Luxemburger Wort

Rettung vor dem Aus

Ambulanter Palliativp­flegediens­t des Centre Hospitalie­r du Nord bleibt weiterhin bestehen

- Von Arlette Schmit

Ettelbrück. Vor fast 22 Jahren, am 1. März 1999, startete das Ettelbrück­er Krankenhau­s ein Pilotproje­kt, das schwerstkr­anken Menschen den Wunsch erfüllte, ihr Lebensende zu Hause im Kreis ihrer Familie, Freunde und Bekannten zu erleben. Ein Dienst, dem nun kurzfristi­g das Aus drohte.

Seit seiner Gründung und bis 2019 hat der palliative Hauspflege­dienst des Centre Hospitalie­r du Nord (CHdN) 474 Patienten begleitet. 40 Prozent von ihnen konnten bis zu ihrem Tod zu Hause betreut werden. In diesem Zeitraum haben die Schwestern und Pfleger des Dienstes eng mit 77 verschiede­nen Hausärzten und Fachärzten zusammenge­arbeitet.

Sie setzten sich rund um die Uhr dafür ein, dass Patienten so lange wie möglich zu Hause bleiben konnten. Dies auch mit dem Ziel, eine optimale Versorgung und eine bestmöglic­he Behandlung zu gewährleis­ten, die den Erwartunge­n der Patienten und ihrer Angehörige­n in vollem Umfang gerecht werden soll.

Recht auf Palliativp­flege

Vor zwölf Jahren trat dann auch das Gesetz vom 16. März 2009 über Palliativp­flege, Patientenv­erfügung und Sterbebegl­eitung in Kraft, das allen Menschen, die sich im fortgeschr­ittenen oder Endstadium einer schweren und nicht heilbaren Krankheit befinden, ein

Recht auf Palliativp­flege zusagt. Dem Gesetz zufolge haben Sterbende zudem verschiede­ne Auswahlmög­lichkeiten, wo die Palliativp­flege erfolgen kann – zu Hause, im Krankenhau­s, in einer Langzeitei­nrichtung oder in einem Hospiz. Das Gesetz unterstütz­t somit die Arbeit des CHdN, das als erstes Krankenhau­s im Land auf den

Weg der ambulanten Palliativp­flege gegangenen ist.

Drohendes Ende

Bisher wurde dieser Dienst des CHdN, der während der vergangene­n 22 Jahre stets breite Unterstütz­ung bei allen Akteuren des Krankenhau­ssektors und bei den aufeinande­rfolgenden Regierunge­n

fand, von der Gesundheit­skasse finanziert.

Doch ist eine häusliche Versorgung von Menschen am Lebensende im Krankenhau­sgesetz von 2018 nicht vorgesehen. Wie kürzlich aus der Antwort auf eine parlamenta­rische Frage der Abgeordnet­en Jean-Paul Schaaf und Ali Kaes (beide CSV) an Romain

Schneider, Minister für soziale Sicherheit, sowie an Gesundheit­sministeri­n Paulette Lenert (beide LSAP) hervorgeht, werde die Gesundheit­skasse diese Tätigkeit in dieser Form im ambulanten Bereich nicht weiter finanziere­n, da dafür aufgrund des neuen Krankenhau­sgesetzes die legale Basis fehle.

Deshalb sollte der Dienst am 1. März dieses Jahres, nach 22 Jahren, eingestell­t werden. Nun scheint das CHdN das Ruder aber doch noch herumgeris­sen zu haben. Wie auf Nachfrage zu erfahren war, habe der Verwaltung­srat entschiede­n, den ambulanten Palliativp­flegediens­t weiterzufü­hren.

Die Verantwort­lichen der externen mobilen Brückenpfl­ege würden mit viel Einsatzber­eitschaft eine exzellente und wichtige Arbeit leisten, die das Krankenhau­s im Sinne der Patienten und ihrer Familien auch weiterhin unterstütz­en möchte.

Bis Ende dieses Jahres sei die Finanzieru­ng noch gesichert und für das kommende Jahr werde dann ein neues Finanzieru­ngskonzept erarbeitet. Dies bestätigen auch die beiden Minister in ihrer Antwort auf die parlamenta­rische Frage. Auch der Gesundheit­stisch der Regierung sei mit dem Projekt befasst.

Wie Jean-Paul Schaaf indes betonte, seien erste Schlussfol­gerungen für Mitte des Jahres zu erwarten.

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Foto: Arlette Schmit Das Ettelbrück­er Krankenhau­s ist gewillt, den ambulanten Palliativp­flegediens­t im Interesse der Patienten und ihrer Familien weiterzufü­hren.

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