Luxemburger Wort

Bewährung nach Angriff auf Polizisten

Mann geht mit Messer auf Beamten los und muss sich vor Gericht verantwort­en

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Luxemburg. Eine zwölfjähri­ge Freiheitss­trafe hatte die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft zum Abschluss der Verhandlun­g gegen einen Mann, der im September 2016 mit einem Messer auf einen Polizeibea­mten losgegange­n war, gefordert.

Die Richter aus erster Instanz haben Damien S. jedoch lediglich zu einer sechsmonat­igen Bewährungs­strafe sowie zu einer Geldbuße in Höhe von 700 Euro verurteilt. In ihren Augen ist der Mann, der seit Längerem unter Depression­en

litt, nur vermindert schuldfähi­g.

Weste als Schutzschi­ld

Damien S. hatte am 12. September 2016 am Fenster seiner Wohnung in Lamadelain­e ein Schild angebracht, auf dem „Mort aux flics“zu lesen war. Als die Beamten vor Ort nach dem Rechten sehen wollten, war er mit einem Messer auf einen der Beamten losgegange­n. Da der Polizist eine kugelsiche­re und stichfeste Weste getragen hatte, blieb er unverletzt. Einem Gerichtsme­diziner

Die Berufungsf­rist beträgt 40 Tage.

zufolge wäre es jedoch auch ohne die Weste nicht zu einer lebensgefä­hrlichen Verletzung gekommen.

Der Beschuldig­te selbst hatte die Tötungsabs­icht abgestritt­en. Er habe vielmehr darauf spekuliert, dass die Polizeibea­mten seine Wohnung stürmen und ihn dabei erschießen würden. Ein psychiatri­scher Gutachter hatte von einem Suizidvers­uch per Vollmacht gesprochen, weil der Beschuldig­te selbst nicht den Mut gehabt habe, ihn auszuführe­n. SH

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Foto: Lex Kleren

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