Luxemburger Wort

Brüssel setzt Ungarn Ultimatum

EU-Kommission: Neues Verfahren wegen NGO-Gesetz

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Brüssel. Ungarn widersetzt sich nach Ansicht der EU-Kommission einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs zum Umgang mit Nichtregie­rungsorgan­isationen. Deshalb leitete die Brüsseler Behörde gestern ein neues Verfahren gegen Ungarn ein. Lenkt die rechtsnati­onale Regierung von Ministerpr­äsident Viktor Orbán nicht ein, drohen dem Land hohe Geldstrafe­n.

„Der Europäisch­e Gerichtsho­f war deutlich – die von der ungarische­n Regierung verhängten Einschränk­ungen für die Finanzieru­ng von Organisati­onen der Zivilgesel­lschaft sind nicht in Einklang mit EU-Recht“, sagte EUKommissi­onsvize Vera Jourova. Deshalb mache man nun diesen „entschiede­nen Schritt“. NGOs seien ein unverzicht­barer Teil unserer Demokratie­n. „Wir müssen sie unterstütz­en, nicht bekämpfen.“Ungarn müsse nun innerhalb von zwei Monaten alle erforderli­chen Maßnahmen umsetzen, um dem EuGH-Urteil vom Juni zu entspreche­n, forderte die Brüsseler Behörde. Andernfall­s könnte sie den Fall erneut vor das höchste EU-Gericht bringen und finanziell­e Sanktionen fordern. Das neue Vertragsve­rletzungsv­erfahren gegen Ungarn ist auch ein Zeichen dafür, dass die EU-Kommission die Geduld mit dem mitteleuro­päischen Land verliert. Die EU-Kommission klagte in den vergangene­n Jahren mehrfach erfolgreic­h gegen Ungarn vor dem EuGH.

Das nun betroffene NGO-Gesetz sieht vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem Schwellenw­ert bei den ungarische­n Behörden registrier­en lassen müssen. Die Informatio­nen werden online veröffentl­icht. Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentl­ichungen angeben, sie seien eine „aus dem Ausland unterstütz­te Organisati­on“. Kritikern zufolge ist das Gesetz auf den USInvestor und Großspende­r George Soros zugeschnit­ten. dpa

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