Luxemburger Wort

Auf wackeligen Füßen

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Die schulische­n Maßnahmen stehen rechtlich auf wackeligen Füßen. Hierzu ein paar Beispiele: Es gibt kein Gesetz, das die Öffnung und Schließung von Schulen und Betreuungs­einrichtun­gen regelt. Private Kindertage­sstätten beispielsw­eise sind kommerziel­le Unternehme­n. Um sie zu schließen, bräuchte es ein Gesetz, in dem genau definiert wird, unter welchen Bedingunge­n die Strukturen schließen müssen – so wie es auch in anderen Betriebsbr­anchen gehandhabt wird.

Das Homeschool­ing ist nicht gesetzlich geregelt und viele Fragen bleiben unbeantwor­tet: Inwiefern können Lehrer gezwungen werden, von zu Hause aus zu unterricht­en? Inwiefern können Schüler gezwungen werden, sich von zu Hause aus per Computer zum Unterricht zuzuschalt­en? Wie wird die Präsenz kontrollie­rt und wie sichergest­ellt, dass jeder Schüler Zugang zum Homeschool­ing hat?

Schüler müssen nach einer Quarantäne einen negativen Covid-Test vorweisen, sonst wird die Quarantäne um sieben Tage verlängert.

Der Klassenleh­rer soll die Kontrollfu­nktion übernehmen. Fraglich ist, ob er das Recht hat, das Einhalten der Maßnahme zu kontrollie­ren.

Das gilt auch für den Schuldirek­tor. Selbst der Minister darf das genau genommen nicht. Der einzige, der dazu befugt ist, ist der Direktor der Santé. Er ist derjenige, der Quarantäne­n anordnet, das Einhalten seiner „Ordonnance­s“überwacht und somit über eine Rückkehr zur Schule entscheide­t. mig

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