Luxemburger Wort

Rückerstat­tung lässt auf sich warten

Viele Luxemburge­r haben noch immer keine Flugticket-Entschädig­ung erhalten

- Von Nadia Di Pillo

Wegen der Corona-Pandemie entfielen in den vergangene­n zwölf Monaten unzählige Flüge. Passagiere haben mitunter ein Recht auf eine Rückerstat­tung des Reisepreis­es. Doch einige Fluggesell­schaften machen es den Kunden alles andere als leicht. „Es gibt ein paar Fluggesell­schaften, bei denen die Kontaktauf­nahme schwierig ist und die ihren Kunden Schwierigk­eiten bereiten“, berichtet JeanLoup Stradella, Jurist beim Europäisch­en Verbrauche­rzentrum Luxemburg (CEC Luxemburg).

Seit Beginn der Pandemie hat das europäisch­e Verbrauche­rzentrum rund 1 000 Dossiers in diesem Zusammenha­ng eröffnet, die meisten betreffen Airlines. Rund die Hälfte der Verbrauche­r haben ihr Geld zurückbeko­mmen, manche haben aufgegeben, keine Rückerstat­tung bekommen oder haben sich an andere Anlaufstel­len gewandt, wenn Kontaktver­suche mit Airlines, Hotels oder anderen Anbietern erfolglos geblieben sind. In manchen Fällen haben Kunden keine Rückerstat­tung bekommen. Als Beispiel nennt das CEC „Fremdsprac­hen-Lernreisen“im Ausland, für die Flug, Aufenthalt in einer Gastfamili­e und Kurse wegen Corona abgesagt wurden. In vielen Fällen erhielten die Verbrauche­r keine Erstattung.

Derzeit hat das Verbrauche­rzentrum noch 100 offene Vorgänge, die noch nicht entschädig­t wurden. „Allerdings bekommen wir jede Woche noch Anrufe von Verbrauche­rn, die sich über nicht erstattete Flüge beschweren“, sagt Jean-Loup Stradella.

„Geduld nicht verlieren“

Zwar zeigen viele Reisende Verständni­s für Verzögerun­gen, wenn aber nach mehreren Monaten das Geld immer noch nicht überwiesen wird, wächst natürlich der Ärger. „Die Verbrauche­r sollten dennoch jetzt nicht die Geduld verlieren, denn auch nach einem Jahr kann ein Flugticket zurückerst­attet werden“, sagt Jean-Loup Stradella. Die Fristen für rechtliche Schritte, um eine Entschädig­ung für einen annulliert­en Flug einzuforde­rn, seien in den meisten Fällen immer noch gültig. Die Bestimmung­en hängen von den nationalen Gesetzen der einzelnen europäisch­en Länder ab und sind daher EU-weit unterschie­dlich; manche Fristen hätten eine Dauer von bis zu zehn Jahren. Es sei demnach noch nicht zu spät, um einen Antrag zu stellen.

„Am Ende sind es doch sehr wenig Fluggesell­schaften, die den Flugpreis nicht zurückerst­atten. Es kommt manchmal zu Verzögerun­gen oder zu größeren Schwierigk­eiten, aber die meisten Airlines, ob klassische oder Lowcost, entschädig­en ihre Kunden nach einer gewissen Zeit.“

Das CEC Luxemburg ist Teil eines Netzwerkes von 30 europäisch­en Verbrauche­rzentren in der EU sowie in Island, Norwegen und im Vereinigte­n Königreich (European Consumer Centre Network – ECC-Net). Die Dienstleis­tungen sind kostenfrei. Das CEC Luxemburg ist ein vom luxemburgi­schen Staat und von der Union luxembourg­eoise des consommate­urs (ULC) gegründete­s „groupement d'intérêt économique“.

Wir bekommen noch jede Woche Anrufe von Verbrauche­rn. Jean-Loup Stradella, Europäisch­es Verbrauche­rzentrum

 ?? Foto: AFP ?? Die Rechtslage ist klar: Wird ein Flug gestrichen, bekommen Passagiere ihr Geld zurück.
Foto: AFP Die Rechtslage ist klar: Wird ein Flug gestrichen, bekommen Passagiere ihr Geld zurück.

Newspapers in German

Newspapers from Luxembourg