Rückerstattung lässt auf sich warten
Viele Luxemburger haben noch immer keine Flugticket-Entschädigung erhalten
Wegen der Corona-Pandemie entfielen in den vergangenen zwölf Monaten unzählige Flüge. Passagiere haben mitunter ein Recht auf eine Rückerstattung des Reisepreises. Doch einige Fluggesellschaften machen es den Kunden alles andere als leicht. „Es gibt ein paar Fluggesellschaften, bei denen die Kontaktaufnahme schwierig ist und die ihren Kunden Schwierigkeiten bereiten“, berichtet JeanLoup Stradella, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Luxemburg (CEC Luxemburg).
Seit Beginn der Pandemie hat das europäische Verbraucherzentrum rund 1 000 Dossiers in diesem Zusammenhang eröffnet, die meisten betreffen Airlines. Rund die Hälfte der Verbraucher haben ihr Geld zurückbekommen, manche haben aufgegeben, keine Rückerstattung bekommen oder haben sich an andere Anlaufstellen gewandt, wenn Kontaktversuche mit Airlines, Hotels oder anderen Anbietern erfolglos geblieben sind. In manchen Fällen haben Kunden keine Rückerstattung bekommen. Als Beispiel nennt das CEC „Fremdsprachen-Lernreisen“im Ausland, für die Flug, Aufenthalt in einer Gastfamilie und Kurse wegen Corona abgesagt wurden. In vielen Fällen erhielten die Verbraucher keine Erstattung.
Derzeit hat das Verbraucherzentrum noch 100 offene Vorgänge, die noch nicht entschädigt wurden. „Allerdings bekommen wir jede Woche noch Anrufe von Verbrauchern, die sich über nicht erstattete Flüge beschweren“, sagt Jean-Loup Stradella.
„Geduld nicht verlieren“
Zwar zeigen viele Reisende Verständnis für Verzögerungen, wenn aber nach mehreren Monaten das Geld immer noch nicht überwiesen wird, wächst natürlich der Ärger. „Die Verbraucher sollten dennoch jetzt nicht die Geduld verlieren, denn auch nach einem Jahr kann ein Flugticket zurückerstattet werden“, sagt Jean-Loup Stradella. Die Fristen für rechtliche Schritte, um eine Entschädigung für einen annullierten Flug einzufordern, seien in den meisten Fällen immer noch gültig. Die Bestimmungen hängen von den nationalen Gesetzen der einzelnen europäischen Länder ab und sind daher EU-weit unterschiedlich; manche Fristen hätten eine Dauer von bis zu zehn Jahren. Es sei demnach noch nicht zu spät, um einen Antrag zu stellen.
„Am Ende sind es doch sehr wenig Fluggesellschaften, die den Flugpreis nicht zurückerstatten. Es kommt manchmal zu Verzögerungen oder zu größeren Schwierigkeiten, aber die meisten Airlines, ob klassische oder Lowcost, entschädigen ihre Kunden nach einer gewissen Zeit.“
Das CEC Luxemburg ist Teil eines Netzwerkes von 30 europäischen Verbraucherzentren in der EU sowie in Island, Norwegen und im Vereinigten Königreich (European Consumer Centre Network – ECC-Net). Die Dienstleistungen sind kostenfrei. Das CEC Luxemburg ist ein vom luxemburgischen Staat und von der Union luxembourgeoise des consommateurs (ULC) gegründetes „groupement d'intérêt économique“.
Wir bekommen noch jede Woche Anrufe von Verbrauchern. Jean-Loup Stradella, Europäisches Verbraucherzentrum