Drastische Haftstrafen gefordert
22 und 20 Jahre Gefängnis für mutmaßliche Homejacker beantragt – keine mildernden Umstände
Luxemburg. Während die drei Anwälte der zwei Angeklagten im Prozess um mehrere Homejackings und Einbrüche im Jahr 2017 die Anklage einstimmig als gegenstandslos dargestellt hatten, legte die Vertreterin der Anklage eine beeindruckende Indizienkette vor – und forderte am Ende drastische Haftstrafen.
Es war ein brutaler Überfall auf ein über 80-jähriges Ehepaar in Belair, den zweiten, den dieses Paar binnen zwei Jahren erleben musste, der in diesem Fall die Ermittlungen auf die richtige Spur brachte. Denn das Paar hielt sich kurz zuvor in einem Einkaufszentrum auf und auf Videobildern sind die beiden Beschuldigten dort deutlich zu erkennen. „Es ist eklatant, wie sie während 45 Minuten wie Schatten an den Opfern klebten“, meinte die Anklägerin bei ihrem Strafantrag vor den Richtern.
Verräterische DNS
Und dann sei da die DNS-Spur eines Beschuldigten, die an der Weste des Opfers gesichert wurde. Es seien zwar nur drei Allele, aber jedes einzelne davon sei ganz rar. Dafür, dass alle drei bei einer Person zu finden seien, stünden die Chancen eins zu einer Million. Wenn es dann noch andere belastende Elemente gebe, dann könne es nur eine Erklärung geben: „Yassine E. ist der Täter“, so die Anklägerin.
Durch die Beschattung der Opfer in der City Concorde seien die Ermittler auch auf das Täterfahrzeug gestoßen, ein Audi A3, der mit anderen Fällen in Verbindung gebracht werden konnte. Der Wagen sei zwar auf eine fiktive Person angemeldet, die Angeklagten seien aber nachweislich damit gefahren und die Ex-Frau von Bilal H. habe das Auto einmal aus einer Polizeiverwahrung ausgelöst.
Die Auswertung der Telefonie der Beschuldigten habe dann deren Modus Operandi offengelegt. Immer wenn es zu einer der Taten
gekommen sei, die mit ihnen in Verbindung gebracht wurde, habe man beispielsweise über die Handydaten die Fahrt der Angeklagten von Paris nach Thionville nachvollziehen können – und dann sei das Telefon plötzlich ausgeschaltet worden. Bei einer Polizeikontrolle in der Schweiz habe man sehen können, dass die Beschuldigten für ihre Taten dann Billighandys genutzt hätten.
Noch mehr belastende Bilder
Bei einem der Einbrüche seien die Angeklagten darüber hinaus auf Überwachungsvideos gut als Täter zu erkennen. Bei einem anderen sei eine Fußspur gesichert worden, die zu Schuhen passe, die bei Bilal H. sichergestellt wurden und die er auch in der City Concorde trug.
Belastend auch: Auf dem Handy von Bilal H. sei zudem ein Foto einer Uhr von Patek Philippe entdeckt worden, die beim Homejacking in Strassen erbeutet wurde – ein Einzelstück, das auf Bestellung hergestellt worden war.
Zudem seien die Einbruchsspuren stets identisch und würden zum Einbruchsgeschirr passen, das in der Schweiz entdeckt wurde. Dabei habe man nur die Fälle zur Anklage gebracht, in denen gleich mehrere Indizien auf die Angeklagten hingewiesen hätten.
Neben anderen Parallelen zwischen den Taten komme dazu, dass auch die Beschreibung der Opfer der Homejackings sowohl auf die
Gegenstände passen, die in der Schweiz sichergestellt wurden, wie eben auch auf die Angeklagten selbst.
Dass die Opfer der Homejackings fast vier Jahre nach den Taten noch immer so traumatisiert seien, dass sie entweder nur mit größter Überwindung den Gerichtssaal betreten hätten, oder erst gar nicht gekommen seien, um den Tätern von damals nicht erneut gegenüberstehen zu müssen, bezeuge die Brutalität der Angeklagten.
„Niederträchtige Taten“
Für die niederträchtigen Taten, wie die Anklägerin sie nennt, forderte sie für Bilal H. eine Haftstrafe von 22 Jahren. Für Yassine E., der für einen der Homejackings ein wasserdichtes Alibi in einem Pariser Gefängnis hat, beantragte sie 20 Jahre Haft. Mildernde Umstände machte sie keine geltend.
Bilal H. meinte im Anschluss, als er das letzte Wort vor den Richtern erhielt, er sei nicht der Mann, den die Vertreterin der Anklage beschreibe. Er sei unschuldig. Yassine E. sah das ebenso. „Man könnte meinten, die Anklägerin habe den Prozess gar nicht verfolgt“, polterte er sichtlich genervt und fügt hinzu: „Ich verstehe das Leiden der Opfer, aber es ist nicht durch meine Verurteilung, dass es aufhört. Denn ich bin unschuldig!“
Das Urteil der 13. Kriminalkammer ergeht am 11. Februar.