Lebenslang für den Angeklagten
Urteil im Prozess um Mord an Ana Lopes gefallen
Luxemburg. Wegen des Mordes an Ana Lopes wurde Marco B. in erster Instanz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Richter der Kriminalkammer des Bezirksgerichtes Luxemburg hielten fest, dass der erschwerende Umstand einer vorsätzlich geplanten Tat gegeben ist.
Marco B. wird vorgeworfen, seine ehemalige Freundin und Mutter des gemeinsamen Kindes in der Nacht zum 16. Januar 2017 in Luxemburg-Bonneweg überwältigt und sie dann in ihrem eigenen Wagen nach Roussy-le-Village ins französische Grenzgebiet gefahren zu haben. Dort hatte die französische Gendarmerie am 16. Januar den ausgebrannten Wagen mit der verkohlten Leiche gefunden.
225 000 Euro Schadensersatz für die Familie
Marco B. hatte die Vorwürfe während des Prozesses von sich gewiesen. Die Ermittlungen hatten allerdings belastende Elemente gegen den 32-Jährigen hervorgebracht. So war am Tatort in Bonneweg ein Kabelbinder gefunden worden, der mit jenen übereinstimmen könnte, die sich in der Werkstatt befanden, in der der Beschuldigte arbeitete. Zudem lag in der Nähe des ausgebrannten Wagens in Roussy-le-Village eine Rolle Klebeband, an der DNS-Spuren eines männlichen Mitglieds der Familie des Angeklagten hafteten. Und auch die Telefondaten sprachen gegen den Angeklagten. Das Alibi, das sich Marco B. für die Tatzeit gegeben hatte, wurde unterdessen zwar wohl von seiner Familie bestätigt, während der Verhandlung waren allerdings Zweifel an der Glaubwürdigkeit aufgekommen.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte zum Abschluss des Prozesses zudem darauf hingewiesen, dass Marco B. die einzige Person aus dem Umfeld das Opfers
war, die ein Problem mit Ana Lopes hatte.
Für Marco B. blieb es allerdings nicht bei der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Er muss der Familie des Opfers, inklusive seinem eigenen Sohn, auch Schadenersatz in Höhe von insgesamt 225 000 Euro zukommen lassen.
Noch ist das Urteil aus erster Instanz allerdings nicht rechtskräftig. Denn alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Beschuldigte wird diese Möglichkeit aller Voraussicht nach nutzen. Dies bestätigte sein Anwalt nach der Urteilsverkündung. SH