Ums Ersparte gebracht
Vor Gericht: Vorbestrafter Geschäftsmann betrügt ältere Frau um mehr als 900 000 Euro
Luxemburg. 40 Jahre Erfahrung habe er im Immobiliengeschäft – weltweit. Sein Unternehmen sei unter anderem für den Bau des Trump Towers in New York verantwortlich gewesen, Donald Trump nenne er einen Freund. Von den beiden gäbe es sogar ein Foto. Beide Arm an Arm, lachend. „Wenn Sie möchten, kann ich es Ihnen mitbringen“, so der Angeklagte zum vorsitzenden Richter der siebten Strafkammer.
Weder Trump noch der Papst
Dieser zeigte sich von der Selbstinszenierung des Mannes allerdings nicht beeindruckt. Ein solches Foto würde wohl kaum über Schuld oder Unschuld in diesem Verfahren entscheiden, meinte der Richter. Sogar wenn er den Papst getroffen hätte, würde dies nicht die Absolution für ihn bedeuten.
Abus de faiblesse und Betrug lauteten nur zwei von mehreren Anklagepunkten, wegen der der Mann sich vor dem Bezirksgericht Luxemburg verantworten muss. Im Jahr 2015 soll er eine damals 93jährigen Dame durch Betrug um ihre gesamten Ersparnisse gebracht haben.
Der Mann steht im Übrigen nicht zum ersten Mal vor Gericht. 2017 wurde er als Kopf hinter einer der bedeutendsten Betrugsaffären der jüngsten Vergangenheit in Frankreich zu einer Haftstrafe verurteilt. Etwa 5 000 Personen hatten sich in der Hoffnung, einfach Steuern sparen zu können, auf den Betrüger eingelassen. Die Schadenssumme betrug am Ende 56 Millionen Euro.
Ein Zimmer in einer Luxusvilla
Der Fall, der nun vor dem Bezirksgericht Luxemburg verhandelt wird, hat mit diesen Straftaten allerdings nichts zu tun. Er nimmt seinen Anfang, als der Neffe der Frau, die damals in Südfrankreich lebt, für sie eine zeitweilige Unterkunft in Luxemburg sucht. Dabei stößt der Mann auf Jacques S., der ihm in seinem luxuriösen 600-Quadratmeter-Haus ein Zimmer für seine Tante vermietet – für 900 Euro im Monat.
Im Laufe der Zeit sprechen der Neffe und Jacques S. über Geld – und die Ersparnisse der Frau. Jacques S. soll angeboten haben, sich um die Vermögensverwaltung der Frau zu kümmern: Es ist die Rede von Investitionen in den Immobilienmarkt. Für eine Anleihe von 900 000 Euro soll die Frau monatliche Zahlungen in Höhe von 6 000 Euro erhalten.
Die 93-Jährige stimmt zu: Jacques S. beauftragt einen Anwalt, der die Lebensversicherung der Frau auflöst, macht bei einem Notar einen Termin aus, um einen Vertrag mit der Frau zu unterzeichnen.
Als die Frau dann die 900 000 Euro auf ein Konto überweist, läuten in einer Postfiliale in Mersch bei den Beamten die Alarmglocken. Die Cellule de renseignement financier wird eingeschaltet, am Anfang liegen aber nicht genug Anhaltspunkte vor, um die Überweisung zu verhindern. Es werden jedoch weitere Ermittlungen vom Parquet économique eingeleitet.
Opfer sehr naiv
Diese deuten unter anderem darauf hin, dass das inzwischen verstorbene Opfer sich wohl dem Ausmaß seiner Handlungen nicht bewusst war. Wie die leitende Ermittlerin der Kriminalpolizei vor Gericht erklärte, habe die Frau beim Verhör zwar einen klaren Eindruck gemacht, allerdings habe sie geglaubt, dass es sich um eine Anleihe von etwa 360 000 belgischen Franken handele – also rund 9 000 Euro.
Der Frau erzählte den Ermittlern, dass die Vermögensverwaltung ihr ein Dorn im Auge gewesen sei. Deshalb sei sie zunächst damit einverstanden gewesen, dass Jacques S. sich um alles kümmere. Laut der Ermittlerin seien sowohl der Neffe als auch die Frau sehr naiv gewesen. Sie hätten sich von Jacques S. blenden lassen.
Die versprochenen Zahlungen habe die Frau denn auch nur kurze Zeit erhalten, so die Ermittlungen. Das Geld sei außerdem nicht wie angekündigt in Immobilien geflossen, sondern von Jacques S. für zwei weitere Anleihen in Höhe von insgesamt 500 000 Euro im Zuge einer Restaurantgründung und den Kauf eines Fahrzeuges genutzt worden. Des Weiteren soll er seine Vollmacht über die Konten der Frau ausgenutzt haben, um weitere fragwürdige Zahlungen zu tätigen.
Der Angeklagte sieht sich allerdings nicht in der Schuld. Wie er vor Gericht immer wieder betonte, habe er weder den Neffen noch die ältere Frau hinters Licht geführt. Alles sei mit rechten Dingen zugegangen. Es habe sich um ein einfaches Darlehen zwischen Privatpersonen gehandelt. Laut dem Anwalt des Mannes untermauere das Ermittlungsdossier sogar die Unschuld seines Mandanten. Er forderte dementsprechen einen Freispruch für den Angeklagten.
Vier Jahre Haft beantragt
„Verbrechen darf sich nicht auszahlen“, lauteten derweil die abschließenden Worte des Strafantrages der Vertreterin der Anklage. Der Modus Operandi des Angeklagten sei perfide. Mit großer krimineller Energie habe er die ältere Dame getäuscht und ausgenutzt. Sie habe bei dem Mann gewohnt, sei wie ein Fisch in einem Netz gefangen gewesen und hätte sich nicht befreien können. Er habe indes mit ihrem Geld seinen teuren Lebensstil finanziert. Die Anklägerin forderte deswegen eine vierjährige Haftstrafe, eine angemessene Geldstrafe und die Beschlagnahmung von 243 000 Euro.
Das Urteil der Strafkammer ergeht am 25. Februar.