Bitteres Ende einer Shoppingtour
Frau wegen Diebstahls zu einem Jahr Haft verurteilt
Luxemburg. Eine einjährige Haftstrafe und eine Geldbuße von 1 500 Euro. So lautete in erster Instanz das Urteil gegen eine Frau, die erst eine Sonnenbrille gestohlen hatte und anschließend durch waghalsige Fahrmanöver vor Sicherheitsbeamten geflüchtet war.
Die Frau war vor drei Jahren gemeinsam mit einer Bekannten in einem Einkaufszentrum in Bartringen auf Beutezug und hatte sich vor dem Auge einer Überwachungskamera eine Sonnenbrille angeeignet. Als sich die Sicherheitsbeamten, die die Bilder beobachtet hatten, ins Geschäft begaben, ergriffen die Frauen die Flucht in Richtung Parkhaus. Dort sprangen sie in ein Fahrzeug, zwangen einen der Ladendetektive, der sich vor den Wagen gestellt hatte, dazu, zur Seite zu springen, und rasten dann in falscher Richtung durch die Einbahn davon. Da sich der Sicherheitsbeamte und weitere Zeugen die Kennzeichen gemerkt hatten, konnte die Frau ausfindig gemacht werden.
Chance auf Bewährung verspielt
Mit ihrem Urteil liegen die Richter über dem geforderten Strafmaß. Der Ankläger hatte eine sechsmonatige Gefängnisstrafe für den Diebstahl gefordert, hatte dabei aber betont, dass die Richter entscheiden müssten, ob die waghalsige Flucht einen erschwerenden Umstand darstelle.
Da die Beschuldigte dem Prozess ferngeblieben war, kann die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. SH