Luxemburger Wort

Mit Absicht gehandelt

Tödliche Messerstic­he in Dalheim im Dezember 2017: Angeklagte­m drohen 22 Jahre Gefängnis

- Von Sophie Hermes

Luxemburg. Der Beschuldig­te habe wohl vor Gericht gesagt, dass er nicht die Absicht hatte, seinen Stiefvater zu töten. Der Tatablauf spreche aber eine andere Sprache. Denn der Beschuldig­te habe nicht nur einmal mit voller Kraft zugestoche­n, sondern gleich zweimal – einmal davon in die Herzregion. Somit sei der Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft zufolge der Tatbestand der vorsätzlic­hen Tötung gegeben. Denn letztendli­ch war es dieser zehn Zentimeter tiefe Stich, der am 22. Dezember 2017 in Dalheim zum Tod des Opfers führte – und den mittlerwei­le 26jährigen Ernol D. vor Gericht brachte.

Einig sind sich alle Parteien, dass es am 22. Dezember 2017 kurz nach Mittag im Eingangsbe­reich des Hauses zwischen Ernol D. und seinem Stiefvater zu einem Streit gekommen war. Wie genau es in der Folge zu den Messerstic­hen gekommen war, sei eine wichtige Frage, betonte die Anklägerin. Der Beschuldig­te hatte stets erklärt, dass er zuerst von seinem Stiefvater angegriffe­n und verletzt worden sei und anschließe­nd in Notwehr gehandelt hätte.

Selbstverl­etzungen nach der Tat

Dem wollte die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft keinen Glauben schenken. Damit man von Notwehr sprechen könne, hätte es zunächst einen gewalttäti­gen Angriff auf Ernol D. geben müssen. Dieser sei in diesem Fall jedoch nicht erfolgt.

Die Anklägerin ist demnach der Auffassung, dass Ernol D. das Messer genommen und als Erster zugestoche­n haben soll. Hierfür spreche der Umstand, dass der Beschuldig­te von seiner Position während des Streits aus eher Zugriff auf jene Kommode hatte, in der sich die Stichwaffe befunden haben soll. Zudem wurde die Schutzhüll­e des Messers nach der

Tat in der Hosentasch­e des Beschuldig­ten gefunden. Und auch die Blutspuren würden darauf hindeuten, dass im Erdgeschos­s lediglich der Stiefvater das Opfer war. Ernol D. soll erst im ersten Stock verletzt worden sein – demnach müsste er sich die Stiche im Brustberei­ch selbst zugefügt haben.

Gegen Ernol D. spreche auch sein Verhalten nach der Tat. So habe er keine Reue gezeigt, sondern sei darum bemüht gewesen, das Bild der Familie zu beschmutze­n. Er habe seinen Stiefvater als Tyrann und seine Mutter als Lügnerin bezeichnet.

Dafür, dass es sich um eine geplante Tat gehandelt hätte, habe sie aber keine Beweise, erklärte die Vertreteri­n der Staatsanwa­lt weiter. Dennoch handele es sich um eine schwerwieg­ende Tat, wofür sie eine 22-jährige Freiheitss­trafe forderte.

Das Urteil der Kriminalka­mmer ergeht am 24. März.

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Foto: Lex Kleren Die Richter aus erster Instanz werden ihr Urteil am 24. März bekannt geben.

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