vertretern von Syvicol und Innenministerium bestehende Arbeitsgruppe berate derzeit über Anpassungen, dies auf Vorschlag von Innenministerin Taina Bofferding (LSAP) im Rahmen der generellen Überarbeitung des Statut d'élu local.
Personen, denen ihr politischer Urlaub verweigert wird, können sich laut Eicher beim Syvicol oder direkt beim Innenministerium melden. Im Frühjahr organisiert der Syvicol zudem in den unterschiedlichen Regionen des Landes Ateliers, wo mehrere lokalpolitische Themen behandelt werden. Die Resultate dieser Beratungen sollen dann später in die Verhandlungen mit dem Innenministerium einfließen.