Am Anfang waren die Länder
Ende Juni 1946 wurden sie in den Ländern unter amerikanischer Militärregierung zum Urnengang aufgerufen, um die verfassungsgebenden Versammlungen zu wählen – Verfassungen, über die sie im folgenden Herbst per Volksabstimmung entscheiden konnten. Ähnlich, wenn auch zeitlich etwas versetzt, verlief die Entwicklung in der britischen und der französischen Zone. Das deutsche Volk war dabei, den Weg zurück zur Demokratie einzuschlagen.
Mit der Gründung des Länderrats hatten die Amerikaner bereits im Oktober 1945 den Weg zu einer Zusammenarbeit der Länder eingeschlagen. Zwischen britischem und amerikanischem Militärgebiet bestand zudem seit dem 1. Januar 1947 ein Vereinigtes Wirtschaftsgebiet, Bizone genannt, die im März 1948 unter Einbeziehung der französischen Besatzungszone (ohne das Saargebiet) zur Trizone erweitert wurde. Mit der Währungsreform wurde ein weiterer Schritt in Richtung Wiederaufbau in den westlichen Zonen getan. Der Marshallplan. ein umfassendes Wirtschaftsförderungsprogramm der USA für die Staaten Europas, legte dafür die Basis. Gleichzeitig verschärfte sich durch diese Politik der Konflikt zwischen den drei Westalliierten und der Sowjetunion, der 1948/49 in der Berliner Blockade gipfelte. Die Gründung zweier deutscher Staaten schien unvermeidbar und wurde von beiden Seiten beschleunigt vorangetrieben.
Im September 1948 entstand in den Westzonen ein Parlamentarischer Rat, der am 8. Mai 1949 das Grundgesetz für die „Bundesrepublik
Deutschland“(BRD) verabschiedete. Ein paar Tage später wurde es von den drei Militärgouverneuren genehmigt und am 23. Mai 1949 verkündet. Deutschland wurde darin als republikanischer, demokratischer, sozialer und föderativer Staat definiert. Obwohl die Länder Staaten mit eigener Staatsgewalt und eigenem Staatsgebiet blieben, lag nun die höchste Staatsgewalt, die Souveränität im eigentlichen Sinne, beim Bund. Bundesrecht bricht laut Grundgesetz Landesrecht, wobei allerdings die Kompetenzen genau verteilt sind, und die Länder über den Bundesrat auch an der Bundesgesetzgebung mitwirken können.
Die Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“(DDR) entstand zur gleichen Zeit und wurde am 7. Oktober 1949 verabschiedet, der als offizieller Gründungstag der DDR gefeiert wurde. Damit war die Zweistaatlichkeit Deutschlands besiegelt, die erst mit der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 ein Ende finden sollte.
Die sowjetische Besatzungszone (SBZ) wird im Folgenden ausgeklammert, da dieser Beitrag nur die Länder der Bundesrepublik in ihrer 1949 gegründeten Form behandelt. Die 1990 Teil der Bundesrepublik gewordenen DDR-Länder Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt wurden bereits im Juni 1945 errichtet.
1952 fusionierten die Länder Baden und Württemberg-Hohenzollern mit Württemberg-Baden zum Land Baden-Württemberg. Das Saarland trat erst 1957, nach Ablehnung des Saarstatuts in einer am 23. Oktober 1955 durchgeführten Volksabstimmung, der Bundesrepublik bei.