„Enorme Zahl“
Arbeitsminister Dan Kersch (LSAP) zieht Zwischenbilanz zur Kurzarbeit
Fast 47 000 Menschen befinden sich diesen März in Kurzarbeit, wie Arbeitsminister Dan Kersch gestern bekannt gab. Insgesamt waren bereits mehr als 151 000 Beschäftigte – rein rechnerisch fast jeder dritte Arbeitnehmer – von dieser Maßnahme betroffen, die Betrieben helfen soll, die Krise zu überstehen. Eine „enorme Zahl“, so Kersch, auch im internationalen Vergleich. Die Höchstzahl gab es letzten April, als sich 124 000 Menschen in Kurzarbeit befanden.
Wurden bis zum Ausbruch der Pandemie im März 2020 von durchschnittlich 18 Firmen Chômage partiel beantragt und dafür landesweit im Schnitt 635 000 Euro pro Monat ausgegeben, sind die Zahlen seitdem „explodiert“, wie Kersch sagte: Von März 2020 bis Februar 2021 wurden an insgesamt 15 379 Firmen 935,3 Millionen Euro ausbezahlt. 3 020 Betriebe aus dem Handel mit 27 514 Angestellten, 2 400 Unternehmen aus dem Bausektor mit 27 930 Mitarbeitern und 1 849 Betriebe aus dem Horeca-Sektor mit 18 718 Beschäftigten.
Finanzielle Einbußen
Chômage partiel bedeute für die Betroffenen nicht nur finanzielle Einbußen, sondern sei auch eine psychische Belastung, so Kersch. Es sei an der Politik, Antworten auf die Sorgen zu geben.
Viele Betriebe hätten zwar die Möglichkeiten genutzt, eine ganze Reihe tue sich aber noch schwer, sich an die veränderte Lage anzupassen, so Kersch: „Wir wollen so viele Betriebe wie möglich vor der Pleite retten, so viele Arbeitsplätze wie möglich erhalten, und den Betrieben so viel Zeit wie möglich geben, sich anzupassen und neu aufzustellen“, so der Arbeitsminister.
Neuregelung ab Mai
Seit diesem Jahr wird Chômage partiel darum nicht auf die Zahl der Stellen berechnet, sondern auf die Zahl der Arbeitsstunden. Und damit betroffene Unternehmen sich restrukturieren, hat man im Konjunkturkomitee beschlossen, dass von Lockdown-Maßnahmen nicht direkt betroffene Unternehmen bis 15 Prozent der Arbeitsstunden über die Kurzarbeit verrechnen können, wenn sie keine Entlassungen vornehmen, bei vulnerablen Unternehmen (Horeca, Tourismus, Veranstaltungsbranche) sind es 100 Prozent der Stunden bei maximal 25 Prozent Entlassungen. Ab Mai gilt: nicht vulnerable Unternehmen können zehn Prozent der Arbeitsstunden über Chômage partiel laufen lassen, vulnerable Unternehmen 50 Prozent – unter der Bedingung, dass sie keine Entlassungen vornehmen. Es wäre darum nun Zeit bis Mai für die Unternehmen, sich der Situation anzupassen und entsprechende Geschäftspläne aufzustellen, um auch nach der Krise langfristig bestehen zu können. Kersch ist überzeugt, dass Kurzarbeit den Unternehmen hilft, das zeige auch die geringe Zahl an Unternehmenspleiten im vergangenen Jahr, was aber keine Garantie für 2021 sei, wo man davon ausgehe, dass die Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigen werde.
Kersch spricht sich dafür aus, dass Betriebe wie beispielsweise Luxair und ArcelorMittal bei einem Plan zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung (maintien dans l'emploi) die Kurzarbeit-Regelung über das ganze Jahr hinweg nutzen können.
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