Ohne Angabe von Gründen
Die Gutachten zum Covid-Gesetz fallen unterschiedlich aus – der Staatsrat gibt grünes Licht
Es musste schnell gehen. Weil die Regierung den Gesetzentwurf mit den neuen Corona-Maßnahmen und den verschiedenen Lockerungsschritten erst am Dienstag auf den Instanzenweg geschickt hatte, blieb den Gutachtern nur wenig Zeit, um Stellung zu beziehen. Die Commission consultative des droits de l'Homme (CCDH) zeigt sich erstaunt über die Entscheidung der Regierung, einige Vorschriften zu lockern, und gibt in ihrem Gutachten zu bedenken, dass man die Auswirkungen des zweiten Lockdowns nach nur zehn Tagen noch gar nicht richtig einschätzen könne. Das Risiko, dass das Infektionsgeschehen wieder an Fahrt aufnehme, sei hoch.
Fehlende Fakten
Zudem gebe die Regierung keine Gründe an, weshalb sie sich für eine teilweise Öffnung entschieden habe, so der Vorwurf der Menschenrechtskommission. Der Staatsrat kommt in seinem Gutachten zu demselben Schluss: „Pourtant, les auteurs du projet de loi sous rubrique proposent la levée de certaines des mesures imposées il y a deux semaines, sans donner des explications.“Schwerwiegende juristische Bedenken hat die Hohe Körperschaft diesmal nicht, eine opposition formelle spricht sie nicht aus.
Eine Begründung hätte die CCDH beispielsweise gerne in Bezug auf die Ausgangssperre gesehen. Grundsätzlich begrüßt sie, dass der couvre-feu erst ab 23 Uhr gelten soll. Allerdings hätte sie es lieber gesehen, wenn die Regierung ganz auf die Maßnahme verzichtet hätte. Es gebe keine konkreten Beweise, dass eine Ausgangssperre zu einer Eindämmung der Pandemie führen würde.
Die Kommission hätte sich auch gewünscht, dass die Regierung ihre Entscheidung, den Einzelhandel wieder zu öffnen, mit Fakten untermauert hätte. Davon abgesehen begrüßt sie aber, dass nun für die kleinen Geschäfte die gleichen Regeln gelten sollen wie für die großen. Unabhängig von der Verkaufsfläche darf sich ab Montag nur noch ein Kunde pro zehn Quadratmetern in einem Laden aufhalten. Positiv sei auch, dass Theater und Kinos endlich wieder öffnen dürfen und dass sportliche Aktivitäten wieder möglich sind. Allerdings hätte die CCDH es vorgezogen, wenn alle Mannschaften wieder aktiv werden könnten, und nicht nur die Vereine aus den obersten Ligen. Sie warnt daher vor einer Ungleichbehandlung. Der Rückkehr zum Präsenzunterricht steht sie zwar generell positiv gegenüber. Doch auch beim Thema Schule vermisst sie die Fakten, die die Regierung zu diesem Schritt bewegt haben.
Kritik an der Datenspeicherung
In Bezug auf die Datenspeicherung im Zusammenhang mit der Impfkampagne hält die CCDH ihre Kritik aufrecht. Wie schon beim
Gesetz vom 24. Dezember moniert sie, dass die Daten 20 Jahre lang aufbewahrt werden. Auch die Nationale Datenschutzkommission beanstandet erneut die ihrer Meinung nach zu großzügig bemessene Frist. Der Staatsrat hatte die Dauer in seinem vorigen Gutachten ebenfalls kritisiert. Diesmal geht er aber nicht mehr auf das Thema ein.
Premier Bettel (DP) und Gesundheitsministerin Lenert (LSAP) hatten die Lockerungen am Dienstag u.a. damit erklärt, dass die Zahl der Menschen mit psychischen Problemen nach zehn Monaten
deutlich gestiegen sei. In dem Punkt gibt die CCDH ihnen Recht, allerdings dürfe man das Problem nicht allein an den Kapazitäten der Psychiatrie festmachen: „CCDH exhorte le gouvernement à prendre des mesures adéquates pour renforcer l’offre de soutien psychologique et psychiatrique.“
Mediziner sind sich uneins
Auch der Conseil supérieur des maladies infectieuses (CSMI) hat sich zu Wort gemeldet. Das Gremium tut sich schwer mit den geplanten Lockerungen. In seinem Gutachten weist der Rat auf die weiter angespannte Lage hin. Noch sei nicht klar, was der kurze Lockdown, der erst seit dem 26. Dezember gilt, überhaupt gebracht habe. Auch eine Prognose sei nur bedingt möglich. Der CSMI verweist dabei auf die Zahl der Kontakte über die Feiertage, die Reisetätigkeit, aber auch auf die mögliche Ausbreitung der weitaus ansteckenderen Virus-Varianten. Das Gremium kommt daher zum Schluss: „Le CSMI recommande au Gouvernement de maintenir des mesures restrictives, pendant deux semaines au moins après la fin des congés de fin d’année.“
Ganz anders der Collège médical, der die Lockerungen in seiner Stellungnahme begrüßt. Durch die teilweise Öffnung könne sowohl eine „dégradation de la santé psychique de la population“als auch ein „effondrement du secteur économique et culturel“verhindert werden. Die Regierung sei zwar weiterhin wegen der sehr vielen Unbekannten zu einem Blindflug verdammt, doch die Lockerungen würden zu einem Gleichgewicht zwischen den epidemiologischen und den gesellschaftlichen Anforderungen führen, heißt es in dem Gutachten.