Luxemburger Wort

Zeit für Politik

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Die Anzahl der Stunden, die der Congé politique umfasst, hängt sowohl vom Mandat des Betroffene­n als auch von der Zahl der Gemeindera­tsmitglied­er ab. So hat der Bürgermeis­ter einer Kommune mit sieben Gemeinderä­ten Recht auf bis zu neun Stunden Congé politique in der Woche, bei neun Räten sind es 13, bei elf Räten 20, bei 13 Räten 28 und bei 15 Räten 40 Stunden. Bei einem Schöffen beträgt die maximale Stundenzah­l je nach Größe des Gemeindera­ts fünf, sieben, zehn, 14 oder 20 Stunden. Einfache Gemeindera­tsmitglied­er haben ihrerseits ein Recht auf bis zu drei respektive fünf Stunden Urlaub pro Woche, abhängig davon, ob in ihrer Kommune nach Majorz- oder Proporzwah­lsystem

abgestimmt wird. Darüber hinaus erhält jeder Gemeindera­t neun Stunden politische­n Urlaub pro Woche für jene Mitglieder, die ihre Kommune in einem Gemeindesy­ndikat vertreten. Über die Aufteilung dieser neun Stunden wird im Gemeindera­t abgestimmt, wobei die Bedeutung des Syndikats berücksich­tigt wird. In keinem Fall darf der politische Urlaub mehr als 40 Stunden pro Woche betragen, auch nicht, wenn die Person zusätzlich ein Abgeordnet­enmandat bekleidet. Der Congé politique kann flexibel abgerufen werden, also sowohl einen kompletten Arbeitstag als auch nur einige Stunden einnehmen, jedoch nicht von einem Jahr auf das nächste übertragen werden. MaH

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