Luxemburger Wort

Lebensmitt­el: Mehr Transparen­z gefordert

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Die Richtung stimmt, aber es bleibt noch viel Luft nach oben, so lautet das Fazit einer gemeinsame­n Analyse von Mouvement écologique (Méco) und Lëtzebuerg­er Landjugend a Jongbauere­n (LLJ) zum geplanten neuen Zertifizie­rungs- und Qualitätss­ystem für Lebensmitt­el. Laut EU-Vorgaben dürfen solche Labels künftig nur erteilt werden, wenn bei der Lebensmitt­elherstell­ung Kriterien erfüllt werden, die über die gesetzlich­en Vorgaben hinausgehe­n. Hierzuland­e werden die Lebensmitt­el dann mit „Luxembourg – Agréé par l'Etat“gekennzeic­hnet. Méco und LLJ stören sich aber daran, dass hier große Unterschie­de bei der Qualität herrschen können. Es steht den Produktion­sgemeinsch­aften nämlich frei, ob ihnen die Basiskrite­rien ausreichen, oder sie einen strengeren Maßstab anlegen, was aber zu keinem Unterschie­d bei der Zertifizie­rung führt. Zwar könne der Konsument die Details via App nachprüfen, dies entspreche aber keinem einfachere­n Informatio­nszugang. Als „weiteres No Go“wird der ziemlich weit gefasste Regionalit­ätsbegriff bezeichnet. Es reicht nämlich, dass sich der Firmensitz in einem Umkreis von 250 Kilometern befindet. Das bedeutet, dass beispielsw­eise eine Firma aus Portugal oder Rumänien, die ihren Sitz in Brüssel hat, ihre Produkte unter dem luxemburgi­schen Label vertreiben darf.

Zu den zahlreiche­n Verbesseru­ngsvorschl­ägen von Méco und LLJ gehört, dass kleine innovative Betriebe angesichts des hohen administra­tiven Aufwands während des Zertifizie­rungsproze­sses aktiv vom Staat unterstütz­t werden. Es sollten außerdem zusätzlich­e Qualitätsk­riterien eingeführt werden.

Der Forderungs­katalog umfasst satte 15 Seiten.

Diese verteilen sich auf die drei Säulen Geschmacks­qualität, Regionalit­ät und Umweltvert­räglichkei­t respektive Tierwohl. Bei der Umweltvert­räglichkei­t fehlten aber Kriterien wie Abfallverm­eidung bei Produktion und Transport oder Anti-Verschwend­ungsmaßnah­men. Auch müssten die drei Säulen unterschie­dlich gewichtet werden.

Das Ziel der neuen Gesetzgebu­ng müsse unter anderem darin bestehen, die Produktion biologisch­er und regionaler Lebensmitt­el zu fördern, beispielsw­eise durch einen erhöhten Absatz in öffentlich­en Kantinen und eine bessere Vermarktun­g. Darüber hinaus solle der Landwirtsc­haft ermöglicht werden, ihren Beitrag zum Erhalt der Biodiversi­tät, der Landschaft und zum Respekt des Tierschutz­es zu leisten. MaH

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Foto: Marc Hoscheid

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