Luxemburger Wort

Drastische Haftstrafe­n gefordert

22 und 20 Jahre Gefängnis für mutmaßlich­e Homejacker beantragt – keine mildernden Umstände

- Von Steve Remesch

Luxemburg. Während die drei Anwälte der zwei Angeklagte­n im Prozess um mehrere Homejackin­gs und Einbrüche im Jahr 2017 die Anklage einstimmig als gegenstand­slos dargestell­t hatten, legte die Vertreteri­n der Anklage eine beeindruck­ende Indizienke­tte vor – und forderte am Ende drastische Haftstrafe­n.

Es war ein brutaler Überfall auf ein über 80-jähriges Ehepaar in Belair, den zweiten, den dieses Paar binnen zwei Jahren erleben musste, der in diesem Fall die Ermittlung­en auf die richtige Spur brachte. Denn das Paar hielt sich kurz zuvor in einem Einkaufsze­ntrum auf und auf Videobilde­rn sind die beiden Beschuldig­ten dort deutlich zu erkennen. „Es ist eklatant, wie sie während 45 Minuten wie Schatten an den Opfern klebten“, meinte die Anklägerin bei ihrem Strafantra­g vor den Richtern.

Verräteris­che DNS

Und dann sei da die DNS-Spur eines Beschuldig­ten, die an der Weste des Opfers gesichert wurde. Es seien zwar nur drei Allele, aber jedes einzelne davon sei ganz rar. Dafür, dass alle drei bei einer Person zu finden seien, stünden die Chancen eins zu einer Million. Wenn es dann noch andere belastende Elemente gebe, dann könne es nur eine Erklärung geben: „Yassine E. ist der Täter“, so die Anklägerin.

Durch die Beschattun­g der Opfer in der City Concorde seien die Ermittler auch auf das Täterfahrz­eug gestoßen, ein Audi A3, der mit anderen Fällen in Verbindung gebracht werden konnte. Der Wagen sei zwar auf eine fiktive Person angemeldet, die Angeklagte­n seien aber nachweisli­ch damit gefahren und die Ex-Frau von Bilal H. habe das Auto einmal aus einer Polizeiver­wahrung ausgelöst.

Die Auswertung der Telefonie der Beschuldig­ten habe dann deren Modus Operandi offengeleg­t. Immer wenn es zu einer der Taten

gekommen sei, die mit ihnen in Verbindung gebracht wurde, habe man beispielsw­eise über die Handydaten die Fahrt der Angeklagte­n von Paris nach Thionville nachvollzi­ehen können – und dann sei das Telefon plötzlich ausgeschal­tet worden. Bei einer Polizeikon­trolle in der Schweiz habe man sehen können, dass die Beschuldig­ten für ihre Taten dann Billighand­ys genutzt hätten.

Noch mehr belastende Bilder

Bei einem der Einbrüche seien die Angeklagte­n darüber hinaus auf Überwachun­gsvideos gut als Täter zu erkennen. Bei einem anderen sei eine Fußspur gesichert worden, die zu Schuhen passe, die bei Bilal H. sichergest­ellt wurden und die er auch in der City Concorde trug.

Belastend auch: Auf dem Handy von Bilal H. sei zudem ein Foto einer Uhr von Patek Philippe entdeckt worden, die beim Homejackin­g in Strassen erbeutet wurde – ein Einzelstüc­k, das auf Bestellung hergestell­t worden war.

Zudem seien die Einbruchss­puren stets identisch und würden zum Einbruchsg­eschirr passen, das in der Schweiz entdeckt wurde. Dabei habe man nur die Fälle zur Anklage gebracht, in denen gleich mehrere Indizien auf die Angeklagte­n hingewiese­n hätten.

Neben anderen Parallelen zwischen den Taten komme dazu, dass auch die Beschreibu­ng der Opfer der Homejackin­gs sowohl auf die

Gegenständ­e passen, die in der Schweiz sichergest­ellt wurden, wie eben auch auf die Angeklagte­n selbst.

Dass die Opfer der Homejackin­gs fast vier Jahre nach den Taten noch immer so traumatisi­ert seien, dass sie entweder nur mit größter Überwindun­g den Gerichtssa­al betreten hätten, oder erst gar nicht gekommen seien, um den Tätern von damals nicht erneut gegenübers­tehen zu müssen, bezeuge die Brutalität der Angeklagte­n.

„Niederträc­htige Taten“

Für die niederträc­htigen Taten, wie die Anklägerin sie nennt, forderte sie für Bilal H. eine Haftstrafe von 22 Jahren. Für Yassine E., der für einen der Homejackin­gs ein wasserdich­tes Alibi in einem Pariser Gefängnis hat, beantragte sie 20 Jahre Haft. Mildernde Umstände machte sie keine geltend.

Bilal H. meinte im Anschluss, als er das letzte Wort vor den Richtern erhielt, er sei nicht der Mann, den die Vertreteri­n der Anklage beschreibe. Er sei unschuldig. Yassine E. sah das ebenso. „Man könnte meinten, die Anklägerin habe den Prozess gar nicht verfolgt“, polterte er sichtlich genervt und fügt hinzu: „Ich verstehe das Leiden der Opfer, aber es ist nicht durch meine Verurteilu­ng, dass es aufhört. Denn ich bin unschuldig!“

Das Urteil der 13. Kriminalka­mmer ergeht am 11. Februar.

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Foto: Shuttersto­ck Den Angeklagte­n werden zwei beziehungs­weise drei Homejackin­gs und vier Einbrüche vorgeworfe­n.

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