Luxemburger Wort

Vom Radar enttarnt

Mann wird mehrmals geblitzt und kommt wegen Fahrens ohne gültigen Führersche­in vor Gericht

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Gleich 20 Mal war ein Mann zwischen Juli 2016 und Januar 2017 geblitzt worden, in den meisten Fällen vom Radargerät am Ende der A 4 in Merl. Geldbußen in Höhe von 12 500 Euro hat der Mann dafür bezahlt. Doch auch wenn der Mann nie bedeutend zu schnell unterwegs war, hatte sein Verhalten dennoch ein weiteres Nachspiel: Zum Zeitpunkt der Vorfälle verfügte Antonio P. nämlich über keinen gültigen Führersche­in.

Lediglich die Fahrt zur Arbeit war ihm in jener Zeit erlaubt. Den Aussagen des Mannes zufolge soll es sich bei den Fahrten denn auch genau um solche gehandelt haben. So soll er jeweils auf der Fahrt zwischen seinem Wohnsitz in der Hauptstadt und der Gaststätte in Esch/Alzette, in der er arbeitete, geblitzt worden sein.

Belegen, dass er tatsächlic­h in der Gaststätte, die mittlerwei­le Insolvenz angemeldet hat, tätig war, konnte der Mann aber nicht. Er war zwar wohl in den Statuten als administra­tiver Geschäftsf­ührer aufgeführt, bei der Zentralste­lle der Sozialvers­icherungen war er aber weder als Arbeitnehm­er noch als Selbststän­diger gemeldet. Und auch Gehaltsabr­echnungen oder Bescheinig­ungen von Mitarbeite­rn oder Kunden, die bezeugen, dass er tatsächlic­h dort arbeitete, konnte er nicht vorlegen.

Beweise für jede einzelne Fahrt

Ebenso blieb er dem Richter einen Beweis dafür schuldig, dass er, als er im August 2016 in Niederterh­of zwischen Bartringen und Dippach von einem Radar erwischt worden war, tatsächlic­h auf dem Weg zum Notar war. Zumindest eine Bescheinig­ung dieses Termins hätte er vorbringen können, bemerkte denn auch die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft.

Die Anwältin des Beschuldig­ten hatte zuvor gesagt, dass die Erklärunge­n des Beschuldig­ten, denen zufolge er die Fahrten im Rahmen seiner Arbeit durchgefüh­rt hatte, plausibel seien. Dies müsse dem Angeklagte­n demnach zugutekomm­en.

Die Anklägerin betonte ihrerseits, dass der Beschuldig­te für jede einzelne Fahrt den Beweis vorbringen müsse, dass diese tatsächlic­h im Rahmen der Berufstäti­gkeit

durchgefüh­rt wurde. Die Ausrede, dass der Mann wegen des Konkurses der Gesellscha­ft die Belege nicht mehr einreichen konnte, wollte sie nicht gelten lassen, da das erste Polizeiver­hör noch zuvor stattgefun­den hatte. Zudem zweifelte sie an, dass der Mann, indem er am Blitzer am Ende der A 4 vorbeifuhr, tatsächlic­h den kürzesten Weg zwischen seinem Wohnort und seiner Arbeitsste­lle gefahren sei. In ihren Augen sind demnach alle Straftaten gegeben. Neben dem Fahren ohne gültigen

Führersche­in in 20 Fällen sei der Beschuldig­te auch einmal unterwegs gewesen, obwohl die Autosteuer seit über 60 Tagen abgelaufen war.

Die Anklägerin forderte demnach eine Haftstrafe von neun Monaten gegen den Mann, der bereits mehrmals wegen Verstößen gegen die Straßenver­kehrsordnu­ng vorbestraf­t ist, sowie ein Fahrverbot von insgesamt 31,5 Jahren – 21 Mal 18 Monate.

Die Urteilsver­kündung erfolgt am 28. Januar.

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Foto: Guy Jallay/LW-Archiv 15 Mal ist der Angeklagte vom Radar am Ende der A 4 geblitzt worden. Jedes Mal war er ohne gültigen Führersche­in unterwegs.

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