Im zweiten Anlauf
Ehemaliger Lehrer wegen sexuellen Missbrauchs vor den Berufungsrichtern
Luxemburg. Immer wieder hatte er minderjährige Jungen auf einer Datingplattform angeschrieben und sie im Anschluss für sexuelle Dienstleistungen bezahlt. Dafür war Christian R. im Juli vergangenen Jahres in erster Instanz zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die integral zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nun wurde in zweiter Instanz über die Vorfälle verhandelt. Dem Beschuldigten werden dabei eine ganze Reihe von Straftaten vorgeworfen. So soll er den Minderjährigen nicht nur sexuelle Angebote gemacht haben, sondern ihnen auch Nachrichten mit pornografischem Charakter geschickt haben, pädopornografische Bilder besessen und Minderjährige zur Prostitution ermutigt haben.
Die Ermittlungen hatten es erlaubt, 13 Jugendliche zu identifizieren. Einer von ihnen war zum Tatzeitpunkt noch keine 16 Jahre alt und demnach sexuell nicht mündig. Die Richter aus erster Instanz hielten demnach den Tatbestand der Vergewaltigung zurück.
Das Gesetz sei, wie es sei, erklärte der Beschuldigte. Aber eine Vergewaltigung entspreche nicht seiner Persönlichkeit. Deshalb hadere er mit diesem Tatbestand. Er habe nicht gewusst, dass der Junge zum Zeitpunkt der Handlung noch keine 16 Jahre alt war.
Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft bat die Berufungsrichter unterdessen, den Tatbestand
zurückzubehalten. In ihren Augen hatte der Beschuldigte das Alter des Opfers gekannt – ebenso wie die Gesetzeslage. Andere Jungen habe er nämlich nach dem Alter gefragt und sich im Zweifel auch den Personalausweis aushändigen lassen. Ohnehin sei die Vergewaltigung wohl nicht nur aufgrund des Alters gegeben, sondern auch, weil der 15-Jährige komplett von der Situation überrumpelt worden war.
Sie forderte eine Bestätigung des Urteils aus erster Instanz. Zudem soll dem Angeklagten verboten werden, je wieder einer Aktivität nachzugehen, in der er Kontakt zu Minderjährigen hat. Zum Zeitpunkt der Vorfälle hatte er als Lehrer und Direktionsbeauftragter im Lycée technique de Bonnevoie gearbeitet. Keines der Opfer hatte jedoch diese Schule besucht.
Eltern fragen Schadenersatz
Auf zivilrechtlichem Plan haben die Eltern jenes Jungen, der sich im Juni 2019 das Leben genommen hatte, gegen das Urteil aus erster Instanz geklagt. Ihrem Anwalt zufolge soll der Suizid des Jungen eine Folge der Handlungen gewesen sein. Den Eltern solle demnach eine höhere Summe Schadenersatz zukommen. Christian R. war auf strafrechtlichem Plan der Tod des Jungen allerdings nicht vorgeworfen worden.
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt. SH