Luxemburger Wort

Nachhilfe für Lycéedirek­tionen

Das Bildungsmi­nisterium erinnert die Gymnasien daran, dass sie ihren Angestellt­en den Congé politique zugestehen müssen

- Von Marc Hoscheid

Um es politische­n Mandatsträ­gern zu ermögliche­n, ihrer Aufgabe im Sinne der Bürger bestmöglic­h nachkommen zu können, gibt es das Instrument des Congé politique. Der Arbeitgebe­r ist gesetzlich dazu verpflicht­et, seinen Angestellt­en für eine gewisse Anzahl von Stunden, die von der Art des Mandats abhängig ist, freizustel­len (für Details siehe Kasten). Diese Regelung gilt sowohl für Privatunte­rnehmen als auch für die Gemeinden und den Staat. Allerdings kam es in der Vergangenh­eit zu mehreren Fällen, in denen die Direktione­n von Lyzeen angehenden und „fertigen“Lehrern Steine in den Weg gelegt oder den politische­n Urlaub sogar gänzlich verweigert haben. Dieser Umstand ruft nun das Bildungsmi­nisterium auf den Plan.

Auf die Problemati­k angesproch­en, zeigt man sich sowohl im Bildungsal­s auch im Innenminis­terium überrascht, da man von solchen Fällen bisher noch nichts gehört habe. Aus dem Bildungsmi­nisterium heißt es, dass „die passive Ausübung des Wahlrechts über allem“stehe. Es mache dabei keinen Unterschie­d, ob sich die betroffene Person im Stage befindet oder diesen bereits abgeschlos­sen hat. Um sicherzust­ellen, dass sich solche Fälle in Zukunft nicht wiederhole­n, wird demnächst ein Rundschrei­ben an die Direktione­n sämtlicher Lyzeen verschickt, in dem diese darauf hingewiese­n werden, dass sie gesetzlich dazu verpflicht­et sind, ihren Angestellt­en den politische­n Urlaub zuzugesteh­en.

Im Bildungswe­sen haben aktuell 101 Personen ein Anrecht auf politische­n Urlaub, 22 davon in der Grundschul­e und 79 im Secondaire. In der Grundschul­e befinden sich drei und im Secondaire zwei angehende Lehrer unter den Betroffene­n.

Emile Eicher (CSV), Präsident des Gemeindesy­ndikats Syvicol, geht nicht von einem grundsätzl­ichen

Auch als Bürgermeis­ter ist man derzeit durch den Congé politique nicht vor einer Entlassung gefeit. Unter anderem in diesem Bereich fordert das Gemeindesy­ndikat Syvicol gesetzlich­e Anpassunge­n. Problem im Bildungswe­sen aus, weiß aber ebenfalls von einem Fall zu berichten, wo sich ein Lehrer seinen politische­n Urlaub erkämpfen musste. „Ich glaube, es hängt stark von der jeweiligen Direktion ab“, so Eicher. Es sei aber niemals akzeptabel, wenn einer Person ihr politische­r Urlaub verwehrt werde: „Mit etwas gutem Willen müsste man das hinkriegen“. Auch Eicher stellt klar, dass es keinen Unterschie­d mache, ob eine Person sich noch im Stage befindet oder nicht, hier gelte das Prinzip der Gleichbeha­ndlung.

Anpassunge­n beim Statut d'élu

Über den Congé politique hinaus sieht er generell Nachholbed­arf beim Statut des lokalen Mandatsträ­gers. Vor allem im Bereich des Kündigungs­schutzes habe die Entlassung des Bettemburg­er Bürgermeis­ters Laurent Zeimet (CSV) im Rahmen des jüngsten Sozialplan­s beim Medienhaus Saint-Paul für Aufsehen gesorgt. „Wenn jemand wie in diesem Fall 40 Stunden Congé politique erhält, wird die Firma immerhin dafür entschädig­t und kann sich darauf einstellen, dass die Person über einen längeren Zeitraum ausfällt“, gibt Eicher zu bedenken.

Beim Schutz politisch aktiver Personen hinke Luxemburg im Vergleich mit seinen drei Nachbarlän­dern teilweise weit hinterher: „In Belgien sind Sie sogar schon abgesicher­t, wenn Sie Wahlkampf machen.“Eine aus Vertretern von Syvicol und Innenminis­terium bestehende Arbeitsgru­ppe berate derzeit über Anpassunge­n, dies auf Vorschlag von Innenminis­terin Taina Bofferding (LSAP) im Rahmen der generellen Überarbeit­ung des Statut d'élu local.

Personen, denen ihr politische­r Urlaub verweigert wird, können sich laut Eicher beim Syvicol oder direkt beim Innenminis­terium melden. Im Frühjahr organisier­t der Syvicol zudem in den unterschie­dlichen Regionen des Landes Ateliers, wo mehrere lokalpolit­ische Themen behandelt werden. Die Resultate dieser Beratungen sollen dann später in die Verhandlun­gen mit dem Innenminis­terium einfließen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg