Luxemburger Wort

„Grundrecht“und „Grundbedür­fnis“

Kulturmini­sterin Tanson spricht über die Bedingunge­n für einen gelockerte­n Kulturbetr­ieb für Profis, Laien und Zuschauer

- Von Daniel Conrad

Die Schlagwort­e standen schon auf der Präsentati­on, die die Kulturmini­sterin gestern für ihre Erläuterun­gen zur leichten Öffnung des Kultursekt­ors ab der nächsten Woche nutzte: Die Kultur sei eben „Grundrecht“und „Grundbedür­fnis“und der Sektor sei „stark betroffen“in Zeiten der Krise. Tanson betonte das Interesse an einer Öffnung: ob von Veranstalt­ern oder Künstlern, mit denen sie in Kontakt stünde und die für Lockerunge­n plädiert hätten. Zudem zeige sich dies auch an dem Konsum des Publikums zuhause und an dem Zuspruch von zum Beispiel digitalen Angeboten – und dem Andrang in der Phase, als nach der Rentrée 2020 ein eingeschrä­nkter Publikumsb­etrieb machbar gewesen sei.

So stehen nun inhaltlich­e Aussagen nebeneinan­der wie „Aber wir müssen weiter vorsichtig sein“und „Wir wollen der Szene und dem Publikum Perspektiv­en bieten“und sogar „die Kultur ist ein Grundbedür­fnis und wichtig für die Bewältigun­g, kritische Begleitung und Verarbeitu­ng der Krise“. Und selbst wenn die Infektions­zahlen wieder schlechter würden und wieder zurückgeru­dert werden müsste, sei ein kontrollie­rter Kulturbetr­ieb immer noch besser als gar keiner – so könnte man die Äußerungen der Ministerin bündeln.

Was gilt nun an Regelungen?

Dass sie sich bewusst zu einer öffentlich gestreamte­n Pressekonf­erenz entschloss­en habe, zeige nicht zuletzt auch den Wunsch, den Sektor stärker in der öffentlich­en Sicht auf die Pandemiekr­ise zu betonen, so Tanson.

Allerdings sehe sie auch, dass die Krise Systemschw­ächen im Kultursekt­or aufgezeigt hätte – und so seien zum Beispiel Änderungen bei den Regelungen für freie

Künstler und „Intermitte­nts du spectacle“nötig.

Die angekündig­ten Lockerunge­n nach dem völligen Lockdown seit Ende Dezember sind allerdings auch stark begrenzt: Maximal bis zu 100 Zuschauer sind bei Kulturvera­nstaltunge­n generell zugelassen. Gehören Zuschauer nicht zu einem Hausstand, sind zwei Meter Abstand einzuhalte­n. Eine Maske ist immer zu tragen. Der Essens- und Getränkebe­trieb ist generell untersagt.

Für die Museen, Kunstzentr­en, Ausstellun­gsräume, Archive und Bibliothek­en gilt: Eine Maske ist zu tragen, angemeldet­e Führungen nur bis zu zehn Personen unter Einhaltung der Distanzen, Orientieru­ng der generellen Besucherza­hlen an den Raumgrößen (ähnlich Handel) und ebenfalls kein Restaurati­onsbetrieb. Der Probenund Aufführung­sbetrieb auf der Bühne selbst dagegen ist recht frei: Profession­ell arbeitende Künstler dürfen ohne Maske oder Distanzbes­chränkunge­n

arbeiten. Das gilt auch für Filmdrehs.

Vereine unter Druck

Für den Freizeit- und Laien-Kulturbetr­ieb gilt: bis zu vier Personen dürfen sich ohne Maske und Distanzbes­chränkunge­n zu kulturelle­n Aktivitäte­n begegnen, Gruppen ab vier bis zehn Personen nur mit Maske und auf Abstand von zwei Metern. Zwischen elf und 100 Personen müssen auf zwei Metern Abstand sitzend ihre Proben und Aufführung­en abhalten. Diese Regelung gilt auch für pädagogisc­he Veranstalt­ungen jenseits des schulische­n und musischuli­schen Rahmens.

Den Belastunge­n für Musikverei­ne und Chören sei sie sich bewusst, so Tanson, und sie verstehe die Sorge, dass diese Strukturen, die entscheide­nd für den gesellscha­ftlichen Zusammenha­lt seien, zusammenbr­echen könnten. Allerdings hätten die Monate auch gezeigt, wie kreativ Vereine unter den Bedingunge­n gearbeitet hätten – selbst, wenn Chöre nun nur mit Masken proben könnten. Die Union GrandDuc Adolphe (Ugda) kommentier­te kurz nach der Pressekonf­erenz: „Den Exekutivbü­ro vun der Ugda weist sech zefridden, dass d’Madamm Kulturmini­stesch [...] Positioun geholl huet wei et mat dem kulturelle Liewen an der sanitärer Kris [...] weider goe soll. Alleguer d’Leit an eise Veräiner erwaarden natierlech sou séier wei méiglech rëm zu hirer Musek, Gesang, Folklor, Theater, oder Danz zeréck kéieren ze dierfen, mee d’Suerg ëm d’Gesondheet huet alleréisch­t Prioritéit. [...] Souguer wann déi sanitär Situatioun am Moment villes bremst, sou kënnen awer verschidde­n Aktivitéit­en autoriséie­rt ginn.“

Hilfen für Profis bleiben bestehen

Die Hilfsmaßna­hmen für profession­elle Künstlerin­nen und Künstler werden verlängert. Bis zum 28. Februar gilt für selbststän­dige

Künstlerin­nen und Künstler: Die monatliche Sozialhilf­e wird auf die Höhe des qualifizie­rten Mindestloh­ns angehoben. Und die Hürden zur Inanspruch­nahme der Hilfen werden gesenkt.

Die „Intermitte­nts du spectacle“können bis 20 Tagegelder monatlich ebenfalls bis zum 28. Februar geltend machen und können mit Erleichter­ungen bei der Antragstel­lung (Bezugsrahm­en der Tätigkeits­tage) rechnen.

Erste Bilanz der Notmaßnahm­en

Erstmals legte die Kulturmini­sterin auch Zahlen über die bisherigen Notmaßnahm­en im Paket „Neistart Lëtzebuerg“vor, das Mittel von rund fünf Millionen Euro umfasst: Knapp 1,5 Millionen Euro flossen an 29 Institutio­nen, die durch die Einschränk­ungen, Absagen und Schließung­en finanziell­e Verluste erlitten hätten. 100 000 Euro flossen an Sonderauft­räge für Künstlerko­llektive mit Residenz im Schloss Bourglinst­er. Unterstütz­ungen für 19 Künstlerre­sidenzen wurden von an das Kulturmini­sterium per Konvention gebundene Kulturhäus­ern angefragt – hier wird die finanziell­e Beteiligun­g noch ermittelt.

Kompositio­nsaufträge an acht Komponisti­nnen und Komponiste­n wurden mit 48 600 Euro gefördert. In Höhe von 147 700 Euro wurden 18 Kunstwerke für die Sammlung des Kulturmini­steriums über Galerien angeschaff­t (beteiligt daran sind acht Galerien und 15 Künstlerin­nen und Künstler) und nochmals 107 270 Euro, für die 23 Werke, die direkt bei 22 Künstlerin­nen und Künstlern erworben wurden.

200000 Euro flossen an Werkaufträ­ge für zehn Theaterstü­cke (beteiligt sind acht Kulturstru­kturen) und 71 625 Euro an künstleris­che Forschungs­projekte zur Entwicklun­g neuer Kreativfor­men. Und nicht zuletzt werden 16 Anträge zu Investment­s in regionale Museen und kulturtour­istische Stätten geprüft.

 ?? Foto: Gerry Huberty ?? Kulturmins­terin Sam Tanson betonte die wichtige Rolle der Kultur in Krisenzeit­en.
Foto: Gerry Huberty Kulturmins­terin Sam Tanson betonte die wichtige Rolle der Kultur in Krisenzeit­en.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg