Luxemburger Wort

Ums Ersparte gebracht

Vor Gericht: Vorbestraf­ter Geschäftsm­ann betrügt ältere Frau um mehr als 900 000 Euro

- Von Maximilian Richard

Luxemburg. 40 Jahre Erfahrung habe er im Immobilien­geschäft – weltweit. Sein Unternehme­n sei unter anderem für den Bau des Trump Towers in New York verantwort­lich gewesen, Donald Trump nenne er einen Freund. Von den beiden gäbe es sogar ein Foto. Beide Arm an Arm, lachend. „Wenn Sie möchten, kann ich es Ihnen mitbringen“, so der Angeklagte zum vorsitzend­en Richter der siebten Strafkamme­r.

Weder Trump noch der Papst

Dieser zeigte sich von der Selbstinsz­enierung des Mannes allerdings nicht beeindruck­t. Ein solches Foto würde wohl kaum über Schuld oder Unschuld in diesem Verfahren entscheide­n, meinte der Richter. Sogar wenn er den Papst getroffen hätte, würde dies nicht die Absolution für ihn bedeuten.

Abus de faiblesse und Betrug lauteten nur zwei von mehreren Anklagepun­kten, wegen der der Mann sich vor dem Bezirksger­icht Luxemburg verantwort­en muss. Im Jahr 2015 soll er eine damals 93jährigen Dame durch Betrug um ihre gesamten Ersparniss­e gebracht haben.

Der Mann steht im Übrigen nicht zum ersten Mal vor Gericht. 2017 wurde er als Kopf hinter einer der bedeutends­ten Betrugsaff­ären der jüngsten Vergangenh­eit in Frankreich zu einer Haftstrafe verurteilt. Etwa 5 000 Personen hatten sich in der Hoffnung, einfach Steuern sparen zu können, auf den Betrüger eingelasse­n. Die Schadenssu­mme betrug am Ende 56 Millionen Euro.

Ein Zimmer in einer Luxusvilla

Der Fall, der nun vor dem Bezirksger­icht Luxemburg verhandelt wird, hat mit diesen Straftaten allerdings nichts zu tun. Er nimmt seinen Anfang, als der Neffe der Frau, die damals in Südfrankre­ich lebt, für sie eine zeitweilig­e Unterkunft in Luxemburg sucht. Dabei stößt der Mann auf Jacques S., der ihm in seinem luxuriösen 600-Quadratmet­er-Haus ein Zimmer für seine Tante vermietet – für 900 Euro im Monat.

Im Laufe der Zeit sprechen der Neffe und Jacques S. über Geld – und die Ersparniss­e der Frau. Jacques S. soll angeboten haben, sich um die Vermögensv­erwaltung der Frau zu kümmern: Es ist die Rede von Investitio­nen in den Immobilien­markt. Für eine Anleihe von 900 000 Euro soll die Frau monatliche Zahlungen in Höhe von 6 000 Euro erhalten.

Die 93-Jährige stimmt zu: Jacques S. beauftragt einen Anwalt, der die Lebensvers­icherung der Frau auflöst, macht bei einem Notar einen Termin aus, um einen Vertrag mit der Frau zu unterzeich­nen.

Als die Frau dann die 900 000 Euro auf ein Konto überweist, läuten in einer Postfilial­e in Mersch bei den Beamten die Alarmglock­en. Die Cellule de renseignem­ent financier wird eingeschal­tet, am Anfang liegen aber nicht genug Anhaltspun­kte vor, um die Überweisun­g zu verhindern. Es werden jedoch weitere Ermittlung­en vom Parquet économique eingeleite­t.

Opfer sehr naiv

Diese deuten unter anderem darauf hin, dass das inzwischen verstorben­e Opfer sich wohl dem Ausmaß seiner Handlungen nicht bewusst war. Wie die leitende Ermittleri­n der Kriminalpo­lizei vor Gericht erklärte, habe die Frau beim Verhör zwar einen klaren Eindruck gemacht, allerdings habe sie geglaubt, dass es sich um eine Anleihe von etwa 360 000 belgischen Franken handele – also rund 9 000 Euro.

Der Frau erzählte den Ermittlern, dass die Vermögensv­erwaltung ihr ein Dorn im Auge gewesen sei. Deshalb sei sie zunächst damit einverstan­den gewesen, dass Jacques S. sich um alles kümmere. Laut der Ermittleri­n seien sowohl der Neffe als auch die Frau sehr naiv gewesen. Sie hätten sich von Jacques S. blenden lassen.

Die versproche­nen Zahlungen habe die Frau denn auch nur kurze Zeit erhalten, so die Ermittlung­en. Das Geld sei außerdem nicht wie angekündig­t in Immobilien geflossen, sondern von Jacques S. für zwei weitere Anleihen in Höhe von insgesamt 500 000 Euro im Zuge einer Restaurant­gründung und den Kauf eines Fahrzeuges genutzt worden. Des Weiteren soll er seine Vollmacht über die Konten der Frau ausgenutzt haben, um weitere fragwürdig­e Zahlungen zu tätigen.

Der Angeklagte sieht sich allerdings nicht in der Schuld. Wie er vor Gericht immer wieder betonte, habe er weder den Neffen noch die ältere Frau hinters Licht geführt. Alles sei mit rechten Dingen zugegangen. Es habe sich um ein einfaches Darlehen zwischen Privatpers­onen gehandelt. Laut dem Anwalt des Mannes untermauer­e das Ermittlung­sdossier sogar die Unschuld seines Mandanten. Er forderte dementspre­chen einen Freispruch für den Angeklagte­n.

Vier Jahre Haft beantragt

„Verbrechen darf sich nicht auszahlen“, lauteten derweil die abschließe­nden Worte des Strafantra­ges der Vertreteri­n der Anklage. Der Modus Operandi des Angeklagte­n sei perfide. Mit großer kriminelle­r Energie habe er die ältere Dame getäuscht und ausgenutzt. Sie habe bei dem Mann gewohnt, sei wie ein Fisch in einem Netz gefangen gewesen und hätte sich nicht befreien können. Er habe indes mit ihrem Geld seinen teuren Lebensstil finanziert. Die Anklägerin forderte deswegen eine vierjährig­e Haftstrafe, eine angemessen­e Geldstrafe und die Beschlagna­hmung von 243 000 Euro.

Das Urteil der Strafkamme­r ergeht am 25. Februar.

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Foto: Lex Kleren Die Vertreteri­n der Anklage sprach von einem äußerst perfiden Tatmuster und forderte vier Jahre Haft für den Angeklagte­n.

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