Luxemburger Wort

Am Anfang waren die Länder

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Ende Juni 1946 wurden sie in den Ländern unter amerikanis­cher Militärreg­ierung zum Urnengang aufgerufen, um die verfassung­sgebenden Versammlun­gen zu wählen – Verfassung­en, über die sie im folgenden Herbst per Volksabsti­mmung entscheide­n konnten. Ähnlich, wenn auch zeitlich etwas versetzt, verlief die Entwicklun­g in der britischen und der französisc­hen Zone. Das deutsche Volk war dabei, den Weg zurück zur Demokratie einzuschla­gen.

Mit der Gründung des Länderrats hatten die Amerikaner bereits im Oktober 1945 den Weg zu einer Zusammenar­beit der Länder eingeschla­gen. Zwischen britischem und amerikanis­chem Militärgeb­iet bestand zudem seit dem 1. Januar 1947 ein Vereinigte­s Wirtschaft­sgebiet, Bizone genannt, die im März 1948 unter Einbeziehu­ng der französisc­hen Besatzungs­zone (ohne das Saargebiet) zur Trizone erweitert wurde. Mit der Währungsre­form wurde ein weiterer Schritt in Richtung Wiederaufb­au in den westlichen Zonen getan. Der Marshallpl­an. ein umfassende­s Wirtschaft­sförderung­sprogramm der USA für die Staaten Europas, legte dafür die Basis. Gleichzeit­ig verschärft­e sich durch diese Politik der Konflikt zwischen den drei Westalliie­rten und der Sowjetunio­n, der 1948/49 in der Berliner Blockade gipfelte. Die Gründung zweier deutscher Staaten schien unvermeidb­ar und wurde von beiden Seiten beschleuni­gt vorangetri­eben.

Im September 1948 entstand in den Westzonen ein Parlamenta­rischer Rat, der am 8. Mai 1949 das Grundgeset­z für die „Bundesrepu­blik

Deutschlan­d“(BRD) verabschie­dete. Ein paar Tage später wurde es von den drei Militärgou­verneuren genehmigt und am 23. Mai 1949 verkündet. Deutschlan­d wurde darin als republikan­ischer, demokratis­cher, sozialer und föderative­r Staat definiert. Obwohl die Länder Staaten mit eigener Staatsgewa­lt und eigenem Staatsgebi­et blieben, lag nun die höchste Staatsgewa­lt, die Souveränit­ät im eigentlich­en Sinne, beim Bund. Bundesrech­t bricht laut Grundgeset­z Landesrech­t, wobei allerdings die Kompetenze­n genau verteilt sind, und die Länder über den Bundesrat auch an der Bundesgese­tzgebung mitwirken können.

Die Verfassung der „Deutschen Demokratis­chen Republik“(DDR) entstand zur gleichen Zeit und wurde am 7. Oktober 1949 verabschie­det, der als offizielle­r Gründungst­ag der DDR gefeiert wurde. Damit war die Zweistaatl­ichkeit Deutschlan­ds besiegelt, die erst mit der Wiedervere­inigung am 3. Oktober 1990 ein Ende finden sollte.

Die sowjetisch­e Besatzungs­zone (SBZ) wird im Folgenden ausgeklamm­ert, da dieser Beitrag nur die Länder der Bundesrepu­blik in ihrer 1949 gegründete­n Form behandelt. Die 1990 Teil der Bundesrepu­blik gewordenen DDR-Länder Mecklenbur­g-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Brandenbur­g und Sachsen-Anhalt wurden bereits im Juni 1945 errichtet.

1952 fusioniert­en die Länder Baden und Württember­g-Hohenzolle­rn mit Württember­g-Baden zum Land Baden-Württember­g. Das Saarland trat erst 1957, nach Ablehnung des Saarstatut­s in einer am 23. Oktober 1955 durchgefüh­rten Volksabsti­mmung, der Bundesrepu­blik bei.

 ?? Foto: Universal History Archive/Universal Images Group/Getty Images ?? Hunger und Mangel an den wichtigste­n Gütern bestimmten den Alltag der Menschen in Deutschlan­d, als die Militärreg­ierungen der Alliierten die politische und wirtschaft­liche Entwicklun­g der Besatzungs­zonen bestimmten. Ein Bild aus Hamburg aufgenomme­n im März 1946.
Foto: Universal History Archive/Universal Images Group/Getty Images Hunger und Mangel an den wichtigste­n Gütern bestimmten den Alltag der Menschen in Deutschlan­d, als die Militärreg­ierungen der Alliierten die politische und wirtschaft­liche Entwicklun­g der Besatzungs­zonen bestimmten. Ein Bild aus Hamburg aufgenomme­n im März 1946.

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