Mit Absicht gehandelt
Tödliche Messerstiche in Dalheim im Dezember 2017: Angeklagtem drohen 22 Jahre Gefängnis
Luxemburg. Der Beschuldigte habe wohl vor Gericht gesagt, dass er nicht die Absicht hatte, seinen Stiefvater zu töten. Der Tatablauf spreche aber eine andere Sprache. Denn der Beschuldigte habe nicht nur einmal mit voller Kraft zugestochen, sondern gleich zweimal – einmal davon in die Herzregion. Somit sei der Vertreterin der Staatsanwaltschaft zufolge der Tatbestand der vorsätzlichen Tötung gegeben. Denn letztendlich war es dieser zehn Zentimeter tiefe Stich, der am 22. Dezember 2017 in Dalheim zum Tod des Opfers führte – und den mittlerweile 26jährigen Ernol D. vor Gericht brachte.
Einig sind sich alle Parteien, dass es am 22. Dezember 2017 kurz nach Mittag im Eingangsbereich des Hauses zwischen Ernol D. und seinem Stiefvater zu einem Streit gekommen war. Wie genau es in der Folge zu den Messerstichen gekommen war, sei eine wichtige Frage, betonte die Anklägerin. Der Beschuldigte hatte stets erklärt, dass er zuerst von seinem Stiefvater angegriffen und verletzt worden sei und anschließend in Notwehr gehandelt hätte.
Selbstverletzungen nach der Tat
Dem wollte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft keinen Glauben schenken. Damit man von Notwehr sprechen könne, hätte es zunächst einen gewalttätigen Angriff auf Ernol D. geben müssen. Dieser sei in diesem Fall jedoch nicht erfolgt.
Die Anklägerin ist demnach der Auffassung, dass Ernol D. das Messer genommen und als Erster zugestochen haben soll. Hierfür spreche der Umstand, dass der Beschuldigte von seiner Position während des Streits aus eher Zugriff auf jene Kommode hatte, in der sich die Stichwaffe befunden haben soll. Zudem wurde die Schutzhülle des Messers nach der
Tat in der Hosentasche des Beschuldigten gefunden. Und auch die Blutspuren würden darauf hindeuten, dass im Erdgeschoss lediglich der Stiefvater das Opfer war. Ernol D. soll erst im ersten Stock verletzt worden sein – demnach müsste er sich die Stiche im Brustbereich selbst zugefügt haben.
Gegen Ernol D. spreche auch sein Verhalten nach der Tat. So habe er keine Reue gezeigt, sondern sei darum bemüht gewesen, das Bild der Familie zu beschmutzen. Er habe seinen Stiefvater als Tyrann und seine Mutter als Lügnerin bezeichnet.
Dafür, dass es sich um eine geplante Tat gehandelt hätte, habe sie aber keine Beweise, erklärte die Vertreterin der Staatsanwalt weiter. Dennoch handele es sich um eine schwerwiegende Tat, wofür sie eine 22-jährige Freiheitsstrafe forderte.
Das Urteil der Kriminalkammer ergeht am 24. März.