Luxemburger Wort

Becca könnte brummen

Staatsanwa­ltschaft fordert im Uhrenproze­ss 42 Monate Haft für den 58-jährigen Bauunterne­hmer

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42 Monate Gefängnis, 250 000 Euro Geldstrafe und die Konfiszier­ung von 324 Luxusuhren, das forderte der Staatsanwa­lt am Ende des fünften Verhandlun­gstages im Prozess wegen der Veruntreuu­ng von Firmengeld­ern und Geldwäsche gegen den Baupromoto­r Flavio Becca. Weil der Angeklagte nicht vorbestraf­t sei, könnte die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Staatsanwa­lt begründete das geforderte Strafmaß mit dem Wert der insgesamt 842 Uhren von rund 18 Millionen Euro. Dass „nur“324 Uhren konfiszier­t werden sollen, erklärt sich dadurch, dass 319 der 643 Zeitmesser, die während einer Hausdurchs­uchung am 20. September 2011 bei Becca beschlagna­hmt wurden, nicht Becca selbst, sondern seiner Firma Promobe Finance SPF gehören.

Die Staatsanwa­ltschaft sieht es als erwiesen an, dass die Uhren nicht, wie von Becca angegeben, dazu angeschaff­t wurden, um eine Sammlung aufzubauen. Diese Erklärung sei ohnehin erst im späteren Verlauf der Ermittlung­en angeführt worden. Sie wirft Becca zudem vor, einen in Hongkong befindlich­en Ableger von Promobe als Bad Bank, also eine Art Mülleimer für Schulden, zu nutzen.

Zuvor war es das Plädoyer von Me Grasso, Vertreter der Zivilparte­i Ikodomos. Bei Ikodomos handelt es sich um eine Gesellscha­ft von Beccas früherem Geschäftsp­artner Eric Lux, die wie Promobe an einem Fonds namens „Olos Fund“beteiligt ist, zu dem wiederum zwei Firmen gehören, die Luxusuhren erworben haben, ohne dass die Anteilseig­ner von Ikodomos davon wussten.

Dass der sonst in Unternehme­nsfragen bewanderte Becca keine Antwort auf die Frage des Richters hatte, warum nicht einfach eine eigene Gesellscha­ft für den Erwerb der Uhren gegründet wurde, lässt für Me Grasso nur einen Schluss zu: „Weil es ihm nie darum ging“.

Hähnchenve­rgleich

Wären die Uhren als Geldanlage für die jeweiligen Firmen gekauft worden, hätte diese sie nicht einfach zum Einkaufspr­eis an Promobe weiterverk­aufen dürfen. Beccas Verteidigu­ng fasste Me Grasso so zusammen: „Es ist als würden Sie ein Grillhähnc­hen klauen und dann sagen, dass es nicht gestohlen ist, weil sie das Geld haben um es später zu bezahlen.“

Der Prozess geht heute Vormittag zu Ende. MaH

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