Brüssel setzt Ungarn Ultimatum
EU-Kommission: Neues Verfahren wegen NGO-Gesetz
Brüssel. Ungarn widersetzt sich nach Ansicht der EU-Kommission einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Umgang mit Nichtregierungsorganisationen. Deshalb leitete die Brüsseler Behörde gestern ein neues Verfahren gegen Ungarn ein. Lenkt die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orbán nicht ein, drohen dem Land hohe Geldstrafen.
„Der Europäische Gerichtshof war deutlich – die von der ungarischen Regierung verhängten Einschränkungen für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft sind nicht in Einklang mit EU-Recht“, sagte EUKommissionsvize Vera Jourova. Deshalb mache man nun diesen „entschiedenen Schritt“. NGOs seien ein unverzichtbarer Teil unserer Demokratien. „Wir müssen sie unterstützen, nicht bekämpfen.“Ungarn müsse nun innerhalb von zwei Monaten alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen, um dem EuGH-Urteil vom Juni zu entsprechen, forderte die Brüsseler Behörde. Andernfalls könnte sie den Fall erneut vor das höchste EU-Gericht bringen und finanzielle Sanktionen fordern. Das neue Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ist auch ein Zeichen dafür, dass die EU-Kommission die Geduld mit dem mitteleuropäischen Land verliert. Die EU-Kommission klagte in den vergangenen Jahren mehrfach erfolgreich gegen Ungarn vor dem EuGH.
Das nun betroffene NGO-Gesetz sieht vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen. Die Informationen werden online veröffentlicht. Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, sie seien eine „aus dem Ausland unterstützte Organisation“. Kritikern zufolge ist das Gesetz auf den USInvestor und Großspender George Soros zugeschnitten. dpa