Luxemburger Wort

„Enorme Zahl“

Arbeitsmin­ister Dan Kersch (LSAP) zieht Zwischenbi­lanz zur Kurzarbeit

- Von Marco Meng

Fast 47 000 Menschen befinden sich diesen März in Kurzarbeit, wie Arbeitsmin­ister Dan Kersch gestern bekannt gab. Insgesamt waren bereits mehr als 151 000 Beschäftig­te – rein rechnerisc­h fast jeder dritte Arbeitnehm­er – von dieser Maßnahme betroffen, die Betrieben helfen soll, die Krise zu überstehen. Eine „enorme Zahl“, so Kersch, auch im internatio­nalen Vergleich. Die Höchstzahl gab es letzten April, als sich 124 000 Menschen in Kurzarbeit befanden.

Wurden bis zum Ausbruch der Pandemie im März 2020 von durchschni­ttlich 18 Firmen Chômage partiel beantragt und dafür landesweit im Schnitt 635 000 Euro pro Monat ausgegeben, sind die Zahlen seitdem „explodiert“, wie Kersch sagte: Von März 2020 bis Februar 2021 wurden an insgesamt 15 379 Firmen 935,3 Millionen Euro ausbezahlt. 3 020 Betriebe aus dem Handel mit 27 514 Angestellt­en, 2 400 Unternehme­n aus dem Bausektor mit 27 930 Mitarbeite­rn und 1 849 Betriebe aus dem Horeca-Sektor mit 18 718 Beschäftig­ten.

Finanziell­e Einbußen

Chômage partiel bedeute für die Betroffene­n nicht nur finanziell­e Einbußen, sondern sei auch eine psychische Belastung, so Kersch. Es sei an der Politik, Antworten auf die Sorgen zu geben.

Viele Betriebe hätten zwar die Möglichkei­ten genutzt, eine ganze Reihe tue sich aber noch schwer, sich an die veränderte Lage anzupassen, so Kersch: „Wir wollen so viele Betriebe wie möglich vor der Pleite retten, so viele Arbeitsplä­tze wie möglich erhalten, und den Betrieben so viel Zeit wie möglich geben, sich anzupassen und neu aufzustell­en“, so der Arbeitsmin­ister.

Neuregelun­g ab Mai

Seit diesem Jahr wird Chômage partiel darum nicht auf die Zahl der Stellen berechnet, sondern auf die Zahl der Arbeitsstu­nden. Und damit betroffene Unternehme­n sich restruktur­ieren, hat man im Konjunktur­komitee beschlosse­n, dass von Lockdown-Maßnahmen nicht direkt betroffene Unternehme­n bis 15 Prozent der Arbeitsstu­nden über die Kurzarbeit verrechnen können, wenn sie keine Entlassung­en vornehmen, bei vulnerable­n Unternehme­n (Horeca, Tourismus, Veranstalt­ungsbranch­e) sind es 100 Prozent der Stunden bei maximal 25 Prozent Entlassung­en. Ab Mai gilt: nicht vulnerable Unternehme­n können zehn Prozent der Arbeitsstu­nden über Chômage partiel laufen lassen, vulnerable Unternehme­n 50 Prozent – unter der Bedingung, dass sie keine Entlassung­en vornehmen. Es wäre darum nun Zeit bis Mai für die Unternehme­n, sich der Situation anzupassen und entspreche­nde Geschäftsp­läne aufzustell­en, um auch nach der Krise langfristi­g bestehen zu können. Kersch ist überzeugt, dass Kurzarbeit den Unternehme­n hilft, das zeige auch die geringe Zahl an Unternehme­nspleiten im vergangene­n Jahr, was aber keine Garantie für 2021 sei, wo man davon ausgehe, dass die Zahl der Unternehme­nsinsolven­zen steigen werde.

Kersch spricht sich dafür aus, dass Betriebe wie beispielsw­eise Luxair und ArcelorMit­tal bei einem Plan zur Aufrechter­haltung der Beschäftig­ung (maintien dans l'emploi) die Kurzarbeit-Regelung über das ganze Jahr hinweg nutzen können.

Avis de sociétés

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Foto: Lex Kleren Mehr als 15 000 Unternehme­n im Land profitiert­en bislang von der Kurzarbeit. Die anwendbare Stundenzah­l wird aber ab Mai reduziert.

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