Nachwehen einer Mordaffäre
Berufungshof mit Verstoß gegen Waffengesetz befasst
Luxemburg. Wegen der Morde an Emeka O. und Florentina E. im November 2016 war Lee K. im Dezember in zweiter Instanz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, denn der Beschuldigte hat einen Kassationsantrag gestellt.
Die Ermittlungen in dem Mordfall brachten aber einen weiteren Prozess mit sich. Bei einer Hausdurchsuchung waren nämlich Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt worden. So hatte Lee K. bei sich zu Hause 14 Rohrbomben und eine gewisse Menge Pulver gelagert, ebenso wie 12 000 Schuss Munition. Ab 10 000 Schuss ist eine Sondergenehmigung erforderlich. Über eine solche verfügte Lee K. aber nicht.
In erster Instanz wurde der 38Jährige deshalb zu einer 18-monatigen Bewährungsstrafe sowie zu einer Geldbuße von 1 000 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legte er nun Berufung ein. „Ich finde, dass die Strafe zu hoch ist“, erklärte Lee K. den Richtern aus zweiter Instanz. Eine Geldstrafe oder Sozialstunden seien in seinen Augen das bessere Strafmaß. Wie die vorsitzende Richterin bemerkte, dürfte Letzteres aufgrund seines Strafregisters dabei eher schwierig sein.
Was die Vorwürfe an sich angeht, erklärte Lee K., dass die 12 000 Schuss Munition nicht alleine sein Besitz gewesen seien. Ein Teil davon – zwischen 4 500 und 5 500 Schuss – hätten seiner Schwester und seinem Vater gehört. Da die ganze Familie in einem
Haus wohnte, habe es aber wenig Sinn gemacht, sich mehrere Sicherheitsschränke zu besorgen. Deshalb sei die gesamte Munition in einem Schrank aufbewahrt worden.
Der Anwalt von Lee K., Me Rosario Grasso, betonte, dass man seinen Mandanten demnach nicht als Inhaber der gesamten 12 000 Schuss Munition bezeichnen könne. Und auch von 14 Rohrbomben könne man nicht sprechen. Denn bis auf zwei Stück seien alle leer gewesen. Eine Explosionsgefahr habe es nicht gegeben.
Bestätigung gefordert
Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft entgegnete, dass nicht ausschlaggebend sei, wer der Besitzer der Munition war, sondern wer sie aufbewahrt hatte. Und es sei auch nicht relevant, wie viele Rohrbomben denn nun gefunden worden waren.
Bei dem Prozess handele es sich um ein Nebenschlachtfeld des Mordprozesses. Lee K. habe über ein ganzes Waffenarsenal verfügt. Aufgrund dieses Ausmaßes, der Gefährlichkeit und der Attitüde des Beschuldigten sei das Strafmaß aus erster Instanz angemessen. Da Lee K. zudem wegen der Morde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde – vom Kassationsantrag hatte die Anklägerin keine Kenntnis –, sei es zudem nicht von substanzieller Essenz, ob nun eine Bewährungsstrafe von zwölf oder 18 Monaten gesprochen werde.
Die Berufungsrichter geben ihr Urteil am 27. Januar bekannt. SH