Rettung vor dem Aus
Ambulanter Palliativpflegedienst des Centre Hospitalier du Nord bleibt weiterhin bestehen
Ettelbrück. Vor fast 22 Jahren, am 1. März 1999, startete das Ettelbrücker Krankenhaus ein Pilotprojekt, das schwerstkranken Menschen den Wunsch erfüllte, ihr Lebensende zu Hause im Kreis ihrer Familie, Freunde und Bekannten zu erleben. Ein Dienst, dem nun kurzfristig das Aus drohte.
Seit seiner Gründung und bis 2019 hat der palliative Hauspflegedienst des Centre Hospitalier du Nord (CHdN) 474 Patienten begleitet. 40 Prozent von ihnen konnten bis zu ihrem Tod zu Hause betreut werden. In diesem Zeitraum haben die Schwestern und Pfleger des Dienstes eng mit 77 verschiedenen Hausärzten und Fachärzten zusammengearbeitet.
Sie setzten sich rund um die Uhr dafür ein, dass Patienten so lange wie möglich zu Hause bleiben konnten. Dies auch mit dem Ziel, eine optimale Versorgung und eine bestmögliche Behandlung zu gewährleisten, die den Erwartungen der Patienten und ihrer Angehörigen in vollem Umfang gerecht werden soll.
Recht auf Palliativpflege
Vor zwölf Jahren trat dann auch das Gesetz vom 16. März 2009 über Palliativpflege, Patientenverfügung und Sterbebegleitung in Kraft, das allen Menschen, die sich im fortgeschrittenen oder Endstadium einer schweren und nicht heilbaren Krankheit befinden, ein
Recht auf Palliativpflege zusagt. Dem Gesetz zufolge haben Sterbende zudem verschiedene Auswahlmöglichkeiten, wo die Palliativpflege erfolgen kann – zu Hause, im Krankenhaus, in einer Langzeiteinrichtung oder in einem Hospiz. Das Gesetz unterstützt somit die Arbeit des CHdN, das als erstes Krankenhaus im Land auf den
Weg der ambulanten Palliativpflege gegangenen ist.
Drohendes Ende
Bisher wurde dieser Dienst des CHdN, der während der vergangenen 22 Jahre stets breite Unterstützung bei allen Akteuren des Krankenhaussektors und bei den aufeinanderfolgenden Regierungen
fand, von der Gesundheitskasse finanziert.
Doch ist eine häusliche Versorgung von Menschen am Lebensende im Krankenhausgesetz von 2018 nicht vorgesehen. Wie kürzlich aus der Antwort auf eine parlamentarische Frage der Abgeordneten Jean-Paul Schaaf und Ali Kaes (beide CSV) an Romain
Schneider, Minister für soziale Sicherheit, sowie an Gesundheitsministerin Paulette Lenert (beide LSAP) hervorgeht, werde die Gesundheitskasse diese Tätigkeit in dieser Form im ambulanten Bereich nicht weiter finanzieren, da dafür aufgrund des neuen Krankenhausgesetzes die legale Basis fehle.
Deshalb sollte der Dienst am 1. März dieses Jahres, nach 22 Jahren, eingestellt werden. Nun scheint das CHdN das Ruder aber doch noch herumgerissen zu haben. Wie auf Nachfrage zu erfahren war, habe der Verwaltungsrat entschieden, den ambulanten Palliativpflegedienst weiterzuführen.
Die Verantwortlichen der externen mobilen Brückenpflege würden mit viel Einsatzbereitschaft eine exzellente und wichtige Arbeit leisten, die das Krankenhaus im Sinne der Patienten und ihrer Familien auch weiterhin unterstützen möchte.
Bis Ende dieses Jahres sei die Finanzierung noch gesichert und für das kommende Jahr werde dann ein neues Finanzierungskonzept erarbeitet. Dies bestätigen auch die beiden Minister in ihrer Antwort auf die parlamentarische Frage. Auch der Gesundheitstisch der Regierung sei mit dem Projekt befasst.
Wie Jean-Paul Schaaf indes betonte, seien erste Schlussfolgerungen für Mitte des Jahres zu erwarten.