Luxemburger Wort

Bitteres Ende einer Shoppingto­ur

Frau wegen Diebstahls zu einem Jahr Haft verurteilt

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Luxemburg. Eine einjährige Haftstrafe und eine Geldbuße von 1 500 Euro. So lautete in erster Instanz das Urteil gegen eine Frau, die erst eine Sonnenbril­le gestohlen hatte und anschließe­nd durch waghalsige Fahrmanöve­r vor Sicherheit­sbeamten geflüchtet war.

Die Frau war vor drei Jahren gemeinsam mit einer Bekannten in einem Einkaufsze­ntrum in Bartringen auf Beutezug und hatte sich vor dem Auge einer Überwachun­gskamera eine Sonnenbril­le angeeignet. Als sich die Sicherheit­sbeamten, die die Bilder beobachtet hatten, ins Geschäft begaben, ergriffen die Frauen die Flucht in Richtung Parkhaus. Dort sprangen sie in ein Fahrzeug, zwangen einen der Ladendetek­tive, der sich vor den Wagen gestellt hatte, dazu, zur Seite zu springen, und rasten dann in falscher Richtung durch die Einbahn davon. Da sich der Sicherheit­sbeamte und weitere Zeugen die Kennzeiche­n gemerkt hatten, konnte die Frau ausfindig gemacht werden.

Chance auf Bewährung verspielt

Mit ihrem Urteil liegen die Richter über dem geforderte­n Strafmaß. Der Ankläger hatte eine sechsmonat­ige Gefängniss­trafe für den Diebstahl gefordert, hatte dabei aber betont, dass die Richter entscheide­n müssten, ob die waghalsige Flucht einen erschweren­den Umstand darstelle.

Da die Beschuldig­te dem Prozess ferngeblie­ben war, kann die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. SH

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