24 Sprengsätze, elf Beschuldigte
Bis zum Prozessauftakt am 25. Februar 2013 haben die meisten Zeitzeugen nur noch vage Erinnerungen an die Attentatsserie, die das Großherzogtum Mitte der 1980er-Jahre erschütterte. Zudem ist das, was zu diesem Zeitpunkt bekannt ist, oftmals von Gerüchten und Verschwörungstheorien geprägt. Der Prozess läuft 16 Monate, dann wird das Gerichtsverfahren am 2. Juli 2014 unterbrochen: Weil mehrere Personen sich derart verhalten haben, dass sie von der Staatsanwaltschaft nicht mehr als Zeuge betrachtet werden können, sondern zu den Verdächtigen gezählt werden müssen. Sie alle gehören zum Dunstkreis der Bommeleeër: Zwischen dem 30. Mai 1984 und dem 25. März 1986 explodieren im Großherzogtum insgesamt 24 Sprengsätze. Während zunächst der Anschein einer Erpressung eines staatlichen Energieversorgers erweckt wird, zeigt sich hinter den Kulissen bald, dass die Täter ganz andere Ziele verfolgen. Aus heutiger Sicht scheint es zweifellos so gewesen zu sein, dass die Täter lediglich ein perfides Spiel im Sinn hatten mit dem Ziel, die Ohnmacht der Staatsmacht öffentlich vorzuführen. Die Anschlagsserie bleibt ungeklärt. Kurz nach der Jahrtausendwende wird der
Bommeleeër-Fall dann aber Gegenstand von Cold-Case-Ermittlungen, welche bald auf die Spur eines Inside-Jobs und zu einem kleinen Kreis von Verdächtigen aus der Gendarmerie-Eliteeinheit Brigade Mobile (BMG) führen. Zwei ehemalige Mitglieder, Marc Scheer und Jos Wilmes, machen sich dann im Herbst 2007 bei Verhören derart verdächtig, dass die Staatsanwaltschaft entscheidet, Anklage zu erheben – fünf Jahre später beginnt der Prozess gegen sie. Nach 177 Verhandlungstagen wird die Anklage dann erweitert: Ex-BMG-Mitglied Marcel Weydert, sowie den ehemaligen Bommeleeër-Ermittlern Guillaume Büchler, Paul Haan und Lucien Linden wird eidliche Falschaussage im Prozess vorgeworfen. Gar als Mittäter und Komplizen sind die fünf ehemaligen Führungskräfte der Gendarmerie, Charles Bourg, Aloyse Harpes, Pierre Reuland, Armand Schockweiler und Guy Stebens, beschuldigt. Der mit dem Sachverhalt befasste Untersuchungsrichter vertritt die Ansicht, dass die Attentate ohne ihren Schutz, ihren Rat und ihre Führung nicht möglich gewesen wären.
Alle Berichte des „Luxemburger Wort“über den Fall finden Sie in unserem Bommeleeër-Dossier: