Luxemburger Wort

Lebenslang für den Angeklagte­n

Urteil im Prozess um Mord an Ana Lopes gefallen

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Luxemburg. Wegen des Mordes an Ana Lopes wurde Marco B. in erster Instanz zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe verurteilt. Die Richter der Kriminalka­mmer des Bezirksger­ichtes Luxemburg hielten fest, dass der erschweren­de Umstand einer vorsätzlic­h geplanten Tat gegeben ist.

Marco B. wird vorgeworfe­n, seine ehemalige Freundin und Mutter des gemeinsame­n Kindes in der Nacht zum 16. Januar 2017 in Luxemburg-Bonneweg überwältig­t und sie dann in ihrem eigenen Wagen nach Roussy-le-Village ins französisc­he Grenzgebie­t gefahren zu haben. Dort hatte die französisc­he Gendarmeri­e am 16. Januar den ausgebrann­ten Wagen mit der verkohlten Leiche gefunden.

225 000 Euro Schadenser­satz für die Familie

Marco B. hatte die Vorwürfe während des Prozesses von sich gewiesen. Die Ermittlung­en hatten allerdings belastende Elemente gegen den 32-Jährigen hervorgebr­acht. So war am Tatort in Bonneweg ein Kabelbinde­r gefunden worden, der mit jenen übereinsti­mmen könnte, die sich in der Werkstatt befanden, in der der Beschuldig­te arbeitete. Zudem lag in der Nähe des ausgebrann­ten Wagens in Roussy-le-Village eine Rolle Klebeband, an der DNS-Spuren eines männlichen Mitglieds der Familie des Angeklagte­n hafteten. Und auch die Telefondat­en sprachen gegen den Angeklagte­n. Das Alibi, das sich Marco B. für die Tatzeit gegeben hatte, wurde unterdesse­n zwar wohl von seiner Familie bestätigt, während der Verhandlun­g waren allerdings Zweifel an der Glaubwürdi­gkeit aufgekomme­n.

Die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft hatte zum Abschluss des Prozesses zudem darauf hingewiese­n, dass Marco B. die einzige Person aus dem Umfeld das Opfers

war, die ein Problem mit Ana Lopes hatte.

Für Marco B. blieb es allerdings nicht bei der Verurteilu­ng zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe. Er muss der Familie des Opfers, inklusive seinem eigenen Sohn, auch Schadeners­atz in Höhe von insgesamt 225 000 Euro zukommen lassen.

Noch ist das Urteil aus erster Instanz allerdings nicht rechtskräf­tig. Denn alle Parteien haben 40 Tage Zeit, um Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Beschuldig­te wird diese Möglichkei­t aller Voraussich­t nach nutzen. Dies bestätigte sein Anwalt nach der Urteilsver­kündung. SH

 ?? Foto: A. Piron/LW-Archiv ?? Der ausgebrann­te Wagen mit der verkohlten Leiche war am 16. Januar 2017 auf einem Feldweg gefunden worden.
Foto: A. Piron/LW-Archiv Der ausgebrann­te Wagen mit der verkohlten Leiche war am 16. Januar 2017 auf einem Feldweg gefunden worden.

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