Lebenslänglich zum Zweiten
Im Giftmordprozess bestätigen die Berufungsrichter das erste Urteil
Luxemburg. Wegen des vorsätzlichen Mordes an seiner Schwester und deren Ehemann wird Gilles L. den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen müssen. Die Berufungsrichter bestätigten gestern das Urteil aus erster Instanz. Lediglich die Anwaltskosten für die Nebenkläger wurden heruntergesetzt.
Gilles L. hatte im September 2016 seiner damals 30-jährigen Schwester und seinem 31-jährigen Schwager ein Getränk verabreicht, das mit Gift versehen war. Das hatte der damals 26-jährige Polizist auch zugegeben.
Die Tötungsabsicht, die für die Länge der Freiheitsstrafe ausschlaggebend war, hatte er jedoch abgestritten. Der Beschuldigte hatte vielmehr bis zuletzt behauptet, niemals vorgehabt zu haben, die beiden Opfer zu töten. Er habe ihnen lediglich mit einem vergifteten Getränk einen anstehenden Thailand-Urlaub verderben wollen.
Gift aus dem Darknet
Die Ermittlungen ergaben allerdings, dass Gilles L. im Darknet Botulinumtoxin bestellt hatte, ein Nervengift, dessen Wirkung sich zwar sofort entfaltet, dessen Symptome sich aber erst nach Tagen bemerkbar machen. Die Beschreibung lässt über die Wirkung kaum Zweifel zu, wird das Gift auf der illegalen Verkaufsplattform doch mit den Worten „99,9 Prozent rein, sofort tödlich, zerstört das Nervensystem“angepriesen.
Tatsächlich erhalten hatte Gilles L. allerdings Zyankali, ein Gift, das nach der Einnahme binnen Sekunden zum Tod durch Ersticken führt. Doch auch Recherchen, die der Angeklagte über Monate hinweg im Internet und Darknet angestellt hatte – etwa über den perfekten Mord, tödliche Gifte und Gifte, die bei einer Autopsie nicht nachgewiesen werden können –, deuten auf eine Tötungsabsicht hin.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen einen Kassationsantrag zu stellen. Dabei wird allerdings nur noch geprüft, ob alle Rechtsprinzipien gewahrt wurden. SH/str