Urteil im BeccaProzess am 4. März
Am 4. März wird das Urteil im Uhrenprozess gegen Flavio Becca fallen. Dies teilte der Richter gestern am letzten von insgesamt sechs Verhandlungstagen mit. Dem 58jährigen Bauunternehmer werden Veruntreuung von Firmengeldern sowie Geldwäsche vorgeworfen. Ihm drohen bis zu 42 Monate Haft, eine Geldstrafe von 250 000 Euro sowie die Konfiszierung von 324 Luxusuhren. Die Gefängnisstrafe könnte jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden. Insgesamt geht es im Prozess um den Erwerb von 842 Luxusuhren im Wert von rund 18 Millionen Euro zwischen 2004 und 2011 sowie die Frage, aus welchem Grund und von wem diese gekauft wurden.
Gestern war es noch einmal an Beccas Hauptverteidiger, Me Hervé Temime, auf die Ausführungen von Staatsanwalt Guy Breistroff vom Vortag zu reagieren. „Herr Becca hat sich in den teilweise sehr heftigen Ausführungen des Staatsanwalts überhaupt nicht wiedererkannt“, so der Verteidiger, der
Flavio Becca am dritten Prozesstag.
noch einmal Beccas beruflichen Erfolg unterstrich, auf den dieser stolz sein könne und der auf dessen ständigem Einsatz fuße. Für Me Temime steht fest, dass durch den Kauf der Uhren niemand zu Schaden gekommen sei und sein Mandant niemanden bestohlen habe. Becca habe Schulden bei der Firma Promobe Finance Hongkong, die er auch begleichen werde. Bei dieser Gesellschaft handele es sich denn auch nicht um einen „Mülleimer für Schulden der Beccas“, wie es der Staatsanwalt ausgedrückt hatte, sondern um das finanzielle Zentrum des Firmengeflechts. Auch von Verschleierung könne keine Rede sein, da der Kauf der Uhren transparent dokumentiert sei, was sogar einer der beiden Zeugen ausgesagt habe. Me Temime ließ ebenfalls nicht gelten, dass die Firmen durch den Kauf der Uhren einem besonders hohen Risiko ausgesetzt gewesen seien, selbst wenn es sich dabei nicht um deren Kerngeschäft handele. Nicht nachvollziehen konnte er den Vorwurf von Me Rosario Grasso, dem Vertreter der Zivilpartei Ikodomos, einer Gesellschaft von Beccas früherem Geschäftspartner Eric Lux, dass einige von Beccas Firmen die erworbenen Uhren lediglich zum Einkaufspreis an Promobe Finance SPF weiterverkauft hatten, anstatt durch die Transaktion einen Gewinn zu erzielen. Da alle Gesellschaften zu einer Firmengruppe gehörten, sei dies völlig normal.
Nach der Urteilsverkündung am 4. März bleiben Becca 40 Tage Zeit, um gegebenenfalls Einspruch einzulegen. MaH