Vom Radar enttarnt
Mann wird mehrmals geblitzt und kommt wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein vor Gericht
Luxemburg. Gleich 20 Mal war ein Mann zwischen Juli 2016 und Januar 2017 geblitzt worden, in den meisten Fällen vom Radargerät am Ende der A 4 in Merl. Geldbußen in Höhe von 12 500 Euro hat der Mann dafür bezahlt. Doch auch wenn der Mann nie bedeutend zu schnell unterwegs war, hatte sein Verhalten dennoch ein weiteres Nachspiel: Zum Zeitpunkt der Vorfälle verfügte Antonio P. nämlich über keinen gültigen Führerschein.
Lediglich die Fahrt zur Arbeit war ihm in jener Zeit erlaubt. Den Aussagen des Mannes zufolge soll es sich bei den Fahrten denn auch genau um solche gehandelt haben. So soll er jeweils auf der Fahrt zwischen seinem Wohnsitz in der Hauptstadt und der Gaststätte in Esch/Alzette, in der er arbeitete, geblitzt worden sein.
Belegen, dass er tatsächlich in der Gaststätte, die mittlerweile Insolvenz angemeldet hat, tätig war, konnte der Mann aber nicht. Er war zwar wohl in den Statuten als administrativer Geschäftsführer aufgeführt, bei der Zentralstelle der Sozialversicherungen war er aber weder als Arbeitnehmer noch als Selbstständiger gemeldet. Und auch Gehaltsabrechnungen oder Bescheinigungen von Mitarbeitern oder Kunden, die bezeugen, dass er tatsächlich dort arbeitete, konnte er nicht vorlegen.
Beweise für jede einzelne Fahrt
Ebenso blieb er dem Richter einen Beweis dafür schuldig, dass er, als er im August 2016 in Niederterhof zwischen Bartringen und Dippach von einem Radar erwischt worden war, tatsächlich auf dem Weg zum Notar war. Zumindest eine Bescheinigung dieses Termins hätte er vorbringen können, bemerkte denn auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.
Die Anwältin des Beschuldigten hatte zuvor gesagt, dass die Erklärungen des Beschuldigten, denen zufolge er die Fahrten im Rahmen seiner Arbeit durchgeführt hatte, plausibel seien. Dies müsse dem Angeklagten demnach zugutekommen.
Die Anklägerin betonte ihrerseits, dass der Beschuldigte für jede einzelne Fahrt den Beweis vorbringen müsse, dass diese tatsächlich im Rahmen der Berufstätigkeit
durchgeführt wurde. Die Ausrede, dass der Mann wegen des Konkurses der Gesellschaft die Belege nicht mehr einreichen konnte, wollte sie nicht gelten lassen, da das erste Polizeiverhör noch zuvor stattgefunden hatte. Zudem zweifelte sie an, dass der Mann, indem er am Blitzer am Ende der A 4 vorbeifuhr, tatsächlich den kürzesten Weg zwischen seinem Wohnort und seiner Arbeitsstelle gefahren sei. In ihren Augen sind demnach alle Straftaten gegeben. Neben dem Fahren ohne gültigen
Führerschein in 20 Fällen sei der Beschuldigte auch einmal unterwegs gewesen, obwohl die Autosteuer seit über 60 Tagen abgelaufen war.
Die Anklägerin forderte demnach eine Haftstrafe von neun Monaten gegen den Mann, der bereits mehrmals wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung vorbestraft ist, sowie ein Fahrverbot von insgesamt 31,5 Jahren – 21 Mal 18 Monate.
Die Urteilsverkündung erfolgt am 28. Januar.